TNW_AWV Isar-Inn_AWV Zentrum Isar-Inn - Neubau Wertstoffhof, Lagerhalle & Verwaltungsgebäude_Arch+IBW Referenznummer der Bekanntmachung: 185/21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eggenfelden
NUTS-Code: DE22A Rottal-Inn
Postleitzahl: 84307
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.awv-isar-inn.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93049
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.prof-rauch-baurecht.de
Abschnitt II: Gegenstand
TNW_AWV Isar-Inn_AWV Zentrum Isar-Inn - Neubau Wertstoffhof, Lagerhalle & Verwaltungsgebäude_Arch+IBW
Der Abfallwirtschaftsverband (AWV) Isar-Inn ist der öffentlich-rechtliche Abfallentsorger für die Landkreise Dingolfing-Landau und Rottal-Inn.
Der AWV Isar-Inn hat ein ca. 16.000 m² großes Grundstück erworben, auf dem nun ein neuer Wertstoffhof, eine größere Lagerhalle sowie ein neues Verwaltungsgebäude entstehen sollen ("AWV-Zentrum Isar-Inn").
Vergeben werden die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 für die Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 Abs. 3 HOAI 2021, Teil 3 Abschnitt 1 für die Lagerhalle und das Bürogebäude sowie die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 für die Objektplanung Ingenieurbauwerk gem. § 43 Abs. 1 HOAI 2021, Teil 3 Abschnitt 3. Zudem wird die Besondere Leistung der Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln als Pauschale (jedoch OPTIONAL), die örtliche Bauüberwachung beim Ingenieurbauwerk zu v.H. der anrechenbaren Kosten sowie die Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist zu prozentualem Anteil der Grundleistungen vergeben. Alle Vervielfältigungskosten werden durch den AG direkt abgerechnet, dies wird im Vertrag entsprechend aufgenommen.
Parzelle 1 im GE Tiefstatt III 84307 Eggenfelden Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Der Abfallwirtschaftsverband (AWV) Isar-Inn ist der öffentlich-rechtliche Abfallentsorger für die Landkreise Dingolfing-Landau und Rottal-Inn.
Der AWV Isar-Inn hat ein ca. 16.000 m² großes Grundstück erworben, auf dem nun ein neuer Wertstoffhof, eine größere Lagerhalle sowie ein neues Verwaltungsgebäude entstehen sollen ("AWV-Zentrum Isar-Inn"). Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes "GE Tiefstadt III". Ein Bebauungskonzept, mit einer möglichen Aufteilung der drei Bauvorhaben auf dem Grundstück, wurde bereits grob entwickelt, dieses liegt den Vergabeunterlagen bei.
Die Nutzflächen betragen ungefähr 1.500 m² beim Bürogebäude, etwa 1.400 m² bei der Lagerhalle sowie grob 5.000 m² für den Wertstoffhof. Hierbei handelt es sich nur um sehr grobe Ansätze, die im Rahmen der Planung nochmals abgeändert werden können, den Bedürfnissen des Auftraggebers und der konkreteren Planung angepasst.
Das Bürogebäude soll vom Abfallwirtschaftsverband zum einen selbst genutzt werden, zum anderen sollen auch Büroflächen an den Zweckverband Zentrale Buchungs- und Realsteuerstelle Rottal-Inn vermietet werden. Eine entsprechende Absichtserklärung des potentiellen Mieters liegt bereits vor. Der Abfallwirtschaftsverband selbst benötigt ca. 800 m² Büroflächen, aufgeteilt in Büros mit Einzel- und max. 2-fach-Belegung. Die aktuelle Beschäftigtenzahl liegt bei 28 Mitarbeitern, Tendenz steigend.
Für die zu vermietenden Büroflächen ist ein Ansatz von etwa 500 m² Büroflächen vorhanden. Ca. 4 bis 5 Einzelbüros sollen hier entstehen, für die restlichen Mitarbeiter sind Büros mit 2 Arbeitsplätzen vorgesehen. Die aktuelle Beschäftigtenzahl liegt hier bei 14 Mitarbeitern, geplantes Ziel sind 20 Mitarbeiter.
Ein gemeinsamer Sitzungssaal mit etwa 150 m² und 2 Besprechungsräume mit je etwa 25 m² sollen geplant werden. Weitere gemeinsame Nutzungen könnten im Bereich Empfang mit Poststelle bei gemeinsamem Eingang, IT-Technikraum stattfinden. Ob eine derartige Umsetzung möglich ist, ist im Rahmen der Planung zu prüfen und zu entwickeln.
