Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 im VgV-Verfahren "Hubland Quartier V, Würzburg"
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 146-388964)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81677
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://bayernheim.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 im VgV-Verfahren "Hubland Quartier V, Würzburg"
Die BayernHeim GmbH beabsichtigt auf zwei zusammenhängenden Grundstücken mit einer Gesamtfläche von ca. 5.430 m2 im Quartier V des neuen Stadtteils Hubland bezahlbaren Wohnraum zu entwickeln.
Insgesamt sollen mit einer Geschossfläche von ca. 8.700 m2 rund 90 Wohneinheiten im geförderten Wohnungsbau entstehen. Die Baukosten für das gesamte Bauvorhaben werden in den KG 300 + 400 mit netto ca. 11,5 Mio EUR geschätzt.
Wettbewerbsaufgaben sind:
- der städtebauliche Entwurf für das Baufeld mit ca. 0,5 ha.
- die hochbauliche Vertiefung für ein bis zwei Wohngebäude mit insgesamt ca. 3.000 m2 oberirdische Bruttogrundfläche (BGF)
- die Planung der Freianlagen mit ca. 3.300 m2 Fläche. Die Baukosten in der KG 500 werden mit netto ca. [Betrag gelöscht] EUR geschätzt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
[…] » Darstellung der drei Referenzprojekte mit Bild / Plan und Kurzbeschreibung auf einer Seite DIN A4 (Gestaltung freigestellt) […]
[…] » Darstellung der drei Referenzprojekte mit Bild / Plan und Kurzbeschreibung, je Projekt eine DIN A4-Seite (Gestaltung freigestellt) […]
1. 03 Architekten, München
2. zanderrotharchitekten, Berlin
3. wup ZT GmbH, Wien
1. LAUX Architekten, München mit grabner huber lipp Landschaftsarchitekten, München
2. zanderrotharchitekten, Berlin mit friedburg & Co. LA / Hahn Hertling von Hantelmann LA, Berlin
3. wup ZT GmbH, Wien mit EGKK Lanschaftsarchitektur, Wien
[…] Bei einstimmigem Beschluss des Preisgerichts wird die Auftragsverhandlung zuerst nur mit dem ersten Preis ausgezeichneten Büro geführt. Sollte diese Exklusivverhandlung scheitern, werden die Verhandlungen mit allen weiteren Preisträgern*innen aufgenommen. […]
Absatz entfällt
Die Beauftragung umfasst für den Realisierungsteil Leistungen gemäß der Leistungsbilder der HOAI 2021 für Gebäude und Innenräume (§§ 34/35) mit Anlage 9 bzw. für Freianlagen (§§ 39/40) mit Anlage 10 jeweils in den Leistungsphasen 2 bis 5 sowie optional bis Leistungsphase 9.
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt,
» sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegen steht (§ 8 Abs. 2 RPW) und
» soweit und sobald die Wettbewerbsaufgabe realisiert werden soll.
Für den Fall, dass die Ausloberin aus wichtigem Grund teilweise oder voll ständig von der Realisierung Abstand nimmt, stehen dem Teilnehmenden aus einer Nichtbeauftragung keine finanziellen Ansprüche, z. B. auf etwaig entgangenen Gewinn oder Schadensersatz, zu.
Die Wettbewerbsteilnehmenden verpflichten sich im Falle einer Beauftragung durch die Ausloberin, die weitere Bearbeitung zu übernehmen und durchzuführen. Im Fall der Beauftragung werden im Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des*der Preisträgers*in bis zur Höhe des Preises nicht erneut vergütet, wenn der Wettbewerbsentwurf im Umfang der beauftragten Leistungen in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Die Beauftragung umfasst für den Realisierungsteil Leistungen gemäß der Leistungsbilder der HOAI 2021 für Gebäude und Innenräume (§§ 34/35) mit Anlage 9 bzw. für Freianlagen (§§ 39/40) mit Anlage 10 jeweils in den Leistungsphasen 2 bis 5 sowie optional bis Leistungsphase 9.
Die Auftraggeberin behält sich vor, von den klassischen Schritten der Leistungsphasen abzuweichen und optional für die Leistungen der LP 5 gleichwertige Aufgaben zu vergeben.
Es wird beabsichtigt, für die Leistungen der Architektur und Landschaftsarchitektur getrennte Aufträge an die Mitglieder der Bietergemeinschaft zu vergeben, um einerseits die Bauphasen, andererseits auch die asymmetrische Verteilung des Auftragsvolumens und der Haftung für Hochbau und Freianlagen zu berücksichtigen.
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt,
» sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegen steht (§ 8 Abs. 2 RPW) und
» soweit und sobald die Wettbewerbsaufgabe realisiert werden soll.
Für den Fall, dass die Ausloberin aus wichtigem Grund teilweise oder voll ständig von der Realisierung Abstand nimmt, stehen dem Teilnehmenden aus einer Nichtbeauftragung keine finanziellen Ansprüche, z. B. auf etwaig entgangenen Gewinn oder Schadensersatz, zu.
Die Wettbewerbsteilnehmenden verpflichten sich im Falle einer Beauftragung durch die Ausloberin, die weitere Bearbeitung zu übernehmen und durchzuführen. Im Fall der Beauftragung werden im Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des*der Preisträgers*in bis zur Höhe des Preises nicht erneut vergütet, wenn der Wettbewerbsentwurf im Umfang der beauftragten Leistungen in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Die Wettbewerbsteilnehmenden sichern die Bereitschaft einer Anpassung des Wettbewerbsentwurfs zur Ermöglichung einer funktionalen Ausschreibung zu.
Eine neue Fassung des Bewerbungsformblatts mit den Änderungen wurde auf der Ausschreibungsplattform www.aumass.de bereitgestellt.