Unterhaltsreinigung Klinikum Neumarkt Referenznummer der Bekanntmachung: NEUM-RE-2021-01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neumarkt
NUTS-Code: DE236 Neumarkt i. d. OPf.
Postleitzahl: 92318
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Fax: [gelöscht]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhaltsreinigung Klinikum Neumarkt
Unterhaltsreinigung, OP-Reinigung und Stundenleistungen mit Personalübernahme
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Unterhaltsreinigung, OP-Reinigung und Stundenleistungen mit Personalübernahme
Wird der Vertrag nicht mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende der Laufzeit schriftlich gekündigt, verlängert er sich um jeweils weitere 12 Monate.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eintrag in Handelsregister
Nachweise über Betriebshaftpflichtversicherung; Eigenerklärung über Umsatzhöhe in den letzten drei Jahren,
Eigenerklärungen über Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, die Einhaltung tariflicher Regelungen, Einsatz von Reinigungspersonal mit deutschen Sprachkenntnissen, Einsatz zur Gesamtzahl des festangestellten Personals; Referenzliste
Nachweise über die Beschäftigung der für den Auftrag vorgesehenen Hygienefachkraft und Strahlenschutzbeauftragten; Eigenerklärung zum Masernimpfschutz
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.