Neubau Studentenwohnheim Klara Oppenheimer Weg in Würzburg, Gewerk: Fenster/Türen/Sonnenschutz
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97072
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.studentenwerk-wuerzburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Studentenwohnheim Klara Oppenheimer Weg in Würzburg, Gewerk: Fenster/Türen/Sonnenschutz
Neubau Studentenwohnheim Klara Oppenheimer Weg in Würzburg mit 181 Wohneinheiten mit 4 Geschossen und einer Teilunterkellerung inkl. Tiefgarage mit 29 KFZ Stellplätzen.
Würzburg
Fenster/Außentüren/Sonnenschutz:
— 233 St. Fassadenelemente, Aluminium, zweiteilig aus Festverglasung und Öffnungsflügel, Einzelgröße ca. Höhe 2 650 x Breite 2 700 mm, Uw-Wert <= 0,95,
— 164 St. Fassadenelemente, zweiteilig aus Festverglasung und Zugangstüren Apartments, Aluminium, Einzelgröße ca. Höhe 2 650 x Breite 2 700 mm, Uw-Wert <= 0,95,
— 203 St. Raffstoren mit gedämmten Raffstorekästen und Schienenführung, Einzelgröße ca. Höhe 2 650 x Breite 2 700 mm,
— 188 St. Vorhangschienen, pulverbeschichtet, Deckenmontage, Einzellängen ca 2 700 mm,
— Ausbildung von ca. 580 Meter Leibungsverblechung mit Raffstoreführungsschienen, pulverbeschichtet,
— 220 St. Klapplüftung zum Einbau in Rahmenkonstruktion der Fensterelemente,
— 8 St. Obentürschließer mit Öffnungsunterstützung,
— 2 St. Drehtürantriebe für Haustürelemente,
— 164 St. Innenrollos als Sichtschutz mit U-Blende, Deckenmontage.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau Studentenwohnheim Klara Oppenheimer Weg in Würzburg, Gewerk: Fenster/Türen/Sonnenschutz
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: 98631 Grabfeld / OT Jüchsen
NUTS-Code: DEG0B Schmalkalden-Meiningen
Postleitzahl: 98631
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.jmf-gmbh.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GBW). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.