Projektsteuerungsleistungen Freiham WA 19 Referenznummer der Bekanntmachung: 449/2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81739
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gewofag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projektsteuerungsleistungen Freiham WA 19
Projektsteuerung für den Neubau einer Wohnanlage mit Kita, Familien-Flexiheim und Tiefgarage in Freiham, WA 19
Leistungsbild Projektsteuerung angelehnt an § 2 der LuH PM (AHO, Heft 9, 2020)
Freiham WA 19 München
Die GEWOFAG Wohnen GmbH beabsichtigt auf dem Baufeld WA 19 in Freiham, 1. Realisierungsabschnitt, 2.Bauabschnitt im Stadtbezirk Aubing-Lochhausen-Langwied ca. 124 Wohneinheiten zu errichten. Zusätzlich sollen eine viergruppige Kindertageseinrichtung, ein Familien-Flexiheim mit ca. 27 Appartements und eine Tiefgarage entstehen. Für das Projekt wurde ein Realisierungswettbewerb für Architekten- und Freianlagenleistungen durchgeführt.
Das Grundstück umfasst das komplette Bauquartier WA 19 und hat eine Größe von ca. 5.400 m². Auf dem Grundstück sollen 11.940 m² ca. Geschossfläche Wohnen errichtet werden. Dabei werden 52,5% der Wohnungen im Rahmen der Einkommensorientierten Förderung (EOF) und 22,5 % der Wohnungen durch das München Modell Miete (MMM) gefördert. Die übrigen 25% entfallen auf den freifinanzierten Mietwohnungsbau (KMB). Städtebaulich sind ca. 16.100 m² Geschossfläche zu realisieren bzw. gemäß Wettbewerbsergebnis rd. 16.400 m² GF.
Baurechtliche Grundlage für die Planungen ist der Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2068, sowie der Feuerwehrerschließungsplan. Eine 6-geschossige Bebauung ist möglich. 75% der Dachflächen sind als gemeinschaftlich nutzbare Dachgärten für die Bewohner vorzusehen. Die restlichen 25% der Dachfläche sind extensiv zu begrünen und zusätzlich mit Photovoltaik zu bestücken. Das Wettbewerbsergebnis bildet die Planungsgrundlage.
Es sind individuelle Freibereiche in Form von Balkonen, Loggien und Terrassen sowie gemeinschaftlich nutzbare Dachterrassen zu schaffen.
Mit einer Geschossfläche von ca. 3.300 m² ist das Flexi-Heim Bestandteil des Wohnblocks. Hier sollen ca. 27 Appartements für wohnungslose Familien entstehen. Auf der Dachfläche ist ein separater Freibereich vorzusehen.
Eine viergruppige Kindertagesstätte mit 2 Krippen- und 2 Kindergartengruppen ist im westlichen Erdgeschossriegel unterzubringen auf einer Geschossfläche von ca. 860 m² und eine dazugehörige Freifläche von ca. 740 m².
Zur Reduzierung der Flächen- und Stellplatznachweise ist die Anwendung eines Mobilitätskonzepts (Stufe I) verpflichtend. Die Stellplätze sind in der Tiefgarage nachzuweisen. Fahrradabstellplätze sind in ausreichender Größe sowie und geeigneter Beschaffenheit herzustellen.
Hofinnenbereiche und gemeinschaftlich nutzbare Dachterrassen sollen den Bewohnern zur gemeinschaftlichen Nutzung zur Verfügung stehen. Kinderspielplätze sind nachzuweisen. Bei der Konzeptionierung und Gestaltung der Freianlagen sollen die verschiedenen Nutzerbedarfe berücksichtigt werden. Die Freibereiche sind den unterschiedlichen Nutzer- bzw. Bewohnerguppen (Kindertagesstätte, Flexi-Heim, Wohnungsbau) zuzuordnen und sinnvoll zu trennen.
Leistungsfähigkeit und Fachkunde auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen und ihrer Plausibilität.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise:
Zunächst beauftragt werden die Leistungen der Stufe I:
Projektstufe 1 (Projektvorbereitung)
Projektstufe 2 (Planung)
weitere optionale Leistungen:
Stufe II:
Projektstufe 3 (Ausführungsvorbereitung)
Projektstufe 4 (Ausführung)
Projektstufe 5 (Projektabschluss)
Der AG ist berechtigt, dem AN weitere Leistungen ganz oder teilweise durch spätere, gesonderte, schriftliche Beauftragung zu übertragen.
Ein Rechtsanspruch auf Übertragung weiterer Leistungen bzw. Stufen besteht nicht!
