Neubau Studentenwohnheim Klara Oppenheimer Weg in Würzburg, Gewerk: Gas-, Wasser- und Abwasseranlagen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97072
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.studentenwerk-wuerzburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Studentenwohnheim Klara Oppenheimer Weg in Würzburg, Gewerk: Gas-, Wasser- und Abwasseranlagen
Neubau Studentenwohnheim Klara Oppenheimer Weg in Würzburg mit 181 Wohneinheiten mit 4 Geschossen und einer Teilunterkellerung inkl. Tiefgarage mit 29 KFZ Stellplätzen.
Würzburg
Gas-, Wasser-, und Abwasseranlagen
— ca. 3 100 m Entwässerungsleitungen DN 50 bis DN 150,
— ca. 3 300 m Trinkwasserleitung aus nichtrostendem Stahlrohr DN 12-DN 80,
— ca. 4 000 m Trinkwasserleitung aus Kunststoffrohr DN 12-DN20,
— ca. 570 Einrichtungsgegenständen zzgl. Zubehör,
— ca. 300 m Löschwasserleitung aus nichtrostendem Stahlrohr DN 15-DN 80,
— ca. 4 Löschwassereinspeisungen,
— ca. 14 Löschwasserentnahmeeinrichtungen.
Die Schmutzwasserentwässerungsanlagen werden wie folgt ausgeführt:
Einzelanschlussleitungen zum Einrichtungsgegenstand aus schalldämmenden Abwasserohr aus Kunststoff.
Sammelanschlussleitungen aus schalldämmenden Abwasserohr aus Kunststoff.
Fallleitungen und Verzugsleitungen in den Geschossen aus hochschalldämmenden Abwasserrohr aus Kunststoff.
Verzugsleitungen im Untergeschoss und Leitungen in notwendigen Fluren und Treppenhäusern aus nichtbrennbaren und muffenlosen Gussrohren.
Schmutzwasserentlüftungen werden frei über Dach geführt, die Öffnungen vom Baumeister verschlossen und die Rohre vom Dachdecker an- bzw. abgedichtet. Die Rohrstutzen über Dach werden aus muffenlosen Gussrohr zwecks UV-Beständigkeit und Temperaturbeständigkeit gegen eine bituminöse Abdichtung ausgeführt.
Die Entwässerungsleitungen werden schließlich an bauseitig erstellte Grundleitungsanschlüsse angeschlossen, diese Grundleitungen entwässern Richtung Klara-Oppenheimer Weg zum öffentlichen Kanal.
Die Regenwasserentwässerung umfasst die Fall- und Verzugsleitungen im Gebäude aus hochschalldämmenden Kunststoffrohr. Die Verzugsleitungen in Geschossen in notwendigen Fluren und Treppenhäusern sowie im Untergeschoss erfolgt in muffenlosen nichtbrennbaren Gussrohren.
Die Entwässerungsleitungen werden bauseitig erstellte Grundleitungsanschlüsse angeschlossen, diese Grundleitungen entwässern Richtung TG-Abfahrt zur Sickeranlage.
Für die Trinkwasserinstallation wird als Haupt-, Verteil-, und Steigleitung ein nichtrostendes Edelstahlsystemrohr mit Pressfittings verwendet. Die Brandschutz- und Dämmarbeiten erfolgen seperat.
Die Anbindungeleitungen ab den Wohnungs-UP-Ventilen erfolgt in einem Kunststoffrohrsystem mit werkseitiger Dämmung verwendet, die Formstücke werden ebenfalls einschl. Dämmung ausgeführt.
Der Arbeiten am Trinkwasserhausanschluss umfassen u.A. die Leitungen, Formstücke, Wasserzähler, Wasserfilter und Druckminderer. Aufgrund der Dimensionsgröße werden die Hausanschlussbauteile mit Flanschverbindungen ausgeführt, die Leitungs- und Formstücke aus duktilem Gussmaterial mit Flanschverbindungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau Studentenwohnheim Klara Oppenheimer Weg in Würzburg, Gewerk: Gas-, Wasser- und Abwasseranlagen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Feuchtwangen
NUTS-Code: DE256 Ansbach, Landkreis
Postleitzahl: 91555
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GBW). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.