Next-Generation-Sequenzierplattform Referenznummer der Bekanntmachung: 028/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE811193231
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Garching bei München
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85748
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.department.ch.tum.de/wssb/startseite/
Abschnitt II: Gegenstand
Next-Generation-Sequenzierplattform
Es soll ein "Next/Third Generation Sequencing" (NGS) -Gerät beschafft werden. Das Gerät muss in einem Standard-biologischen Labor der genetischen Sicherheitsstufe 1 betrieben werden können. Die Anwendung ist Transkriptom- und Genomsequenzierung. Der Anbieter muss entsprechende Kits zur Probenvorbereitung für Transkriptom- und Genom-Sequenzierungen bereitstellen.
Technische Universität München, Werner Siemes Lehstuhl Synthetische Biotechnologie Lichtenbergstraße 4 85748 Garching bei München
Es soll ein NGS-Gerät mit folgenden Eigenschaften beschafft werden:
- Einzelgerät (Stand Alone) zur Genom- und Transkriptomsequenzierung mit direkter Sequenzausgabe.
- Ausgabeformat BAM-Datei, die eine Qualitätsbewertung pro Base angibt.
- Frei verfügbare, vom Hersteller gepflegte Auswertesoftware, die alle Pipelines zur Genom- und Transkriptomanalyse für Pro- und Eukaryonten zur de-novo und zur referenzgeführten Annotierung beinhaltet sowie Multiplex-Daten aufteilen kann.
- Bei einer Genomsequenzierung mit Genomfragmenten von durchschnittlich 20.000 Basen soll die mediane Fehlerhäufigkeit gleich oder kleiner als 0,1% (Q30) sein, mit einer Ausbeute von mindestens 25 Gigabasen pro Flusszelle/Sequenziermodul.
- Bei der Sequenzierung von mRNA (direkt oder als cDNA) müssen mindestens 2 bis 4 Millionen Reads generiert werden, welche vollständige cDNAs darstellen. Die Reads sollen eine durchschnittliche minimale Genauigkeit von Q30 erreichen.
- Ein Lauf soll maximal 30 Stunden dauern.
- Es muss physikalisch gewährleistet sein, dass zur Verringerung der Fehlerhäufigkeit das gleiche DNA-Molekül mindestens 3x sequenziert wird.
- Multiplexing basierend auf Barcodes muss mindestens 48-Fach möglich sein.
- Nachweislich kein Einfluss von GC-Reichen, niedrig Komplexen oder repetitive Sequenzen auf die Sequenzqualität und Sequenzausbeute.
- Servicevertrag für 4 Jahre nach Ablauf der Gewährleistung, der folgende Punkte umfasst: Arbeitszeit, Anfahrt, Verschleiß-/Verbrauchsteile, Reparaturen sowie die empfohlene vorbeugende jährliche Wartung.
- Im Angebot müssen 100 Flusszellen/Kits oder vergleichbares als Verbrauch enthalten sein um 100 Genom-/ Transkriptomsequenzierungen (minimal 25 Gigabasen, bei Q30) durchzuführen. Diese sind in beliebiger Anzahl (>4 und <100) kurzfristig lieferbar und müssen innerhalb von 5 Werktragen nach Bestellung geliefert werden. Diese beinhalten ebenfalls mit dem Einzelgerät kompatible preislich vergleichbare verbesserte Varianten.
- Das Gerät muss in der Lage sein bei Erkennung (USV) eines Stromausfalls in einen sicheren Betriebszustand zu wechseln.
- Gewährleistung 12 Monate nach Abnahme.
- Online Support Werktags innerhalb von 24h im Rahmen des Servicevertrags.
Installation, Geräteabnahme und Anwendertraining vor Ort für die Handhabung des Systems und der Software. Das gesamte System muss weitestgehend selbstständig durch den Nutzer gereinigt werden können, dafür müssen geeignete Quellen (z.B. Anleitungen oder Videos) oder ein Training bereitgestellt werden. Kundendienst und technischer Support muss zu den in Deutschland üblichen Geschäftszeiten telefonisch erreichbar sein. Alle geforderten Spezifikationen müssen in den Angebotsunterlagen klar ersichtlich sein. Mit dem Angebot muss die Technische Beschreibung sowie die Site Preparation für alle Komponenten eingereicht werden.
Lieferung frei Verwendungsstelle.
Die 12 Monate Gewährleistung startet erst nach der Installation mit der Abnahme des Gerätes.
Rechnungsbedingungen:
Die Lieferung und Rechnungsstellung muss bis zum 19.11.2021 erfolgen, andernfalls muss die Rechnung mit einer Bankbürgschaft für die Gesamtsumme bis zum genannten Datum beim Auftraggeber postalisch eingegangen sein.
Jegliche Änderungen an den Vergabeunterlagen, insbesondere Abweichungen von der Leistungsbeschreibung, sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots. Beiliegende, den Vergabeunterlagen widersprechende AGB des Bieters stellen eine Änderung der Vergabeunterlagen dar und führen zum Ausschluss.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beschaffung einer Next-Generation-Sequenzierplattform (NGS)
Ort: Menlo Park
NUTS-Code: US United States
Land: Vereinigte Staaten
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Lieferung und Rechnungsstellung muss bis zum 19.11.2021 erfolgen, andernfalls muss die Rechnung mit einer Bankbürgschaft für die Gesamtsumme bis zum genannten Datum beim Auftraggeber postalisch eingegangen sein.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YK0R4LC
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht ab-helfen zu
wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Ver-trags nach §
135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden,
wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht
später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung
der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union.