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Leistungen sind folgendem Berufsstand im Bereich des europäischen Wirtschaftsraumes vorbehalten:
Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung IngenieurIn berechtigt sind. Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG und 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates gewährleistet ist.
Juristische Personen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist und der Planungsaufgabe entspricht und wenn der verantwortliche Verfasser der Planung oder der gesetzliche Vertreter der juristischen Person die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen.
Arbeitsgemeinschaften, bei denen jedes Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an die natürlichen oderjuristischen Personen gestellt werden.
Folgende Nachweise sind anhand des ausgefüllten Bewerbungsbogens zu erbringen:
- Erklärung, dass keine Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 und 124 GWB vorliegen;
- Erklärung zur Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen
- wirtschaftliche Verknüpfung mit anderen Unternehmen.
- Angabe der Beschäftigten gemäß §46 Abs. 3 Nr. 8 VgV der letzten 3 Geschäftsjahre für das Büro des Bewerbers getrennt nach den ausgeschriebenen Umfang;
- Name/Qualifikation und Berufserfahrung des/r Projektleiter/s welche/r die Leistung tatsächlich erbringt gemäß §46 Abs. 3 Nr. 2 VgV;
- Erklärung über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV;
- Referenzen gemäß §46 Abs. 3 Nr. 1 VgV, aus der die Erfahrung des Bieters bei Projekten vergleichbarer Größe und Art entsprechend zu II.1.1 sowie II.1.5 hervorgeht.
- Bewerber hat mindestens 2 qualifizierte Mitarbeiter. Als qualifiziert gelten Dipl.-Ing., Master oder Bachelor Bauingenieurwesen und/oder Architekten. Ein Nachweis der Qualifikation ist vorzulegen (Kopie Zeugnis).
- es ist mindestens eine vergleichbare Referenz für einen Geschosswohnungsbau vorzulegen
Berufsbezeichnung IngenieurIn nach dem Recht des jeweiligen Heimatstaates.
Ist die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, bestimmen sich die fachlichen Anforderungen nach der einschlägigen EG-Richtlinien 2005/36/EG und 2013/55/EU.
Einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 57 Abs. 2 VgV
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Die nach III.1.1 bis III.1.3 vorzulegenden Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag [Bewerbungsbogen] bis zum Ende der Teilnahmeantragsfrist elektronisch in Textform über das Deutsche Vergabeportal DTVP (https://www.dtvp.de) vorzulegen, sofern sie nicht als erst auf Anforderung vorzulegen benannt sind.
Soweit unter III.1.1 bis III.1.3 lediglich Angaben/Eigenerklärungen gefordert werden, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln [auch nach dem Teilnahmewettbewerb] entsprechende Bescheinigungen oder Nachweise nachzufordern. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig und aktuell sein [bei Ablauf der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als ein Jahr, soweit aus Inhalt und Zweck des Nachweises nichts anderes folgt, wie z.B. bei Prüfungszeugnissen].
- Bei Bewerbergemeinschaften sind die geforderten Unterlagen für alle Mitglieder vorzulegen, deren vorgesehener Leistungsbereich von der jeweiligen Anforderung betroffen ist, die Aufteilung der Leistungsbereiche ist anzugeben. Will ein Bewerber [auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft] sich auf die Leistungsfähigkeit Dritter berufen [z. B. Nachunternehmer, Gesellschafter], so ist der Nachweis zu führen, dass dem Bewerber die Leistungsfähigkeit des Dritten zur Verfügung steht, z. B. durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Dritten; in diesem Fall sind auch für den Dritten die für Bewerber erforderlichen Erklärungen bzw. Nachweise vorzulegen. Die Erklärungen bzw. Nachweise müssen in jedem Fall [egal ob durch Bewerber, Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft oder Dritte] die oben genannten wesentlichen Leistungsbereiche abdecken.
- Sollten die geforderten Erklärungen oder Nachweise unvollständig oder unzureichend sein, droht der Ausschluss aus dem Verfahren; der Bewerber kann nicht darauf vertrauen, dass der Auftraggeber Gelegenheit zur Ergänzung oder Vervollständigung gibt, das Recht hierzu behält sie sich jedoch vor.
Bewerbungen sind nur elektronisch in Textform möglich, die Verwendung des Bewerbungsformulars wird dringend empfohlen!
Bei Bewerbergemeinschaften ist für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ein
separater Bewerbungsbogen auszufüllen!
Geforderte Nachweise sind in Kopie, nicht deutschsprachige Nachweise in Übersetzung beizufügen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6FR4ZU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).