Rahmenvereinbarung für Entwicklung, Service und Pflege von Applikationen für mobile Endgeräte für verschiedene Ressorts der Bayerischen Staatsregierung (Kurzbezeichnung: Rahmenvereinbarung Apps) Referenznummer der Bekanntmachung: 2019000357
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333 München
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung für Entwicklung, Service und Pflege von Applikationen für mobile Endgeräte für verschiedene Ressorts der Bayerischen Staatsregierung (Kurzbezeichnung: Rahmenvereinbarung Apps)
Auftraggeber (AG) der zu vergebenden Dienstleistungen ist der Freistaat Bayern, federführend vertreten durch das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) mit Sitz in 81925 München, Rosenkavalierplatz 2. Das StMUV entwickelt seit 2011 Applikationen (Apps) für mobile Endgeräte. Diese sind zusammen mit Apps weiterer Ressorts in den AppStores von Apple und Google unter dem gemeinsamen Account „Bayerische Staatsregierung“ herunterladbar. Ausgeschrieben wird ein Rahmenvertrag, der nachgenannten Ressorts der Bayerischen Staatsregierung die Möglichkeit eröffnen soll, zu den Konditionen dieses Vertrages Leistungen des Auftragnehmers (AN) zur Erstellung und Wartung / Pflege abzurufen:
— Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz,
— Staatsministerium der Finanzen und für Heimat,
— Staatsministerium für Gesundheit und Pflege,
— Staatsministeriums für Digitales,
— Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie,
— Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales,
— Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
Zudem werden unter dem bisherigen Rahmenvertrag sieben Apps bzw. WebApps gewartet, deren Pflege übernommen werden muss.
Um die Grundlagen und Anforderungen für alle Apps der Bayerischen Staatsregierung sicherzustellen, ein gemeinsames Erscheinungsbild zu gewährleisten, die Aufwände für die Entwicklung und Pflege zu minimieren und die Effizienz in der App-Entwicklung zu steigern, ist beabsichtigt, über einen Rahmenvertrag einen Dienstleister zu beauftragen, so dass die einzelnen Ressorts die Entwicklung und Pflege ihrer Apps künftig über diesen Dienstleister realisieren können. Um wirtschaftlich Skaleneffekte zu realisieren, sollen die Apps auf einer einheitlichen technischen Basis und soweit sinnvoll, modular aufgebaut werden, so dass folgende Entwicklungen schneller erstellt werden können.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
bisherige Informationen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beider
Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, Dienststelle Hof, Referat Z8
Hans-Högn-Straße 12
95030 Hof,
Telefax 0 92 81 18 00 45 19, E-Mail:
[gelöscht]
, zu rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden.
Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischen Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Fristbeginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Für die Auftragsänderung ist das Bayerische Staatsministerium für Digitales, Oskar-von-Miller-Ring 35, 80333 München federführend. Dort erhalten Sie auch die Informationen zu den Fristen.
Wir weisen auf § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB mit folgendem Inhalt hin: "Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union."
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Auftraggeber (AG) der zu vergebenden Dienstleistungen ist der Freistaat Bayern, federführend vertreten durch das Staatsministerium für Digitales (StMD) mit Sitz in 80333 München, Oskar-von-Miller-Ring 35.
Der Freistaat Bayern entwickelt seit 2011 Applikationen (Apps) für mobile Endgeräte. Diese sind zusammen mit Apps weiterer Ressorts in den AppStores von Apple und Google unter dem gemeinsamen Account „Bayerische
Staatsregierung“ herunterladbar.
Gegenstand der Dienstleistung ist ein Rahmenvertrag, der nachgenannten Ressorts der Bayerischen Staatsregierung die Möglichkeit eröffnet, zu den Konditionen dieses Vertrages Leistungen des Auftragnehmers (AN) zur Erstellung und Wartung / Pflegeabzurufen:
— Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz,
— Staatsministerium der Finanzen und für Heimat,
— Staatsministerium für Gesundheit und Pflege,
— Staatsministeriums für Digitales,
— Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie,
— Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales,
— Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
Zudem werden Apps bzw. WebApps gewartet, deren Pflege übernommen wird.
Die Dienstleistung stellt die Grundlagen und Anforderungen für alle Apps der Bayerischen Staatsregierung sicher, gewährleistet ein gemeinsames Erscheinungsbild, minimiert die Aufwände für Entwicklung und Pflege und steigert die Effizienz der App-Entwicklung.
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Land: Deutschland
Das Leistungsvolumen wird um 1.295 Personentage erweitert.
Die zusätzlichen Dienstleistungen sind bei zwei Ressorts (StMUV, StMD) erforderlich. Dabei kann zum aktuellen Zeitpunkt ein Auftragnehmerwechsel nicht erfolgen, da die technischen Gestaltungsweisen und Projektkonzeptionen zusammenpassend fortgeführt werden müssen. Ansonsten ist der Projekterfolg erheblich gefährdet. Zudem sind technische „Abbruch -bzw. Übergabeschnittstellen“ an einen Folgeauftragnehmer vertraglich nicht näher definierbar, sodass sich bei Einsatz eines anderen Dienstleisters technische Verschiedenheiten der Leistungen ergeben würden.Insgesamt würden sich durch die Einarbeitungszeit sowie wegen der erschwerten Zuordnung von Verantwortlichkeiten und damit von Gewährleistungsansprüchen erhebliche Schwierigkeiten und zusätzlich wegen der coronabedingten Preissteigerungen beträchtliche Zusatzkosten ergeben.