Stadt Bamberg - Kommunale Jugendarbeit Referenznummer der Bekanntmachung: 6A-134/2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96049
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadt.bamberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Bamberg - Kommunale Jugendarbeit
Gesamtkonzept Offene Jugendarbeit und aufsuchende Jugendarbeit ab 2022
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gesamtkonzept Offene Jugendarbeit und aufsuchende Jugendarbeit ab 2022
Verlängerung um 12 Monate
Mindestpunktzahl von 150
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Der Träger muss Gemeinnützigkeit und Umsatzsteuerbefreiung vorweisen können. Dies hat den Hintergrund, dass z.B. Spendenquittungen ausgestellt und die 19%ige Umsatzsteuer nicht abgeführt werden muss. Es kann daher das volle Auftragsvolumen in das Projekt/Personal vor Ort investiert werden.
2. Der Träger muss über qualifiziertes und fachlich erfahrenes und geeignetes Personal verfügen. Eine ausreichende Qualifikation liegt vor, wenn Mitarbeitende ein abgeschlossenes Studium der Sozialpädagogik oder einen vergleichbaren Abschluss (insbesondere als Erzieher m/w bzw. als Heilerziehungspfleger m/w) vorweisen können. Der Träger hat gem. § 72a SGB VIII sicherzustellen, dass Personen mit einschlägigen Vorstrafen von der Tätigkeit ausgeschlossen sind.
3. Der Träger muss eine Mindestgröße von 35 Mitarbeitern nachweisen, um eine angemessene Präsenz vor Ort in den Jugendzentren und eine ausreichende Vertretungsregelung gewährleisten zu können.
4. Der Träger muss sich verpflichten Spenden und Fördermittel zu akquirieren. Das entsprechenden Know-how und Engagement sich nachzuweisen.
5. Der Träger muss Referenzen vorlegen, dass er bereits Erfahrung in der Offenen und Auf-suchenden Jugendarbeit in einer Stadt/Gebietskörperschaft vergleichbarer Größe und Fach- und Methodenwissen über den Gesamtbereich der Jugendarbeit und ihren unter-schiedlichen Arbeitsfeldern erworben hat.
6. Der Träger muss Kenntnisse in der Steuerung und Planung von Projekten und Angeboten über Ziele, Kennzahlen und Leistungsvereinbarungen besitzen, sowie Konzepte für Qualitätssicherung darlegen können.
1. Der Träger muss Gemeinnützigkeit und Umsatzsteuerbefreiung vorweisen können. Dies hat den Hintergrund, dass z.B. Spendenquittungen ausgestellt und die 19%ige Umsatzsteuer nicht abgeführt werden muss. Es kann daher das volle Auftragsvolumen in das Projekt/Personal vor Ort investiert werden.
2. Der Träger muss über qualifiziertes und fachlich erfahrenes und geeignetes Personal verfügen. Eine ausreichende Qualifikation liegt vor, wenn Mitarbeitende ein abgeschlossenes Studium der Sozialpädagogik oder einen vergleichbaren Abschluss (insbesondere als Erzieher m/w bzw. als Heilerziehungspfleger m/w) vorweisen können. Der Träger hat gem. § 72a SGB VIII sicherzustellen, dass Personen mit einschlägigen Vorstrafen von der Tätigkeit ausgeschlossen sind.
3. Der Träger muss eine Mindestgröße von 35 Mitarbeitern nachweisen, um eine angemessene Präsenz vor Ort in den Jugendzentren und eine ausreichende Vertretungsregelung gewährleisten zu können.
4. Der Träger muss sich verpflichten Spenden und Fördermittel zu akquirieren. Das entsprechenden Know-how und Engagement sich nachzuweisen.
5. Der Träger muss Referenzen vorlegen, dass er bereits Erfahrung in der Offenen und Auf-suchenden Jugendarbeit in einer Stadt/Gebietskörperschaft vergleichbarer Größe und Fach- und Methodenwissen über den Gesamtbereich der Jugendarbeit und ihren unter-schiedlichen Arbeitsfeldern erworben hat.
6. Der Träger muss Kenntnisse in der Steuerung und Planung von Projekten und Angeboten über Ziele, Kennzahlen und Leistungsvereinbarungen besitzen, sowie Konzepte für Qualitätssicherung darlegen können.
Vorlage von Kurzkonzepten zu folgenden Bereichen :
A) Gesamtplanung Offene Jugendarbeit (50); B) Jugendzentrum (40); C-E) 3 Jugendtreffs (je 20); F) aufsuchende Jugendsozialarbeit (30); G) Spendenmittelakquise (40)
Neben der Vorlage der Konzepte sind die Eignungsnachweise vorzulegen. Mindestpunktzahl bei den Konzepten von 150 Punkten für die weitere Teilnahme ist Voraussetzung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.