Entsorgung und Verwertung von unverbrannten Resten Referenznummer der Bekanntmachung: VGSt7-2021-0037
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80992
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.muenchen.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.muenchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Entsorgung und Verwertung von unverbrannten Resten
Annahme, Verwiegung und ordnungsgemäße Verwertung bzw. Beseitigung von unverbrannten Resten aus dem Heizkraftwerk München Nord
Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM)
Georg-Brauchle-Ring 29
80992 München
Deutschland
1.200 Tonnen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Aktuelle Bankauskunft (nicht älter als drei Monate gerechnet ab dem Ende der Angebotsfrist; Angabe über die Gesamtverhältnisse, über Kreditbeurteilung und Zahlungsfähigkeit sowie über die Kundenverbindung/Kontoführung).
1) Benennung eines Ansprechpartners
2) Abnahmebestätigungen der entsprechenden Endverwerter und Entsorgungsnachweise aller verwerteten Fraktionen.
3) Falls die Anlieferstelle sich nicht im Eigentum des Bieters befindet, muss der Bieter die Verfügungsgewalt über die Anlieferstelle dem AWM nachweisen
(z.B. durch Vorlage eines Mietvertrages)
4) Aktuelles Überwachungszertifikat als Entsorgungsfachbetrieb - mit Anlagen - gemäß § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (neue Fassung) für die Behandlung der Verbrennungsrückstände mit dem Abfallschlüssel "190199" oder gleichwertiger Nachweis über ein Qualitätsmanagementsystem, dass die Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung vom 10.09.1996 (EfbV) erfüllt sind - mit nachfolgenden Erfordernissen:
Festlegung der Verantwortungs-, Entscheidungs- u. Mitwirkungsbefugnisse
(§ 3 Abs.2 EfbV)
Angabe der verantwortlichen Person(en) und ausreichende Personalstärke
(§ 4 EfbV)
Führung eines Betriebstagebuches (§ 5 EfbV)
Ausreichender Versicherungsschutz (§ 6 EfbV)
Zuverlässigkeit des Betriebsinhabers (§ 8 EfbV)
Zuverlässigkeit der für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortlichen Personen (§ 9 EfbV)
Einarbeitungsplan für das sonstige Personal (§ 10 EfbV)
5) Nach Anzeige- und Erlaubnis V gem. § 53-54 KrWG , AbfAEV, muss der
Beförderer, Sammler, Händler oder Makler eine gültige Erlaubnis für diese Tätigkeit vorlegen. Sofern er von der Erlaubnispflicht freigestellt ist, genügt die Vorlage der Anzeige. Eine Freistellung von der Erlaubnispflicht wird nach § 12 AbfAEV gewährt.
6) Bestätigung Ortsbesichtigungstermin
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
ggf. 2022
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80992
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://vergabe.muenchen.de/