MPI für Verhaltensbiologie in Konstanz, Institutsneubau, Projektsteuerung Referenznummer der Bekanntmachung: Z.ORNR.A.000306.VgV.PJS.2112
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.mpg.de
Adresse des Beschafferprofils: https://portal.deutsche-evergabe.de
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutsche-evergabe.de/
Adresse des Beschafferprofils: http://www.deutsche-evergabe.de/
Abschnitt II: Gegenstand
MPI für Verhaltensbiologie in Konstanz, Institutsneubau, Projektsteuerung
Neubau eines Büro- und Laborgebäudes mit experimentellen Tierflächen für das MPI für Verhaltensbiologie auf dem Campus der Universität in Konstanz.
Projektsteuerungsleistungen der Projektstufen 1-5 nach AHO Stand März 2020 mit Teilleistungen aus den Projektstufen Projektvorbereitung bis Projektabschluss sowie der Handlungsbereiche A-E.
Nähere weiterführende und wichtige Informationen zu den zu vergebenden Planungsleistungen(Auftragsgegenstand) sind unter Punkt II.2.4) dieser Bekanntmachung beschrieben.
Konstanz
Neubau eines Büro- und Laborgebäudes mit experimentellen Tierflächen für das MPI für Verhaltensbiologie auf dem Campus der Universität in Konstanz.
Projektsteuerungsleistungen der Projektstufen 1-5 nach AHO Stand März 2020 mit Teilleistungen aus den Projektstufen Projektvorbereitung bis Projektabschluss sowie der Handlungsbereiche A-E.
Beschreibung
Das MPI für Verhaltensbiologie ist eine Einrichtung für die quantitative Erforschung von tierischem Entscheidungs- und Bewegungsverhalten, das international als Vorbild fungiert. Im Neubau werden drei wissenschaftliche Abteilungen und 6 Forschungsgruppen tätig sein. Neben zentralen wissenschaftlichen Einrichtungen und der Verwaltung sind gemeinschaftliche Laborflächen und große Experimentalflächen für die Tierhaltung im Neubau sowie gut konzipierte Kommunikationsflächen und Seminarbereiche unterzubringen. Der Institutsneubau soll als nachhaltiges Gebäude mit Vorbildfunktion im Hinblick auf ökologische, ökonomische und soziale Aspekte konzipiert werden.
Das Baugrundstück für den Institutsneubau befindet sich auf dem westlichen Teil des jetzigen Parkplatzes Nord auf dem Campus der Universität Konstanz. Charakteristisch für den Universitätscampus ist die üppige und schützenswerte Vegetation in terrassierter Lage; die Universitätsbauten selbst fügen sich in ihrer Staffelung in die Topographie ein. Der Parkplatz Nord liegt außerhalb der FFH-Schutzzone (Fauna-Flora-Habitat) als Teil der Erweiterung des Bebauungsplanes „Universität“ und weist von Südosten in den Nordwesten einen Geländeanstieg von ca. 7 Metern auf.
Vor Beginn der Neubaumaßnahme muss der Parkplatz zurückgebaut werden, um das Baufeld freizumachen. Diese Vorabmaßnahme läuft im Vorfeld und muss durch die Projektsteuerung mit koordiniert werden.
Die Gesamtfläche NF 1-6 für den Neubau beträgt 6.924 m². Die voraussichtlichen Bauwerkskosten für die KG 300+400 belaufen sich auf 37 Mio. € (netto), die Gesamtbaukosten auf ca. 52 Mio. € (netto).
Folgende voraussichtliche Meilensteine sind für die Durchführung vorgesehen:
Planungsbeginn: 01/2022
Abgabe HU Bau: 03/2023
Geplanter Baubeginn: 03/2024
Übergabe an den Nutzer: 04/2027
(1) Büroreferenzen gemäß Ziffer III.1.3 (1), die im Zeitraum von 2015 bis 2020 vom Bewerber selbst erbracht wurden [Gewichtung: 35%]:
Unterkriterien:
- 1a) eine Büroreferenz für den Neubau eines Forschungsbaus vergleichbar mit der unter II.2.4 beschriebenen Leistung hinsichtlich Aufgabenstellung, Schwierigkeitsgrad, Komplexität für den Bereich der Projektsteuerung (Gewichtung 50%)
- 1b) eine Büroreferenz für den Neubau eines Bürogebäudes vergleichbar mit der unter II.2.4 beschriebenen Leistung hinsichtlich Aufgabenstellung, Schwierigkeitsgrad, Komplexität für den Bereich der Projektsteuerung (Gewichtung 50%)
Für das Unterkriterium 1a) und 1b) können je Referenz maximal 4 Punkte erreicht werden. Die erreichten Punkte je Unterkriterium werden mit dem angegebenen Gewichtungsfaktor multipliziert. Die so ermittelten Teilwerte fließen dann mit der Gewichtung 35 % des Hauptkriteriums in die Gesamtwertung ein.
