Hochauflösendes Massenspektrometer mit GC/GC-System Referenznummer der Bekanntmachung: 030/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE811193231
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Garching bei München
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85748
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.department.ch.tum.de/wssb/startseite/
Abschnitt II: Gegenstand
Hochauflösendes Massenspektrometer mit GC/GC-System
Der Werner Siemens-Lehrstuhl für synthetische Biotechnologie beabsichtigt ein hochauflösendes Massenspektrometer (QTOF) mit einem GC/GC (2D GC) System anzuschaffen. Das Gerät soll zur Analyse von 10-HSA sowie von mikrobiellen Ölen verwendet werden. Die strukturelle Identifikation der metabol. Nebenprodukte soll durch 2D-GC Auftrennung in Kombination mit einer hochauflösenden Massendetektion (MS/MS) durchgeführt werden.
Technische Universität München, Werner Siemes Lehstuhl Synthetische Biotechnologie Lichtenbergstraße 4 85748 Garching bei München
Gaschromatograph
- Ofentemperatur: min. 4°C über RT bis zu 450°C
- Temperaturrampe: mindestens bis 120°C/min
- Retentionszeit Wiederholbarkeit: < 0,008%
- Trägergas: Helium
- Flow Modes: constant pressure und constant flow
- Gas Saver Funktion: Reduktion des Gasverbrauchs nach der Injektion
- Steuerbares Helium Sparmodul: Wechsel des Trägergases während Standzeiten
- 2x Split/Splitless Injektoren mit der Möglichkeit für gepulste Injektionen mit einer maximalen Temperatur von 400°C
- Wechsel der Liner und Septen ohne Werkzeug
- Flammenionisationsdetektor (FID) mit Stickstoff als Makeup-Gas und einer Temperatur von bis zu 450°C
- GCxGC Option mit zweistufigem, thermischer Modulator mit kaltem Gasstrom (mindestens bis -90°C) und gepulstem heißen Gasstrom (mindestens bis 475°C) zur Immobilisierung und anschließenden Remobilisierung von Analyten und passendem Säulen zur GCxGC Anwendung
Massenspektrometer
- hochauflösendem Massenspektrometer (HRMS) in Form eines Quadrupol Time of Flight MS
- Automatisiertes und manuelles Tuning muss möglich sein
- Ionisierungsmethoden: EI, low-energy EI und CI
- klassische EI (70 eV) sowie low-energy EI Source muss ohne Hardwarewechsel (kein Quellenwechsel) sondern Software gesteuert (mit wählbarer Elektronenenergie von 5-200 eV) möglich sein!
- Proprietäre, inerte (low-energy) EI-Quelle für einen Temperaturbereich von 100-350°C (muss unabhängig vom MS temperierbar sein)
- Quadrupol separat beheizbar bis mindestens 200°C
- Massenbereich: mindestens 20-3000 m/z unabhängig von der Akquisitionsrate
- TOF-Massengenauigkeit für 1pg OFN (Octafluoronaphtalene) bei m/z 271,9867: muss <2 ppm RMS sein
- TOF-Massenauflösung muss bei m/z 271,9867 (OFN): > 25.000 sein (unabhängig von der Akquisitionsrate)
- Sensitivität:
o EI: < 60 fg OFN
o CI positive: 100 pg BZP (Benzophenone) > 1.500:1
o CI negative: 100 fg OFN > 300:1
- MS/MS-Funktion zur Generierung hochaufgelöster Spektren und Charakterisierung unbekannter Analyten
- Kollisionsenergie muss frei wählbar bis zu mindestens 60 eV sein
- Akquisitionsrate: 1-50 Spektren/Sekunde (Hz); Massenauflösung muss unabhängig von der Akquisitionsrate sein
AutoSampler
- AutoSampler mit 10µl Spritze zur Flüssig-Injektion
- Nutzung beider Injektoren für FID und MS muss ohne Umbau möglich sein!
- Probenteller mit mindestens 150 Probenstellplätzen für 2 ml Vials
Software
- Software zur Steuerung des Gaschromatographen (GC sowie GC/GC), des Massenspektrometers (HRMS/ Q-TOF) und des AutoSamplers
- Software für qualitative und quantitative Auswertung der Daten (muss u.a. GC-Image HRMS sowie NIST library beinhalten)
Verschiedenes
- fahrbarer, vibrationsdämpfender Tisch mit feststellbaren Rollen passend für das entsprechende Gerätesystem
- Stickstoffgenerator für die Erzeugung von Stickstoff einer Reinheit von mindestens 99,8% für die Versorgung des thermischen Modulators und des QTof (Auslassdruck mindestens 9 bar, Flussrate mindestens 70 L/min,), einem passenden Stickstofftank mit mindestens 5 L Fassungsvermögen und allen nötigen Anschlusstücken, Filtern sowie Leitungen
Allgemein
Der mitzuliefernde Rechner sollte über eine möglichst hohe Speicherkapazität, einen großen Arbeitsspeicher sowie einen schnellen Prozessor verfügen, damit die Software problemlos für reibungslose Messungen und die Auswertearbeit auch mit GC-Image HRMS Analysen genutzt werden kann.
Die Lieferung frei Verwendungsstelle, die Installation, die Geräteabnahme sowie ein Training in der Handhabung (technisches sowie applikatives Training), anwenderseitiger Wartung (soweit möglich) und der Auswerte-/ Analysensoftware soll im Angebot enthalten sein.
Das System muss durch den Nutzer weitgehend selbstständig zu warten und zu reinigen sein. Dafür müssen geeignete Unterlagen (PDF-Anleitungen, Videos, etc.) sowie das passende Werkzeug bereitgestellt werden.
Die Gewährleistung muss mindestens 36 Monate betragen, beginnend mit der Abnahme des Gerätesystems nach der Installation.
Kundendienst und technischer Support muss mindestens telefonisch zu in Deutschland üblichen Arbeitszeiten gewährleistet sein.
Alle geforderten Spezifikationen müssen aus den Angebotsunterlagen eindeutig hervorgehen und ein Aufstellplan mit Hausseitigen Anforderungen/ Site Preparation (Steckdosen, Gasversorgung, Parameter etc.) für das gesamte System beinhalten.
Rechnungsbedingungen
Die Lieferung und Rechnungsstellung muss bis zum 19.11.2021 erfolgen, andernfalls muss die Rechnung mit einer Bankbürgschaft für die Gesamtsumme bis zum genannten Datum beim Auftraggeber postalisch eingegangen sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beschaffung eines hochauflösenden Massenspektrometers mit 2D GC System
Ort: Lelystad
NUTS-Code: NL Nederland
Land: Niederlande
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Lieferung und Rechnungsstellung muss bis zum 19.11.2021 erfolgen, andernfalls muss die Rechnung mit einer Bankbürgschaft für die Gesamtsumme bis zum genannten Datum beim Auftraggeber postalisch eingegangen sein.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YK0R4LX
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht ab-helfen zu
wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Ver-trags nach §
135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden,
wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht
später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung
der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union.