Diakonisches Werk Traunstein e.V.- Wilhelm-Löhe-Förderzentrum - Vergabe der Schülerbeförderungsleistungen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Traunstein
NUTS-Code: DE21M Traunstein
Postleitzahl: 83278
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.moeller-rae.de
Abschnitt II: Gegenstand
Diakonisches Werk Traunstein e.V.- Wilhelm-Löhe-Förderzentrum - Vergabe der Schülerbeförderungsleistungen
Erbringung von Beförderungsdienstleistungen für Schüler-/innen mit Behinderung (derzeit ca.198 Schüler/-innen) ab dem 14.09.2021 für die Dauer von mindestens vier Schuljahren mit einseitiger Verlängerungsoption des Auftraggebers um ein weiteres Schuljahr. Erbringung der Beförderungsleistungen für einen bestimmten Personenkreis (geistige und / oder körperliche Behinderung) mit Fahrzeugen mit Spezialausstattung, vom jeweiligen Wohnort der Person zum Wilhelm-Löhe-Förderzentrum in 83301 Traunreut bzw. (teilweise) zu den Partnerklassen und wieder zurück an maximal 189 Tagen im Jahr.
Wilhelm-Löhe-Förderzentrum Salzburger Str. 41 83301 Traunreut Beförderung derjenigen Schüler/innen, die derzeit die Partnerklassen in Trostberg, Traunreut und Obing besuchen. Anzahl der zu befördernden Schüler und Anzahl / Ort der Partnerklassen können von Schuljahr zu Schuljahr variieren., Mittelschule Trostberg Heinrich-Braun-Str. 8 83308 Trostberg, Johannes-Heidenhain-Gymnasium Adalbert-Stifter-Str. 36 83301 Traunreut, Grund- und Mittelschule Obing Brunnenweg 4-5 83119 Obing
Erbringung von Beförderungsdienstleistungen für Schüler-/innen mit Behinderung (derzeit ca.198 Schüler/-innen) ab dem 14.09.2021 für die Dauer von mindestens vier Schuljahren mit einseitiger Verlängerungsoption des Auftraggebers um ein weiteres Schuljahr. Erbringung der Beförderungsleistungen für einen bestimmten Personenkreis (geistige und / oder körperliche Behinderung) mit Fahrzeugen mit Spezialausstattung, vom jeweiligen Wohnort der Person zum Wilhelm-Löhe-Förderzentrum in 83301 Traunreut bzw. (teilweise) zu den Partnerklassen und wieder zurück an maximal 189Tagen im Jahr.
Optionaler Abruf der Stellung von Begleitpersonen durch den Auftragnehmer zur Betreuung und Versorgung der Schüler/innen. Derzeit werden keine Begleitpersonen benötigt, der Abruf der Option steht im pflichtgemäßen Ermessen des Auftraggebers. Von dem Auftraggeber wird mit dem Abruf von maximal einer Begleitperson mit maximal einer Stunde pro Fahrzeug pro Tag im Bedarfsfall gerechnet.
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein offenes Verfahren
Die vergebenen Leistungen entsprechen dem Los 2 der im Mai 2021 EU-weit bekanntgegebenen Vergabe Nr. 431/21 "Diakonisches Werk Traunstein e.V. - Wilhelm-Löhe-Förderzentrum - Vergabe der Schülerbeförderungsleistungen". Das Vergabeverfahren war ein EU-weites offenes Verfahren. Auf Los 2 wurde nur ein Angebot abgegeben, dasjenige des jetzigen Auftragnehmers. Das Angebot des Auftragnehmers musste jedoch im Rahmen der Prüfung und Wertung nach § 57 Abs. 1 Nr. 5 VgV ausgeschlossen werden. Da keine anderen Angebote abgegeben wurden, erfolgte gem. § 14 Abs. 4 Nr. 1 VgV ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit nur einem Bieter. Die Bedingungen des Auftrags wurden entsprechend den Vorgaben des § 14 Abs. 4 Nr. 1 VgV nicht verändert.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Malteser Hilfsdienst gemeinnützige GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Traunstein
NUTS-Code: DE21M Traunstein
Postleitzahl: 83278
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y60YYDD
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
Bieter können insbesondere für den Fall, dass einer berechtigten Rüge nicht abgeholfen wird, bei der unter Ziffer VI.4.1 der Auftragsbekanntmachung genannten Vergabekammer einen Nachprüfungsantrag stellen, § 160 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB)
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB)
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB)
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 130 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs.1 Nr.1 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Darüberhinaus endet die Frist zur Geltendendmachung der Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung über den vergebenen Auftrag.