(2) Büroreferenzen für öffentliche Auftraggeber gemäß Ziffer III.1.3 (2), die im Zeitraum von 2015 bis 2020 vom Bewerber selbst erbracht wurden [Gewichtung: 40%].
Dabei sind zwei Referenzen für öffentliche Auftraggeber mit inhaltlich vergleichbaren Baumaßnahme anzugeben.
Für das Kriterium (2) können je Referenz maximal 4 Punkte erreicht werden. Die erreichten Punkte je Referenz werden mit dem angegebenen Gewichtungsfaktor multipliziert. Der ermittelte Teilwert fließt dann in die Gesamtwertung ein.
Hinweis zu (1) und (2):
Dem Auftraggeber kommt es darauf an, dass die jeweils benannte Referenz hinsichtlich der dort erbrachten Leistung , der hier zu realisierenden Leistung [siehe Ziffern II.2.4) und III.1.3 (1 und 2)] inhaltlich bestmöglich entsprechen. Die Höchstpunktzahl (4 Punkte) wird ermittelt in einer vergleichenden (diskursiven) Bewertung und wird erreicht, wenn die jeweils benannte Referenz hinsichtlich der dort erbrachten Leistung , der hier zu realisierenden Leistung im Vergleich zueinander bestmöglich entspricht. Gleichwertige Darstellungen erhalten gleichviele Punkte.
Die reine Menge der benannten Referenzen allein ist nicht ausschlaggebend. Vor diesem Hintergrund und im Interesse der Aufwandsminimierung für die Bewerber sind hinsichtlich der Referenzen zu den Unterkriterien 1a) und 1b) jeweils nur eine Referenz und zu Kriterium 2) zwei Referenzen wertbar.
Sofern geeignet, kann eine Referenz sowohl für Kriterium (1) als auch für Kriterium (2) angeben werden.
(3) Angaben zum Personalstand [Gewichtung: 5%]
Durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten und Führungskräfte, jeweils in den letzten drei Jahren und heute, bezogen auf die unter Ziffer II.2.4) aufgeführte Leistungen.
Eine durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten und Führungskräfte von 12 Mitarbeiter*innen (MA) führt zur Maximalpunktzahl. Wird diese Obergrenze überschritten, führt dies nicht zu einer besseren Bewertung. Die Bewertung erfolgt nach dem nachstehenden Schema:
1 bis 3 MA = 1 Punkt; 4 bis 7 MA = 2 Punkte; 8 bis 11 MA = 3 Punkte; ab 12 MA = 4 Punkte.
(4) Darstellung des vorgesehenen Projektteams mit Angaben zur Qualifikation und Darstellung in einem Organigramm [siehe Ziffer III.1.3 (4)] [Gewichtung: 10%].
Hinweis zu (4):
Dem Auftraggeber kommt es darauf an zu erfahren, welche Maßnahmen der Bewerber in seinem Unternehmen bereits umgesetzt hat, um die Qualität seiner Arbeit und seiner Prozesse/ Abläufe sicherzustellen.
Die Höchstpunktzahl (4 Punkte) wird ermittelt in einer vergleichenden (diskursiven) Bewertung und wird erreicht, wenn die bürointerne Projektstruktur einen am besten für die unter II.2.4 beschriebenen Leistung des Projektes geeigneten und durchgängigen Ablauf zur Bearbeitung der Aufgabe erkennen lässt.
Es ist aufzuzeigen welche Organisationsstruktur und Anzahl an Beschäftigten für die Erbringung der zu vergebenden Leistung als angemessen erachtet wird
(5) Aussagekräftige Darstellung der Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität der Dienstleistung des Bewerbers [siehe Ziffer III.1.3 (5)] [Gewichtung: 5%].
