Ersatzneubau BIZ in Hersbruck_VE5003 Landschaftsbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-07#864
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90443
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.aok.de/fk/tools/weitere-inhalte/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Ersatzneubau BIZ in Hersbruck_VE5003 Landschaftsbauarbeiten
Landschaftsbauarbeiten
AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bildungszentrum Eichenhainstraße 27 91217 Hersbruck
Im Zuge des Ersatzneubaus des Bildungszentrums der AOK in Hersbruck werden die Freianlagen vollständig neu gestaltet. Im ersten Bauabschnitt wird der südliche, parkartige Bereich neu angelegt. Es werden Terrassen, Wege, Mauern und Ausstattungen errichtet sowie die Anlage zwischen den Bestandsbäumen begrünt.
Durch Erdmodellierung werden durch Auf- und Abtrag Flächen für Aufenthalt, Sport, Bestuhlung und Grünflächen geschaffen. Im Zuge der Neuanlage wird der Gebäudeumgriff gepflastert. Die im Gelände zum Bestandsanschluss entstehenden Höhenunterschiede werden mit mehreren kleinen Mauern aus Rebmauerwerk abgefangen und bepflanzt. Im Parkbereich werden Flächen und Wege aus Wassergebundener Wegedecke ausgeführt.
Bearbeitungsfläche: ca. 10.500 m2
Bodenstabilisierung: ca. 3.700 m3
Erdbewegungen: ca. 6.000 m3
Leitungsarbeiten: ca 250 m
Betonsteinplattenbelag: ca. 500 m2
Holzbelag: ca. 110 m2
Wegedecke: ca. 560 m2
Dolomit-Plattenbelag: ca. 190 m2
Rebmauerwerk: ca. 150 m2
Stabgittermattenzaun: ca. 700 m
Rasenplanum: ca. 8.300 m2
Baumpflanzung: 12 St
Solitärpflanzung: 4 Stück
Rosen, Gräser, Bodendecker: ca. 1.100 St
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-siehe Vergabeunterlagen-
-siehe Vergabeunterlagen-
-siehe Vergabeunterlagen-
Abschnitt IV: Verfahren
AOK Bayern - Die Gesundheitskasse, Bauverwaltung Nord, Frauentorgraben 61, 90443 Nürnberg
Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bietergemeinschaft - Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertreter.
Die Bieter haben sich unmittelbar nach Erhalt der Vergabeunterlagen über deren Vollständigkeit zu vergewissern und diese auf etwaige Unklarheiten zu überprüfen. Bestehen nach Auffassung eines Bieters Unklarheiten, Zweifel, Unsicherheiten oder Widersprüche in den Unterlagen, sind diese durch unverzügliche Rückfragen bei der Auftraggeberin aufzuklären. Dies gilt auch für sonstige auftretende Fragen und Probleme bei der Erstellung des Angebots, insbesondere wenn die Vergabeunterlagen Fragen aufwerfen, die für die Erstellung des Angebots relevant sein können. Die Bieter werden gebeten, Fragen an die Vergabestelleausschließlich über den Kommunikationsbereich der E-Vergabelösung zu stellen. Hierzu ist die kostenlose Registrierung des Unternehmens auf www.dtvp.de erforderlich. Fragen und Hinweise sind in deutscher Sprache zu formulieren. Soweit die Fragen auf die Identität oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Fragenstellers schließen lassen, werden die Bieter gebeten, ihre Fragen entsprechend zu anonymisieren. Auf der Internetseitewww.dtvp.de werden im Kommunikationsbereich zu dieser Ausschreibung zeitnah Antwortlisten erstellt, die die Bieter ohne Registrierung einsehen können und die sie dort selbstständig herunterladen müssen. Es obliegt den Bietern, sich regelmäßig zu informieren und die entsprechenden Informationen abzurufen. Bieter, die sich bei Abruf dieser Vergabeunterlagen registriert haben, werden per E-Mail benachrichtigt, wenn abrufbare Informationen vorhanden sind.
Erkennt ein am Auftrag interessierter Unternehmer einen Verstoß gegen Vergabevorschriften im vorliegenden Vergabeverfahren, hat er dies gegenüber der AOK Bayern unverzüglich zu rügen. Unabhängig davon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der AOK Bayern gerügt werden. Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus den Vergabeunterlagen erkennbar sind, ebenfalls innerhalb dieser Frist bei der AOK Bayern gerügt werden.
Teilt die Vergabestelle auf eine Rüge eines interessierten Unternehmers mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Rügeführer hiergegen einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammerstellen. Der Antrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht ab helfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Der Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 und § 134 Absatz 1Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRGYDYJ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]