Fassadenbekleidung (BSZTH_206) Referenznummer der Bekanntmachung: BSZTH_206
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schweinfurt
NUTS-Code: DE262 Schweinfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97421
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-schweinfurt.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Fassadenbekleidung (BSZTH_206)
Der Landkreis Schweinfurt beabsichtigt den Neubau des Beruflichen Schulzentrums Alfons Goppel mit Generalsanierung der bestehenden Doppelturnhalle sowie den Abbruch des Bestandgebäudes und des Werkstattgebäudes.
Für die genannte Baumaßnahme wird für die Generalsanierung in diesem Verfahren die Fassadenbekleidung vergeben. Weitere diesbezügliche Ausführungen finden Sie unter Nummer II.2.4).
Herstellen einer vorgehängten hinterlüfteten Fassade aus Faserzementplatten.
- VHF aus einer Metallunterkonstruktion, Mineralwolldämmung und Faserzementbekleidung Fassadenfläche ca. 900m²
- Herstellen von Verblechungen wie z.B. ca. 200 m Sockelbleche
- Herstellen eines Eingang-Portals aus einer Metallunterkonstruktion und Aluminiumverkleidung (BxHxT: ca. 2,00 m x 2,25 m x 1, 15 m)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fassadenbekleidung (BSZTH_206)
Ort: Herrieden
NUTS-Code: DE256 Ansbach, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden unter dem in Nr. I.3) genannten Link.
Bei den Wertangaben in Abschnitt II.1.7) und in Abschnitt V.2.4) handelt es sich jeweils um unzutreffende Angaben. Auf die Mitteilung der Vertragswerte wurde entsprechend § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV verzichtet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schweinfurt
Postleitzahl: 97421
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.landkreis-schweinfurt.de/