Es sind Parkplätze für etwa 60 Personen (45 Beschäftigte und 15 Besucher) mit Erweiterungsmöglichkeiten vorzusehen.
Das Bürogebäude soll möglichst energieautark und in ökologischer Bauweise (z.B. Holzbau) errichtet werden. E-Ladestationen sind in ausreichender Zahl auf dem Parkplatz einzuplanen.
Bezüglich der Lagerhalle ist mit einer Nutzfläche von ca. 1.400 m², davon ca. 1.000 m² als Tonnenlager zu rechnen. Die restliche Fläche wird für die Werkstatt, Garage, Sozialraum usw. benötigt.
Eine Datenverbindung zum Bürogebäude ist vorgesehen. Die Halle soll ebenfalls - sofern wirtschaftlich vertretbar - in ökologischer Bauweise errichtet werden. Auf dem Wertstoffhof in Eggenfelden sind aktuell folgende Abgabemöglichkeiten geplant: Altkleider, Altspeiseöle, CDs / DVDs, E-Schrott, Energiesparlampen, Glas, Leuchtstoffröhren, Metallschrott, Nichtverpackungskunststoffe, Papier/Kartonagen, Schrott, und Trockenbatterien / Gerätebatterien. Eventuell wird künftig auch die Sammlung von Flachglas, Altholz, Styropor und Sperrmüll angeboten. Entsprechende Flächenreserven sind daher zu berücksichtigen. Aufgrund der Topographie dieses Grundstücks könnten die Sammelcontainer höhenversetzt angeordnet werden. Der Besucher- und Containerverkehr ist durch eigene Zu- und Ausfahrten aus Sicherheitsgründen zu trennen. Die Funktionalität und Zweckmäßigkeit des Wertstoffhofes steht im Vordergrund. Für die E-Schrott-Sammlung wird auch ein Bauwerk für die Annahme und Sortierung erforderlich. Eine Datenverbindung zum Bürogebäude ist ebenfalls zu berücksichtigen bzw. Leerrohre zu verlegen. Beim Wertstoffhof wird aktuell mit einer Nutzfläche von ca. 4.000 m² gerechnet. Bei einer Ausweitung des Angebotes ist eine erweiterte Fläche von bis ca. 5.000 m² bei der Planung zu berücksichtigen. Der Planungsbeginn soll unmittelbar nach Auftragsvergabe zu Jahresbeginn 2022 stattfinden. Baubeginn ist für Frühjahr 2023 angedacht (zuerst Wertstoffhof und Halle, im direkten Anschluss
Verwaltungsgebäude), die Fertigstellung aller drei Gebäude soll bis Ende 2025 erfolgen. Die Kosten der Gesamtmaßnahme werden auf etwa 10 Mio. EUR brutto geschätzt. Es handelt sich hierbei jedoch um eine vorläufige, grobe Einschätzung. Das Verwaltungsgebäude dürfte etwas über
6 Mio. EUR Baukosten aufweisen, die Lagerhalle knapp 2 Mio. EUR und der Wertstoffhof etwas über 2 Mio. EUR. Aktueller Stand ist wohl, dass für das Vorhaben keine Fördermittel beantragt werden können. Sollte sich jedoch im Rahmen der Planung ergeben, dass Fördermittel an der ein oder anderen Stelle (z.B. bzgl. Energie) möglich sind, so soll der Planer hier optional auch bei der Beantragung und Abrechnung der Fördermittel mitwirken. Der Auftragnehmer ist für die Planung und Bauleitung aller drei Objekte zuständig. Die weiteren Planungsbeteiligten werden im Nachgang beauftragt werden.
.
Vergeben werden die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 für die Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 Abs. 3 HOAI 2021, Teil 3 Abschnitt 1 für die Lagerhalle und das Bürogebäude sowie die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 für die Objektplanung Ingenieurbauwerk gem. §
43 Abs. 1 HOAI 2021, Teil 3 Abschnitt 3. Zudem wird die Besondere Leistung der Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln als Pauschale (jedoch OPTIONAL), die örtliche Bauüberwachung beim Ingenieurbauwerk zu v.H. der anrechenbaren Kosten sowie die Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist zu prozentualem Anteil der Grundleistungen vergeben. Alle Vervielfältigungskosten werden durch den AG direkt abgerechnet, dies wird im Vertrag entsprechend aufgenommen.
1.) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Umsatz (netto): Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre beim Leistungsbild Objektplanung Gebäude + Innenräume: 10%
- 5 Punkte: ab [Betrag gelöscht] EUR Umsatz / Jahr
- 3 Punkte: ab [Betrag gelöscht] EUR Umsatz / Jahr
- 1 Punkt: ab [Betrag gelöscht] EUR Umsatz / Jahr
.