Der Bewerber hat in seinem Teilnahmeantrag aufzuzeigen, wie er die Qualität bei der Planung und der Baudurchführung sicherstellt und wie er grundsätzlich auf zu erwartende Abstimmungsnotwendigkeiten kurzfristig reagieren kann.
Dem Auftraggeber kommt es darauf an zu erfahren, welche Maßnahmen der Bewerber in seinem Unternehmen bereits umgesetzt hat, um die Qualität seiner Arbeit und seiner Prozesse/ Abläufe sicherzustellen
Die Höchstpunktzahl (4 Punkte) wird ermittelt in einer vergleichenden (diskursiven) Bewertung und wird vergeben, wenn aussagekräftige Erläuterungen mit nachvollziehbaren Angaben eine durchgängig hohe Bearbeitungsqualität in den geforderten Projektstufen der Leistungsbereiche A-E im Vergleich zueinander bestmöglich erkennen lassen. Sollte eine Zertifizierung gem, ISO 9001 - oder eine vergleichbare Zertifizierung - vorliegen, so kann diese ebenfalls zusammen mit vorgenannten Erläuterungen eingereicht werden.
(6) Durchschnittlicher jährlicher Nettoumsatz der letzten drei Jahre für Leistungen der Projektsteuerung [Gewichtung 5%]
Ein durchschnittlicher Nettoumsatz für Leistungen der Projektsteuerung in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR führt zur Maximalpunktzahl. Wird diese Obergrenze überschritten, führt dies nicht zu einer besseren Bewertung. Die Bewertung erfolgt nach dem nachstehenden Schema:
ab [Betrag gelöscht] EUR bis [Betrag gelöscht] EUR = 1 Punkt,
[Betrag gelöscht] EUR bis [Betrag gelöscht] EUR = 2 Punkte,
[Betrag gelöscht] EUR bis [Betrag gelöscht] EUR = 3 Punkte,
ab [Betrag gelöscht] EUR = 4 Punkte.
Wegen einer Zeichenzahlbegrenzung weiter unter Ziffer II.2.14)
Nach Maßgabe des bereitgestellten Vertrags werden mit dem gesuchten Auftragnehmer zunächst Teilleistungen der Projektstufen: Projektvorbereitung und Planung in Anlehnung an die AHO beauftragt.
Eine stufenweise Weiterbeauftragung von Projektstufen ist nach Maßgabe des bereitgestellten Vertrags vorgesehen.
Erläuterung zur allgemeinen Punktevergabe:
Die je Kriterium (Unterkriterium) erzielten Bewertungspunkte werden mit der jeweiligen Gewichtung multipliziert. Die Gesamtleistungspunktzahl ergibt sich aus der Summe der gewichteten Bewertungspunkte bei den vorstehend genannten Bewertungskriterien.
Bei den vorgenannten Bewertungskriterien (3) und (6) erfolgt die Bewertung entsprechend der bei diesen Kriterien spezifisch angegebenen Bewertungsabstufungen. Für alle anderen Kriterien (Unterkriterien) erfolgt die Bewertung anhand einer Wertungsskala von 0-4 Punkten, wobei 4 Punkte die bestmögliche Bewertung darstellt. Gleichwertige Darstellungen erhalten gleichviele Punkte.
Die Bewertung erfolgt im Vergleich zueinander unter Abwägung der jeweiligen guten und weniger guten Aspekte (sog. diskursive Wertung).
Der im jeweiligen Kriterium/Unterkriterium jeweils vorteilhafteste Teilnahmeantrag erhält 4 Punkte.
