Dienstleistung von Postlogistik _Rahmenvereinbarung 2021-2027
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86152
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]12
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sw-augsburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstleistung von Postlogistik _Rahmenvereinbarung 2021-2027
Abholung, Frankierung, Beförderung und Zustellung von Briefsendungen (unterschiedliche Arten und Formate) sowie Päckchen und Pakete (geringer Umfang).
Rahmenvereinbarung über Abholung, Frankierung, Beförderung und Zustellung von Briefsendungen sowie Päckchen und Pakete. Geschätzte jährliche Mengen:
__Standardbrief: 700.000 Stück;
__Kompaktbrief: ca. 140.000 Stück;
__Großbrief: ca. 85.000 Stück;
__Maxibrief: ca. 6.000 Stück;
__Einschreiben Einwurf Standard: ca. 5.800 Stück;
__Postkarten, Einschreiben versch. Art, Mailings (verschiedene Formate): geringe Stückzahlen;
__Päckchen und Pakete: geringe Stückzahlen;
Das Zustellgebiet der überwiegenden Anzahl der Sendungen liegt im PLZ-Bereich 86*. Der Rest der Sendungen ist in ganz Deutschland bzw. in geringem Umfang innerhalb Europa/weltweit zuzustellen.
Verlängerungsoptionen zur Vertragslaufzeit (siehe auch II.2.7)):
Verlängerungsoption 1: 01.10.2023 - 30.09.2025;
Verlängerungsoption 2: 01.10.2025 - 30.09.2027
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung über Dienstleistung von Postlogistik
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86167
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
Der Antrag ist jedenfalls dann unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber der ausschreibenden Stelle / dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB hat ein Bewerber/Bieter innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang einer Mitteilung der ausschreibenden Stelle / des Auftraggebers, wonach einer Rüge des Bewerbers/Bieters nicht abgeholfen wird, einen Nachprüfungsantrag zu stellen. Ansonsten ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig. Im Übrigen wird auf die weiteren Präklusionsregelungen des § 160 Abs. 3 GWB hingewiesen.