2.) Technische und berufiche Leistungsfähigkeit:
2.1.) Bürokapazität / Personalstärke, im Mittel der letzten 3 Jahre: 10%
- 5 Punkte: ab 4 Architekten / Ingenieuren
- 3 Punkte: ab 3 Architekten / Ingenieuren
- 1 Punkt: ab 2 Architekten / Ingenieuren
.
2.2.) Referenzportfolio Bewerber (Büro): Lagerhallen / Wertstoffhöfe / Bauhöfe / Verwaltungsgebäude (insb. Neubauten)
.
Referenzprojekte können eingereicht werden (und werden gewertet), sofern die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) oder der Abschluss der letzten beauftragten Leistungsphase (sofern nicht bis Lph. 8 beauftragt) im Zeitraum 01.01.2011 bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungsfrist erfolgt ist. [HINWEIS: Es kommt, sofern die Lph. 8 beauftragt war, auf die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) an. Die Lph. 9 ist beim Referenzzeitraum unerheblich!]
.
Die Referenzen werden in einer Gesamtschau beurteilt und bewertet. Gesamtschau bedeutet, dass alle eingereichten Referenzen in einer wertenden Gesamtschau bewertet werden, d. h. es wird nicht jede Referenz mathematisch bewertet und dann wird das arithmetische Mittel errechnet, sondern es wird verglichen, inwieweit der Bewerber anhand aller seiner vorgelegten Referenzprojekte insgesamt erwarten lässt, die hier ausgeschriebene Aufgabe zu erfüllen. Dabei findet auch eine Wertung im Vergleich zu den von den Mitbewerbern eingereichten Referenzen statt. Vergeben werden 0 bis 5 Punkte. (0, 1, 2, 3, 4 oder 5 Punkte).
.
Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzauskünfte einzuholen. Bei der Wertung der Referenzen finden positive oder negative Auskünfte Berücksichtigung. Bei negativen Auskünften führt dies zu einer geringeren Bewertung dieser Referenz.
.
Eine Punktzahl von 5 Punkten kann (begrenzt nach oben) ab jeweils 3 insgesamt sehr gut vergleichbaren Referenzen erreicht werden. Eine Referenz gilt dann als insgesamt sehr gut vergleichbar, wenn alle diesbezüglich unten aufgelisteten Aspekte kumulativ vorliegen Alle übrigen Bewerber erhalten sodann abgestuft nach der Vergleichbarkeit Punkte. Es können somit auch Projekte eingereicht werden, die außerhalb der Grenzen zur sehr guten Vergleichbarkeit liegen. Diese werden im Rahmen der oben dargestellten Gesamtschau bewertet. Sollte kein Bewerber über je 3 insgesamt sehr gut vergleichbare Referenzen verfügen, so erhält derjenige Bewerber die Höchstpunktzahl, dessen Portfolio in der Gesamtschau am Besten ist.
.
2.2.1.) Referenzportfolio Bewerber (Büro): Lagerhallen (insb. Neubauten): 40%
.
Die Vergleichbarkeit der Referenzen im Rahmen der Gesamtschau wird anhand folgender Kriterien beurteilt:
- Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Aufgabenstellung:
- Lagerhallen (sehr gut vergleichbar)
- Sonstige Gebäude aus dem Bereich Gewerbe / Industrie / Landwirtschaft (gut vergleichbar)
- Neubau (sehr gut vergleichbar)
- Sanierung / Umbau (gut vergleichba
- Vergleichbarkeit im Hinblick auf die erbrachten Leistungen (Angabe in Prozentpunkten) in den Leistungsphasen 2-8 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude u. Innenräume (sehr gut vergleichbar, wenn insgesamt mind. 90 Prozent der Leistungen nach der jeweils geltenden HOAI erbracht worden sind)
- Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Größenordnung: Das vorstehende Objekt hat eine Größenordnung von etwa 1.400 qm Nutzfläche, die Referenzen sollten eine Größenordnung von mind. 600 qm Nutzfläche haben, um sehr gut vergleichbar zu sein.
.
2.2.2.) Referenzportfolio Bewerber (Büro): Verwaltungs- / Bürogebäude (insb. Neubauten): 40%
.
