Inertialsensorik
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neubiberg
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85577
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.unibw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Inertialsensorik
Auftragsgegenstand ist die Lieferung von präziser Referenz-Inertialsensorik (Inertiale Navigationssysteme mit RTK-GNSS-Stützung) mit ISO-Fix-Messgerätehalterungen, um Forschungsfahrzeuge zu lokalisieren und ihre Bewegungen zu messen. Der Auftragsgegenstand umfasst ferner GNSS-Empfänger und -Antennen, Korrekturdatenfunkmodems und -antennen sowie die Verkabelung, die für den Einsatz der Sensorik erforderlich sind. Die UniBw M wird die Inertialsensorik und das vorgenannte Zubehör in den Forschungsprojekten Munich Mobility Research Campus (MORE) und Emergency Virtual Reality-Driving (Emergency-VRD) zu nutzen.
Auftragsgegenstand ist die Lieferung von präziser Referenz-Inertialsensorik (Inertiale Navigationssysteme mit RTK-GNSS-Stützung) mit ISO-Fix-Messgerätehalterungen, um Forschungsfahrzeuge zu lokalisieren und ihre Bewegungen zu messen. Der Auftragsgegenstand umfasst ferner GNSS-Empfänger und -Antenne, Korrekturdatenfunkmodem und -antenne sowie die Verkabelung, die für den Einsatz der Sensorik erforderlich sind.
Die Sensorik muss zu bestehenden Systemen der bereits vorhandenen Forschungsfahrzeuge und vier neuer Forschungsfahrzeuge kompatibel sein, um die bisher erarbeiteten Forschungsergebnisse und Forschungseinrichtungen weiterverwenden zu können. Diese Systeme sind MuCAR-3, MuCAR-4, MuCAR-5, TULF, StrAsRob und der Versuchsträger Gütertransport.
Für den flexiblen Einsatz der Sensoren in unterschiedlichen Fahrzeugen, insbesondere für Ground-Truth-Untersuchungen, ist eine einfache und stabile Befestigung über eine Halterung notwendig, die sich universell für alle Fahrzeuge eignet. Für die Nutzung der Inertialsensoren in wechselnden "Hasenfahrzeugen" unter Einhaltung der Vorgaben an Einbauzeit, Einbaulage und Stabilität kommt nur eine Montage mithilfe der standardisierten, ursprünglich für Kinderrückhaltesysteme entwickelten ISO-Fix-Aufnahme, in Betracht. Wichtig ist, dass die Halterung so konstruiert ist, dass bei unterschiedlicher Sitzneigung der Sensor immer horizontal ausgerichtet werden kann, und dass die Halterung das in der ISO-Fix-Aufnahme vorhandene laterale Spiel konstruktiv durch weitere Maßnahmen verhindert.
Die Inertialsensorik umfasst auch einen GNSS-Empfänger und eine -Antenne für die vorhandene RTK-Station, um die Genauigkeit der RTK-Korrekturdaten durch die GNSS-Systeme Galileo und Beidou auf das für die Forschung erforderliche Maß zu verbessern.
Der Empfänger und die Antenne müssen mit der Referenzstation und den mobilen Systemen, insbesondere mit den Empfängern in den Forschungsfahrzeugen, kompatibel sein. Der Empfänger und die Antenne müssen dazu auf die vorhandene Referenzstation und die sonstigen Geräte so abgestimmt sein, dass sämtliche Geräte störungsfrei und messgenau funktionieren.
Die Kompatibilität bezieht sich insbesondere auf die benötigten NCOM-Datenprotokolle:
• Für das NCOM-Protokoll haben die Institute der UniBw M bereits Softwaretreiber entwickelt, über die die Sensoren, welche dieses Protokoll unterstützen, in das Softwareframework zum autonomen Fahren eingebunden sind.
• Für die Anwendung der Sensoren in Ground-Truth-Anwendungen, d.h. zur Bestimmung der Position sog. „Hasenfahrzeuge“ in Echtzeit relativ zum sog. „Hunter- oder Ego-Fahrzeug“, müssen diese Geräte protokollkompatibel mit dem RT-Range sein. Um hier eingebunden werden zu können, müssen die Einzelsensoren zeitsynchronisiert ihre Messdaten im NCOM-Format versenden und sich über Ethernet- und WLAN-Datenverbindungen mit dem "Hunter-Fahrzeug" und dem dort verbauten RT-Range verbinden.