Die weitere Punktvergabe erfolgt nach dem Grad der Nachteile gegenüber dem besten Teilnahmeantrag:
3 Punkte: Der Teilnahmeantrag weist geringfügige Abstriche gegenüber dem besten Teilnahmeantrag auf
2 Punkte: Der Teilnahmeantrag weist deutliche Abstriche gegenüber dem besten Teilnahmeantrag auf
1 Punkt: Der Teilnahmeantrag weist schwerwiegende Abstriche gegenüber dem besten Teilnahmeantrag auf
0 Punkte: Der Teilnahmeantrag enthält nicht nachvollziehbare Ausführungen
Sind für die oben genannten Bewertungskriterien Angaben/Nachweise/ Erklärungen/Unterlagen im Teilnahmeantrag nicht enthalten, werden diese nicht nachgefordert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Falls Sie sich als Bewerbergemeinschaft bewerben ist Folgendes zu beachten:
Bewerbergemeinschaften sind als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), als offene Handelsgesellschaft
(oHG) sowie in haftungsrechtlich vergleichbarer Form einer anderen EU-Rechtsordnung zugelassen. Es
ist im Teilnahmeantrag aufzuzeigen, wer an der Bewerbergemeinschaft beteiligt ist. Dem Auftraggeber ist
im Teilnahmeantrag ein verantwortlicher Ansprechpartner aus der Bewerbergemeinschaft zu benennen.
Die Übernahme der gesamtschuldnerischen Haftung ist mit dem Teilnahmeantrag durch jedes Mitglied der
Bewerbergemeinschaft zu erklären. Im Teilnahmeantrag ist außerdem detailliert die aufgabenspezifische
Aufteilung der Leistungserbringung darzulegen. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag
den vom Auftraggeber hierfür vorgegebenen Vordruck einzureichen. Die Bewerbergemeinschaftserklärung ist als Anlage zum Vordruck "MPG-Bewerbungsbogen", von den Bewerbern unter https://portal.deutsche-evergabe.de herunterzuladen und für den Teilnahmeantrag zu verwenden.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der MPG-Bewerbungsbogen zu verwenden. Der MPG- Bewerbungsbogen ist von den Bewerbern unter https://portal.deutsche-evergabe.de herunterzuladen und für den Teilnahmeantrag zu verwenden. Fehlen geforderte Angaben, Nachweise, Erklärungen und Unterlagen ganz oder teilweise oder sind diese unvollständig oder entgegen den Vorgaben ausgefüllt, erfolgt, außer bei Angaben, Unterlagen, Nachweisen und Erklärungen, die von der Nachforderung ausgenommen sind, eine einmalige Nachforderung unter Fristsetzung von 6 Kalendertagen. Werden diese nachgeforderten Angaben, Nachweise, Erklärungen und Unterlagen nicht fristgemäß nachgereicht, erfolgt der Ausschluss des Teilnahmeantrages. Für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit gilt: Unter Punkt 2.2 des MPG-Bewerbungsbogens haben Angaben zum Büroumsatz für die Leistungen der Projektsteuerung zu erfolgen. Hierbei ist der nachstehend vorgegebenen Mindeststandard unbedingt zu beachten.
Als Mindestkriterium gilt ein durchschnittlicher Netto-Geschäftsumsatz in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR für Leistungen der Projektsteuerung in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. (Bei Bewerbergemeinschaften zählt die Summe der Umsätze der Mitglieder.)
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist der MPG-Bewerbungsbogen einschließlich Anlagen einzureichen.
Nachfolgend geforderte Angaben bzw. Nachweise, Erklärungen und Unterlagen sind dem Teilnahmeantrag beizulegen:
(1) Büroreferenzen, die im Zeitraum von 2015 bis 2020 vom Bewerber selbst erbracht wurden [wie in Ziffer II.2.9 (1) beschrieben] und die mit den unter Ziffer II.2.4) beschriebenen Leistungen vergleichbar sind :
1a) Angabe von einer Büroreferenz für den Neubau eines Forschungsbaus vergleichbar hinsichtlich Aufgabenstellung, Schwierigkeitsgrad, Komplexität für den Bereich der Projektsteuerung.
1b) Angabe von einer Büroreferenz für den Neubau eines Bürogebäudes vergleichbar hinsichtlich Aufgabenstellung, Schwierigkeitsgrad, Komplexität für den Bereich der Projektsteuerung
(2) Büroreferenzen für öffentliche Auftraggeber, die im Zeitraum von 2015 bis 2020 vom Bewerber selbst erbracht wurden [wie in Ziffer II.2.9 (1) beschrieben] und die mit den unter Ziffer II.2.4) beschriebenen Leistungen vergleichbar sind
Je Referenz zu (1) und (2) ist anzugeben:
- eine Kurzbeschreibung des Gebäudes/Projektes,
- Kurzbeschreibung der ausgeführten Tätigkeiten,
- Leistungszeitraum,
- erbrachte Leistungsstufen in Anlehnung an die AHO,
- Gesamtbaukosten (in EUR netto) und die anteilige Honorarsumme des Bewerbers,
- verantwortliche Projektleitung,
- Leistungsumfang mit kurzer und nachvollziehbarer Darstellung (z.B. alleinige Verantwortung, Herausforderung der Projektsteuerung, Zusammenarbeit mit Vergabestellen, Arten der Ausschreibung nach VOB usw.),
- bei etwaigen noch laufenden Projekten: Angabe des Projektstandes,
- eines Ansprechpartners des Auftraggebers (Name und Telefonnummer).