Die Vergleichbarkeit der Referenzen im Rahmen der Gesamtschau wird anhand folgender Kriterien beurteilt:
- Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Aufgabenstellung:
- Verwaltungs- / Bürogebäude (jeweils sehr gut vergleichbar)
- Sonstige Gebäude aus dem Bereich Wohnen oder Büro/Verwaltung/Staat/Kommune (gut vergleichbar)
- Neubau (sehr gut vergleichbar)
- Sanierung / Umbau (gut vergleichbar)
- Vergleichbarkeit im Hinblick auf die erbrachten Leistungen (Angabe in Prozentpunkten) in den Leistungsphasen 2-8 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude u. Innenräume (sehr gut vergleichbar, wenn insgesamt mind. 90 Prozent der Leistungen nach der jeweils geltenden HOAI erbracht worden sind)
- Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Größenordnung: Das vorstehende Objekt hat eine Größenordnung von etwa 1.500 qm Nutzfläche, die Referenzen sollten eine Größenordnung von mind. 900 qm Nutzfläche haben, um sehr gut vergleichbar zu sein
.
Bei Leistungen, die nicht nach der HOAI erbracht wurden (bei Leistungen außerhalb Deutschlands oder durch Büros außerhalb Deutschlands), ist darzulegen, dass die erbrachten Leistungen mit denen der HOAI vergleichbar waren.
Stufenweise Beauftragung:
.
jeweils für Bürogebäude, Lagerhalle, Wertstoffhof
.
Stufe 1: Leistungsphasen 1 u. 2
Stufe 2: Leistungsphasen 3 u. 4
Stufe 3: Leistungsphasen 5, 6 u. 7
Stufe 4: Leistungsphasen 8 u. 9
In der oben genannten Vertragslaufzeit ist auch die Lph. 9 enthalten. Vorgesehener Termin für die Fertigstellung des Bauvorhabens ist Ende 2025.
.
Ein Bebauungskonzept wird den Bewerbern von Anfang an in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Nachweis zur Berufsausübung des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens oder der Projektleitung ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder Diplomurkunde (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) zu führen.
Nachweis Bauvorlageberechtigung nach Art. 61 Bayerische Bauordnung (BayBO).
Eigenerklärung über den Umsatz für entsprechende Dienstleistungen: Umsatz (netto) im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre beim Leistungsbild Objektplanung Gebäude und Innenräume.
.
Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln anzugeben.
.
Nachweis auf Verlangen der Vergabestelle durch Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen.
.
Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers / der ARGE bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder Kreditversicherers, mit einer Deckungssumme von mind. 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und von mind. 1,5 Mio. EUR für sonstige Schäden. Sie/Er hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall muss die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen.
Die Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Bei einer ARGE muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherungsbestätigung ALLER ARGE-Mitglieder vorliegen (Mindestsummen sind von jedem ARGE-Mitglied vorzuweisen), wenn in der jeweiligen Bescheinigung der Passus enthalten ist, dass auch die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften sowie das in diesem Zusammenhang bestehende Risiko aus der gesamtschuldnerischen Haftung und dem Insolvenzrisiko eines ARGE-Partners mitversichert ist. Eigenerklärungen diesbezüglich sind vorläufig ausreichend.
Bei Erteilung des Auftrags muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden.
Der Auftragnehmer / die ARGE ist verpflichtet, dem Auftraggeber jährlich eine aktuelle Versicherungsbescheinigung vorzulegen.
.
Nachweise gem. § 46 Abs. 3 VgV; entsprechende Formblätter werden mit den Ausschreibungsunterlagen zur Verfügung gestellt.
Der Nachweis der fachlichen Qualifikation der tatsächlichen Leistungserbringer im Auftragsfall oder des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder entsprechende Urkunde (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) zu führen.
Eigenerklärungen über:
.
A.) das jährliche Mittel der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren Beschäftigten (Architekten, Ingenieuren, Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung)
.
B.) Referenzen (Die Angaben sind in den entsprechenden Formblättern "Bewerbungsbogen/Projektdatenblätter" zu machen):
Referenzportfolio Bewerber gesamt: Lagerhallen / Wertstoffhöfe / Bauhöfe / Verwaltungsgebäude (insb. Neubauten) sowie der letzten 10 Jahre, Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) oder der Abschluss der letzten beauftragten Leistungsphase (sofern nicht bis Lph. 8 beauftragt) zwischen 01.01.2011 und dem Ablauf der unter IV.2.2 genannten Bewerbungsfrist mit Angaben zu:
.
Referenzportfolio Bewerber (Büro): Lagerhallen (insb. Neubauten)
a.) Auftraggeber,
b.) Art der Aufgabenstellung: Lagerhallen, Sonstige Gebäude aus dem Bereich Gewerbe / Industrie / Landwirtschaft, Neubau, Sanierung / Umbau
c.) erbrachten Leistungen in den Leistungsphasen 2-8 im Leistungsbild Objektplanung Gebäude und Innenräume (Angabe in Prozentpunkten),
d.) Größenordnung des Projekts: Das vorstehende Objekt hat eine Größenordnung von etwa 1.400 qm Nutzfläche, die Referenzen sollten eine Größenordnung von mind. 600 qm Nutzfläche haben
.