• Für eine Positionsbestimmung mit Zentimeter-Genauigkeit werden RTK-Korrekturdaten benötigt. Die institutseigene RTK-Referenzstation übermittelt die Korrekturdaten im Bereich rund um die UniBw M per Schmalbankfunk (>5-10 km je nach Bebauung und Bewaldung) an jedes einzelne System. Für Fahrversuche in größerer Entfernung zur UniBw M kommen über Mobilfunk und NTRIP bereitgestellte Korrekturdaten einer sog. virtuellen Referenzstation zum Einsatz. Um dieselben Korrekturdaten in mehreren Fahrzeugen (ein Hunter-, mehrere Hasenfahrzeuge) verwenden zu können, müssen die Sensoren von OxTS diese Korrekturdaten über die proprietäre Schnittstelle „Network DGPS“ untereinander austauschen. Diese Schnittstelle ist nicht interoperabel mit Inertialsensoren anderer Hersteller.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Die UniBw M darf zur Beschaffung der Inertialsensoren samt Messgerätehalterungen nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. c), Abs. 6 VgV ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit DTC zum Schutz von Ausschließlichkeitsrechten durchführen, da sie die Inertialsensorik mit den patentierten und allein von DTC vertriebenen ISO-Fix-Messgerätehalterungen benötigt und die Messgerätehalterungen nur gemeinsam mit der Inertialsensorik beschaffen kann. Die Voraussetzungen des § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. c), Abs. 6 VgV sind erfüllt. Aus rechtlichen Gründen kann nur die DTC den Auftrag ausführen, ohne dass der Schutz von Ausschließlichkeitsrechten gefährdet wird. Denn die DTC hat die ausschließlichen Nutzungs- und Vertriebsrechte für die ISO-Fix-Halterung ("SmaRT-FIX-Halterung"). Die Patentvoraussetzungen sind erfüllt. Die SmaRT-FIX-Halterung kann die UniBw M nur gemeinsam mit der Inertialsensorik erwerben, sodass auch der Erwerb der Inertialsensorik bei DTC unter den Schutz von Ausschließlichkeitsrechten fällt. Auch ist für die im Rahmen von dtec.bw MORE und EMERGENCY-VRD durchzuführenden Untersuchungen von der technischen Lehre des dargelegten Patents zwingend Gebrauch zu machen.
Die UniBw M darf zudem mit DTC ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b), Abs. 6 VgV durchführen, um sämtliche Liefergegenstände zu beschaffen.
Die Voraussetzungen von § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b), Abs. 6 VgV liegen vor. Denn nur die Inertialsensorik mitsamt der SmaRT-FIX-Halterung von DTC erfüllt die Anforderungen der UniBw M an die inertialen Navigationssysteme mit RTK-GNSS-Stützung. Nur DTC kann auch den GNSS-Empfänger und die -Antenne so an die Referenzstation anschließen, dass die Referenzstation und die mobilen Systeme fehlerfrei funktionieren und die langjährig erarbeiteten Forschungsergebnisse und angepassten Einstellungen erhalten bleiben können. Zu den Vorgaben der UniBw M besteht keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung. Insbesondere kommt nicht in Betracht, auf die Kompatibilität oder sonstigen technischen Anforderungen zu verzichten. Andere Anbieter sind nicht in der Lage das Sensorenmodell anzubieten, da ausschließlich DTC die SmaRT-FIX-Halterung vertreiben darf. Auch ist nicht möglich, dass DTC die GNSS-Antenne und den -Empfänger eines anderen Anbieters installiert. Der fehlende Wettbewerb ist nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsparameter. Die Anforderungen beruhen auf sachlichen Gründen. Die UniBw M hat mit den aufgestellten Anforderungen keine Wirtschaftsteilnehmer bevorzugt oder benachteiligt. Die UniBw M hat mit der Entscheidung, dass die Liefergegenstände kompatibel sind und die erforderlichen technischen Eigenschaften aufweisen, die vergaberechtlichen Grenzen der Bestimmungsfreiheit eingehalten. Denn die Bestimmung des Auftragsgegenstands ist sachlich gerechtfertigt und die UniBw M hat sich willkürfrei zu einem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit DTC entschieden. Die UniBw M diskriminiert andere Wirtschaftsteilnehmer nicht, wenn sie nur Inertialsensorik bzw. den GNSS-Empfänger oder die -Antenne für die Referenzstation beschaffen möchte, die die genannten Anforderungen erfüllen. Die Bestimmung des Auftragsgegenstands beruht nur auf sachlichen Gründen. Die Anforderungen dienen dazu, die Projektziele erfolgreich umzusetzen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gräfelfing
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 82166
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Die Frist zur Einreichung eines Nachprüfungsantrages bei der unter Ziffer VI.4.1) genannten Stelle, um den Abschluss des Vertrages zu verhindern, beträgt zehn Kalendertage, gerechnet ab dem Tag nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung. Auf § 135 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.