Stadtbusverkehr "DINGO"
Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
Abschnitt I: Zuständige Behörde
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dingolfing
NUTS-Code: DE22C Dingolfing-Landau
Postleitzahl: 84130
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.dingolfing.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70563
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kanzlei-zuck.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.kanzlei-zuck.de/anforderungen-und-standards
Abschnitt II: Gegenstand
Stadtbusverkehr "DINGO"
Stadt Dingolfing
Betrieb von sechs Stadtbuslinien mit sechs emissionsfreien NF-Standard-Linienomnibussen mit gemäß den Anforderungen und Standards, die hier heruntergeladen werden können:
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es ist beabsichtigt, mit der Direktvergabe folgenden internen Betreiber zu betrauen:
Stadtwerke Dingolfing GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Herr B.A. (DH) Robert Heider und Herr Dipl.-Ing.(FH) Josef Maidl, Wollerstr. 3, 84130 Dingolfing
Rechtsbehelfsverfahren und Nachprüfungsverfahren sowie Fragen zu diesen Verfahren können bei folgender Stelle eingereicht werden:
Regierung von Oberbayern,
Vergabekammer Südbayern,
Maximilianstraße 39, 80538 München
Telefon +49 [gelöscht], Telefax +49 [gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internetadresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Die Fristen für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ergeben sich aus den §§ 136 und 160 GWB, die auch bei Vergaben nach Art. 5 Abs. 2 bis 5 der VO (EG) Nr. 1370/2007 anwendbar sind (vgl. § 8 Abs. 7 Satz1PBefG).
Hinweis auf § 12 Abs. 6 PBefG:
Beabsichtigt die zuständige Behörde die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages nach Artikel5 Absatz 2 bis 4 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 oder nach dem Vierten Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, ist der Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Straßenbahnen, Obussen oder Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens drei Monaten ach der Vorabbekanntmachung zu stellen. Die Genehmigungsbehörde kann im Einvernehmen mit dem Aufgabenträgerverspätete Anträge zulassen. Das Einvernehmen des Aufgabenträgers nach Satz 2 gilt als erteilt, wenn der von dem Aufgabenträger beauftragte Verkehr den im Rahmen der Vorabbekanntmachung gesetzten Anforderungen nach § 8a Absatz 2 Satz 3 bis 5 nicht entspricht.
Bei EInhaltung der Anforderungen und Standards wird der Auftrag allerdings nicht die Form der Dienstleistungskonzession annehmen können.
Die Standards und Anforderungen können hier heruntergeladen werden:
https://www.kanzlei-zuck.de/anforderungen-und-standards
Es ist außerdem beabsichtigt, die Subunternehmerleistungen im Stadtbusverkehr DINGO mit Betriebsaufnahme am 01.01.2024 neu auszuschreiben und zu vergeben.