Tram+ Erweiterung Abstellung Straßenbahn VP203 Tiefbau Rohbau Lagerhalle Referenznummer der Bekanntmachung: Tram+ VP203
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90429
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Fax: [gelöscht]8405
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Tram+ Erweiterung Abstellung Straßenbahn VP203 Tiefbau Rohbau Lagerhalle
Tram+ Erweiterung Abstellung Straßenbahn VP203 Tiefbau Rohbau Lagerhalle
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Neubau der Lagerhalle ist Bestandteil des Projektes Tram+. Aufgrund von Kapazitätserweiterungen des Fuhrparks der Straßenbahnen müssen auch die dazugehörigen Instandhaltungsbereiche erweitert werden. Ein Teil davon ist die Erweiterung der Lagerkapazität. In der neuen Lagerhalle wird ein Verschieberegal zur Lagerung von Europaletten und Großkomponentenerrichtet.Weitere Lageroptimierungen finden im bestehenden Lagerbereich statt.Die neue Lagerhalle hat eine Gesamtlänge von 19,08 m, eine Breite von 20,96 m und eine Höhe von 9,73 m/ 5,51 m. Die Lagerhalle wird auf Pfählen gegründet. Im nördlichen Bereichüberbaut Sie das Gleichrichter Unterwerk (GUW). Hier müssen in einem Teilbereich Ertüchtigungsmaßnahmen vorgenommen werden. Zur Belichtung der Halle werden Dachlichtbänder installiert. Das Tragwerk besteht aus Stahlbau. Auftragsumfang: 1. Technische Bearbeitung / Erstellung Werkplanung2. Erdarbeiten3. Herstellung Fundament- und Ringerder4. Entwässerungsarbeiten5. Beton- Stahlbetonarbeiten6. Industrieboden Stahlbeton7. Fassadenabdichtung und Dämmarbeiten8. Aushubentsorgung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind –bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.