Geforderte Mindestbedingungen sind zu beachten.
Die Referenzen sind im MPG-Bewerbungsbogen an entsprechender Stelle einzutragen.
Sollte der Platz zur Darstellung der Referenzen nicht ausreichen, sind die jeweiligen Vordrucke des MPG- Bewerbungsbogens in Eigenregie zu vervielfältigen und zu verwenden. Als Ergänzung können Arbeitsproben der Projektsteuerung auf max. 2 A3 Blättern pro Referenz beigelegt werden.
(3) Durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten und Führungskräfte (einschließlich Büroinhaber(n), ohne Praktikanten und Hilfskräfte) in den letzten 3 Geschäftsjahren von 2018-2020 und heute .
(Die Angaben sind im MPG-Bewerbungsbogen an entsprechender Stelle einzutragen.)
(4) Darstellung der vorgesehenen Struktur des Projektteams unter Angabe der Anzahl der vorgesehenen Personen gegliedert nach Berufsgruppen (Beschäftigte mit und Angabe des Hochschulabschlusses, technische Angestellte, Zeichner, etc.) und des betreffenden Aufgabenbereiches in Form eines Organigramms, bezogen auf den unter Ziffer II.2.4) aufgeführten Fach-/Leistungsbereich.
(Die Angaben sind im MPG-Bewerbungsbogen an entsprechender Stelle einzutragen.)
(5) Aussagekräftige Darstellung der Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität im Unternehmen. (Die Angaben sind im MPG-Bewerbungsbogen an entsprechender Stelle einzutragen.)
Sind die unter (1) bis (5) geforderten Angaben, Nachweise, Unterlagen / Erklärungen im Teilnahmeantrag nicht enthalten, werden diese, da es sich um Bewertungskriterien handelt, von der Nachforderung ausgenommen.
Bei den unter (1) und (2) geforderten Referenzen müssen mindestens die Projektstufen 1-3 erbracht und abgeschlossen sowie die Projektstufe 4 in Ausführung sein ;
Die Projektstufe 5 muss noch nicht erbracht sein. Die Referenzen müssen nicht in BIM abgewickelt werden. Ein Nachweis führt nicht zu einer höheren Bewertung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei diesem Wettbewerb handelt es um ein zweistufiges Vergabeverfahren bestehend aus einem Teilnahmewettbewerb und aus einem Verhandlungsverfahren.
Für die erste Stufe dieses Vergabeverfahrens „den Teilnahmewettbewerb“ ist folgendes zu beachten:
Alle Wesentlichen für die Erstellung des Teilnahmeantrages erforderlichen Unterlagen, stehen Ihnen bis zu dem unter Ziffer IV.2.2) genannten Schlusstermin für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=jz1kO%252be0ilo%253d.
Für den Teilnahmeantrag sind der MPG-Bewerbungsbogen und die Bewerbergemeinschaftserklärung nach Maßgabe der vorliegenden Bekanntmachung zu verwenden.
Die Abgabe Ihres Teilnahmeantrages ist ausschließlich in elektronischer Form zulässig. Hierfür ist eine einmalige kostenfreie Registrierung auf der Plattform erforderlich.
Für die Abgabe des Teilnahmeantrags ist ausschließlich die Textform nach §126b BGB zugelassen. Im Bieterassistenten geben Sie hierfür bitte am Ende beim Schritt „Teilnahmeantrag einreichen“ den natürlichen Namen/jur. (Büro-) Namen in dem dafür vorgesehenen Feld an.
Die Integrität der Daten und die vertrauliche Behandlung Ihres Teilnahmeantrages sind durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung sichergestellt.
