Neubau Studentenwohnheim Klara Oppenheimer Weg in Würzburg, Gewerk: vorgehängte hinterlüftete Fassade
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97072
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.studentenwerk-wuerzburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Studentenwohnheim Klara Oppenheimer Weg in Würzburg, Gewerk: vorgehängte hinterlüftete Fassade
Neubau Studentenwohnheim Klara Oppenheimer Weg in Würzburg mit 181 Wohneinheiten mit 4 Geschossen und einer Teilunterkellerung inkl. Tiefgarage mit 29 KFZ Stellplätzen.
Würzburg
Vorgehängte hinterlüftete Fassade:
— ca. 1 500 m2 Aluminium Unterkonstruktion für vorgehängte, hinterlüftete Fassaden,
— ca. 150 m2 Wärmedämmung EPS für Sockelbereiche, 160 mm,
— ca. 1 350 m2 Wärmedämmung MW, 160 mm,
— ca. 1 300 m2 Faserzement-Fassadentafeln, 8 mm, genietet,
— ca. 240 m2 HPL-Fassadentafeln, 6 mm, genietet,
— ca. 850 m Anschlüsse der Hinterlüftungsebene m. Lochblech.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau Studentenwohnheim Klara Oppenheimer Weg in Würzburg, Gewerk:vorgehängte hinterlüftete Fassade
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gars Bahnhof
NUTS-Code: DE21G Mühldorf a. Inn
Postleitzahl: 83555
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.as-fassaden.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GBW). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.