Neubau einer kostengünstigen Reptilienauffangstation – Leistungsbild Technische Ausrüstung § 55 HOAI Anlagengruppen 4 und 5
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.reptilienauffangstation.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau einer kostengünstigen Reptilienauffangstation – Leistungsbild Technische Ausrüstung § 55 HOAI Anlagengruppen 4 und 5
Planung der technischen Ausrüstung (Elektro) für den Neubau einer kostengünstigen Reptilienauffangstation – Leistungsbild Technische Ausrüstung § 55 HOAI Anlagengruppen 4 und 5 in Neufahrn.
Neufahrn
Seit ihrer Gründung Mitte der 1990er Jahre verzeichnet die Reptilienauffangstation in München stetig steigende Zahlen ausgesetzter, beschlagnahmter und abgegebener (überwiegend exotischer) Tiere.
Mit einem dauerhaften Bestand an zuletzt 2 000 Tieren – darunter potenziell gefährlicher Arten wie Giftschlangen und Krokodilen – war der Verein in den letzten Jahren zunehmend unter Druck geraten, die ohnehin ungeeigneten Räumlichkeiten aufzugeben.
Die Auffangstation für Reptilien, die zur Zeit auf 3 Standorte im Raum München verteilt ist, soll daher auf einem bisher landwirtschaftlich genutzten Grundstück nahe der Gemeinde Neufahrn in einem Neubau, der den heutigen Anforderungen an Tierhaltung und Arbeitsstätten entspricht, an einem Ort zusammengeführt werden.
Dem Auftraggeber steht dafür aus Fördermitteln eine Summe von maximal 9,0 Mio. EUR (netto) für das Bauvorhaben zur Verfügung. Da die finanziellen Mittel beschränkt sind, ist es Aufgabe des Planers mit den vorhandenen Mitteln ein Maximum des benötigten Raumprogramms umzusetzen. Dabei ist vom Planer zu beachten, dass von Anfang an eine funktionierende Auffangstation entsteht, die später (in weiteren Bauabschnitten), zur Vervollständigung des Raumprogramms, erweitert werden kann.
Eine weitere Herausforderung liegt darin, die Baukörper so zu gestalten, dass diese sowohl den Bedürfnissen der Tiere als auch denen der Mitarbeiter entsprechen und dennoch ansprechend gestaltet sind. Dafür werden ggf. auch unkonventionelle, aber praktikable Lösungsansätze akzeptiert.
Die Beauftragung soll unmittelbar nach Beauftragung erfolgen. Der Abschluss der Baumaßnahme ist z. Z. für Ende August 2023 vorgesehen.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung mit der Option über die Leistungsphase 2 hinaus weitere Leistungsphasen zu beauftragen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://sl-elektroplanung.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen zu den Vergabeunterlagen und/oder zum Verfahren können ausschließlich über die Vergabeplattform von registrierten Nutzern gestellt werden. Fragen, die nicht 8 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist eingehen, werden nicht mehr beantwortet. Bitte beachten Sie, dass die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren ausschließlich über die oben genannte Plattform abgewickelt wird. Das gilt auch für die Kommunikation nach Ablauf der Teilnahme-oder Angebotsfrist, z. B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen oder Aufklärung oder im Fall der Aufforderung zur Angebotsabgabe. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es den Bewerbern/Bietern, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen auf der Plattform hinterlegt sind. Registrierte Bewerber/Bieter erhalten eine Benachrichtigung über solche Mitteilungen. Die Verantwortung auf solche Benachrichtigungen rechtzeitig zu reagieren, liegt ausschließlich beim Bewerber/Bieter. Dazu gehört auch die regelmäßige Überprüfung des SPAM-Ordners.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).