Referenzportfolio Bewerber (Büro): Verwaltungs- / Bürogebäude (insb. Neubauten)
a.) Auftraggeber
b.) Art der Aufgabenstellung: Verwaltungs- / Bürogebäude, Sonstige Gebäude aus dem Bereich Wohnen oder Büro/Verwaltung/Staat/Kommune, Neubau, Sanierung / Umbau
c.) erbrachten Leistungen in den Leistungsphasen 2-8 im Leistungsbild Objektplanung Gebäude und Innenräume (Angabe in Prozentpunkten),
d.) Größenordnung des Projekts: Das vorstehende Objekt hat eine Größenordnung von etwa 1.500 qm Nutzfläche, die Referenzen sollten eine Größenordnung von mind. 900 qm Nutzfläche haben.
Referenzprojekte finden nur insoweit Berücksichtigung, als die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) oder der Abschluss der letzten beauftragten Leistungsphase (sofern nicht bis Lph. 8 beauftragt) zwischen 01.01.2011 und dem Ablauf der unter IV.2.2.) genannten Bewerbungsfrist stattgefunden hat. [HINWEIS: Es kommt, sofern die Lph. 8 beauftragt war, auf die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) an. Die Lph. 9 ist beim Referenzzeitraum unerheblich!]
Architekten und Ingenieure; Bayerische Bauordnung (BayBO) und Bayerisches Baukammerngesetz (BayBauKaG).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
- gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
- gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
- gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist.
.
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Einzelbewerber oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
.
Bewerbungen sind nur und ausschließlich auf den zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen zulässig. Teilnahmeanträge, für die nicht die zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen/-formulare verwendet werden, werden ausgeschlossen.
.
Anfragen, Nachfragen etc. sind AUSSCHLIESSLICH nach der Registrierung über die Vergabeplattform zu stellen.
.
DIE BIETERKOMMUNIKATION ERFOLGT AUSSCHLIESSLICH ÜBER DAS DEUTSCHE VERGABEPORTAL (DTVP), UM SICHERZUSTELLEN, DASS BIETER UND VERGABESTELLE ÜBER VERSANDTE NACHRICHTEN AUCH EINE E-MAIL-BENACHRICHTIGUNG ERHALTEN.
.
Das Formular "Teilnahmeantrag und Bewerbungsunterlagen" ist zwingend einzureichen, fehlt dieses ist die Bewerbung ganz auszuschließen.
.
Die Bewerbung selbst muss elektronisch über die Vergabeplattform über das herunterzuladende Bietertool unter dem Reiter "Teilnahmeanträge" (NICHT als Nachricht oder per E-Mail) eingereicht werden. Bei dem Formular "Bewerbungsbogen" inkl. Anlagen handelt es sich um das Hauptformular der Bewerbungsunterlagen (dieser gilt für den Bewerber bzw. die ARGE insgesamt). Wenn und soweit die dort gemachten Angaben nicht vollständig oder falsch sind, geht dies zu Lasten des Bewerbers. Der Auftraggeber behält sich vor, im Teilnahmeantrag fehlende und unvollständige Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (IV.2.2) nicht vorgelegt werden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern; die Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Eine unvollständige Einreichung führt, wenn die Vergabestelle von der Nachforderungsmöglichkeit nicht Gebrauch macht, oder eine Nachforderung fruchtlos geblieben ist, zum Ausschluss aus dem Verfahren. Broschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Büros sind ausdrücklich nicht erwünscht und werden nicht berücksichtigt.
.
Eine Registrierung ist für den Download der Unterlagen nicht erforderlich. Es wird jedoch eine Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen. Sollten Fragen zu den Bewerbungsunterlagen gestellt werden, so werden die Antworten hierauf in die Plattform eingestellt werden. Im Falle einer Registrierung bekommt der Bewerber eine Mitteilung hierüber, auch wenn Unterlagen geändert werden sollten. Ohne diese freiwillige Registrierung ist der Bewerber selbst dafür verantwortlich, sich zu informieren, ob es Änderungen oder Antworten gibt.
.
Fragen sind so rechtzeitig (spätestens jedoch 9 Kalendertage vor Fristablauf) zu stellen, sodass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten (ggf. ohne Fristverlängerung).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHYR4LF
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.