Das Datenvolumen ist pro Datei auf 50 MB begrenzt. Die Abgabe Ihres Teilnahmeantrages per Fax, per E-Mail oder schriftlich auf dem Postweg ist nicht zugelassen.
Hinsichtlich der geforderten Angaben zur technischen Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3) sind die diesbezüglichen mit dem MPG-Bewerbungsbogen (Teilnahmeantrag) geforderten Angaben, Nachweise, Erklärungen und Unterlagen formlos und in der in dieser Bekanntmachung vorgegebenen Reihenfolge, in Ergänzung zu den im MPG-Bewerbungsbogen abgeforderten Angaben, beizufügen. Für die Teilnahme wird keine Vergütung gewährt. Mit elektronischer Abgabe eines Teilnahmeantrages wird Einverständnis hiermit erklärt.
Sollten sich aus Sicht der Bewerber Nachfragen ergeben, sind diese ausschließlich über das Nachrichtensystem der eVergabe zu stellen. Die eingegangenen Fragen und Antworten zum laufenden Verfahren, stehen stets aktuell ausschließlich in der eVergabe allen Bewerbern zur Einsicht zur Verfügung. Bewerber sind verpflichtet, sich regelmäßig und eigenverantwortlich bis unmittelbar vor Teilnahmeschluss über den jeweils aktuellen Stand auf der zuvor genannten Website zu informieren und die dort zur Verfügung gestellten Informationen bei der Abgabe des Teilnahmeantrages zu berücksichtigen. Nachteile, die durch eine Nichtbeachtung der ausschließlich auf der zuvor genannten Website eingestellten Informationen entstehen, gehen zu Lasten des Bewerbers.
Bitte beachten Sie, dass das Übermittelten größerer Datenvolumen (z.B. Pläne) mehr Zeit (ggf. je nach Datenvolumen und Geschwindigkeit der genutzten/ zur Verfügung stehenden Datenleitung) in Anspruch nehmen kann. Beginnen Sie deshalb bitte rechtzeitig vor Teilnahmeschluss mit der Übermittlung der Teilnahmeunterlagen. Sollte es zu Problemen bei der Übermittlung kommen, melden Sie sich bitte rechtzeitig vor Abgabeschluss beim Support der eVergabe.
Für die zweite Stufe dieses Vergabeverfahrens, „das Verhandlungsverfahren“, gilt folgendes:
Alle für die Erstellung Ihres Angebotes erforderlichen Unterlagen (Aufforderung zur Angebotsabgabe und die Vertragsunterlagen nebst Anlagen), stehen Ihnen bis zu dem unter Ziffer IV.2.2) genannten Schlusstermin für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=jz1kO%252be0ilo%253d.
Mit Aufforderung zur Angebotsabgabe, die den ausgewählten Teilnehmern nach abgeschlossener Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge zugesendet wird, beginnt für die ausgewählten Teilnehmer die Angebotsphase. Ihr Angebot geben Sie bitte bis zum in der Aufforderung zur Angebotsabgabe genannten Termin und unter Beachtung der dort aufgeführten Bedingungen ausschließlich elektronisch über den Bieterbereich der eVergabe ab.
Für die Angebotsabgabe ist ausschließlich die Textform nach §126b BGB zugelassen. Im Bieterassistenten geben Sie hierfür bitte am Ende beim Schritt „Angebotseinreichung“ den natürlichen Namen/jur. (Büro-) Namen in dem dafür vorgesehenen Feld an.
Dabei ist sichergestellt, dass die Integrität der Daten und die vertrauliche Behandlung Ihres Angebots durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung gewährleistet sind. Über eine etwaige Teilnahme am Verhandlungsverfahren werden Sie schriftlich informiert. Gemäß § 17 (11) VgV behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag ohne Verhandlungen mit den Bietern zu vergeben.
Sollten sich aus Sicht der ausgewählten Teilnehmer am Verhandlungsverfahren (2. Stufe) Nachfragen ergeben, gilt die gleiche Verfahrensweise wie zur 1. Phase (Teilnahmewettbewerb). Wichtige Fragen und Antworten sind für Sie ausschließlich über das Nachrichtensystem der eVergabe zu stellen und werden hierüber auch beantwortet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).