Beschaffung eines Ultramikroskopes
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Oberschleißheim
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85764
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.Helmholtz-Muenchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines Ultramikroskopes
Kauf, Lieferung, Installation, Inbetriebnahme, Einweisung in ein (1) Ultramikroskop.
Ultra-Mikroskop
- Bis zu 6 Lichtschichten (1, 2 oder 3 von jeder Seite) für bessere Durchdringung und Reduzierung der Schattenbildung
- Möglichkeit der Abbildung in wässrigen oder organischen Lösungsmitteln mit Tauchobjektiv
- Möglichkeit zur Abbildung sehr großer oder mehrerer Proben, die Probenküvette ist 265 mm × 82 mm × 101 mm groß.
- Probenküvette mit Innenkapazität (250 mm x 90 mm x 70 mm)
- Autofokussierung
- Motorisierter Vergrößerungswechsler (0,6x, 1x, 1,67x, 2,5x)
- Fortschrittliche Lichtblattobjektive 1,1x NA 0,1, 4x NA 0,35, 12x NA 0,53, die den Brechungsindexbereich von 1,33 bis 1,56 abdecken
- Batch-Messmodus für die Aufnahme mehrerer Proben mit individuellen Start- und Endpunkten der einzelnen Stapel ohne Benutzereingriff
- Horizontaler Fokusabbildungsmodus, bei dem der dünnste Teil des Lichtbogens die Probe abtastet
- Arbeitsabstand mit Immersionsobjektiven bis zu 17 mm
- Numerische Apertur und Breite der Lichtschnitte optisch einstellbar
- Einstellbare Lichtblattbreite
- Austausch von Proben ohne Entleerung der Abbildungskammer
- Softwaregesteuerte Tubuslinse ermöglicht den Einsatz von unendlich korrigierten Objektiven
- Dedizierte Lichtblatt-Objektivserie mit Brechungsindexanpassung, großem freien Arbeitsabstand und Flat-Field-Korrektur
- Softwaregesteuerte chromatische Korrektur der Detektion von 460 nm - 850 nm
- Datenvorverarbeitung durch Kontrastkompression
- Sparsamer Einsatz der Leistung von Laserlichtquellen unter 100 mW durch effiziente Lichtblattbildung in der Probe
- Ein Abbildungsfeld von ≥ 1,7 x 1,7 cm durch BABB-Immersionsobjektiv
- Es muss eine sCMOS oder ähnliche Kamera mit mindestens 4Mpx Auflösung haben
- BABB/DBE-kompatible und RI-angepasste Objektive für die Abbildung in BABB/DBE
- Mikroskop-Computer, der eine 10≥ gBit-Netzwerkverbindung unterstützt, sollte auf mindestens 1TB SSD laufen, mit zusätzlichem 10 TB HDD-Speicher. Er sollte über eine NVIDIA Quadro P1000 oder eine ähnliche Grafikkarte verfügen.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die betreffenden Erzeugnisse werden gemäß den in der Richtlinie genannten Bedingungen ausschließlich für Forschungs-, Versuchs-, Untersuchungs- oder Entwicklungszwecke hergestellt
Nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Bergisch-Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oderelektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Fristbeginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.