Dachabdichtungs- und Spenglerarbeiten, Donauwörth, Neudegger Allee 11, Generalsanierung Hl. Kreuz Referenznummer der Bekanntmachung: B12a
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86152
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dachabdichtungs- und Spenglerarbeiten, Donauwörth, Neudegger Allee 11, Generalsanierung Hl. Kreuz
B12a Dachabdichtungs- und Spenglerarbeiten
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Leistungen:
ca. 335 m² Abräumen und Entsorgen des bestehenden Flachdachaufbaus
ca. 395 m² Dampfsperrschweißbahn auf Bitumenvoranstrich
ca. 335 m² Gefälledämmung auf Grunddämmung 100 mm
ca. 335 m² 2-lagige Bitumenabdichtung
2 St. Einbau von Lichtkuppeln 90x90 cm
ca. 3 St. Dachentwässerungsgullies an Flachdachrand
ca. 3 St. Notüberläufe als Speier rund
ca. 20 stgm Regenfallrohre neu an Fassade/WDVS
ca. 95 stgm Montage Bestands-Regenfallrohre an Fassade/WDVS
ca. 51 m Attikaverblechung 2-teilig mit Einhangblech an Attikainnenseite
3 Stück Entwässerungsrinnen an Notausgängen
ca. 70 m² Betonpflaster auf Stelzlagern und Bautenschutzmatte
ca. 51 m Geländerstab an Brüstung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eintragung Berufs-und Handelsregister
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.