Landkreis Coburg - WWM II - 1 - Wanderwegebeschilderung Referenznummer der Bekanntmachung: 1020-0452-2020/000693
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Coburg
NUTS-Code: DE247 Coburg, Landkreis
Postleitzahl: 96450
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.coburg.de/Vergabeseite
Abschnitt II: Gegenstand
Landkreis Coburg - WWM II - 1 - Wanderwegebeschilderung
Landkreis Coburg
Lauterer Straße 60
96450 Coburg
Deutschland
Produktion / Lieferung von Wanderwegebeschilderung für Stadt und Landkreis Coburg: Ziel (ca. 4.200 Stück)- und Richtungswegweiser (ca. 1.600 Stück), Standortplaketten (ca. 3.500 Stück), Pfosten und Einschlaghülsen (ca. 1.500 Stück)
LEADER-Förderung
Projekt: Regionales Wandermanagement Coburger Land II
Betriebsnummer: 463 000 8510
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Landkreis Coburg - WWM II - 1 - Wanderwegebeschilderung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kulmbach
NUTS-Code: DE24B Kulmbach
Postleitzahl: 95326
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist nach § 160 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nichtinnerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat.
Weiterhin ist der Antrag unzulässig, soweit der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Auch ist der Antrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Ferner ist der Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Landkreis Coburg
Lauterer Straße 60
96450 Coburg
Deutschland
Produktion / Lieferung von Wanderwegebeschilderung für Stadt und Landkreis Coburg: Ziel (ca. 4.200 Stück)- und Richtungswegweiser (ca. 1.600 Stück), Standortplaketten (ca. 3.500 Stück), Pfosten und Einschlaghülsen (ca. 1.500 Stück)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kulmbach
NUTS-Code: DE24B Kulmbach
Postleitzahl: 95326
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Der Nachtrag ist nötig, da sich im Rahmen der Aufstellung der Wanderwegebeschilderung durch die Bauhöfe nicht alle Schildstandorte wie geplant vor Ort realisieren lassen und neue, teilw. verschobene Standorte angelegt werden müssen.
Der Nachtrag ist nötig, da sich im Rahmen der Aufstellung der Wanderwegebeschilderung durch die Bauhöfe nicht alle Schildstandorte wie geplant vor Ort realisieren lassen und neue, teilw. verschobene Standorte angelegt werden müssen.