Neubau Wohnbebauung Spitzstraße
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Seefeld
NUTS-Code: DE21L Starnberg
Postleitzahl: 82229
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.seefeld.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Wohnbebauung Spitzstraße
Gegenstand des Auftrags ist die Errichtung von kommunalen Wohngebäuden mit einer gemeinsamen Tiefgarage/Stellplatzanlage auf den Flurnummern 402/26, 402/27 und 402/28 in Seefeld, Ortsteil Hechendorf.
Die Gemeinde Seefeld plant, auf den attraktiven gemeindeeigenen Flurstücken Nr. 402/26, 402/27 und 402/28 an der Spitzstraße in Seefeld Ortsteil Hechendorf geförderte Wohnungen zu errichten. Bauherr ist das kommunale Bauunternehmen SeefeldBau KU.
Der Schwerpunkt dieses Verfahrens liegt nicht nur auf der architektonischen Qualität der Gebäude und damit der Wohnqualität, sondern auch auf der städtebaulichen Qualität vor dem Hintergrund der Bebauung der nahen Umgebung und der Lage am Ortsrand. Zudem werden Lösungen gesucht, die beispielgebend für die Region hinsichtlich zeitgemäßer Fortschreibung der Baukultur und ggf. auch Reduzierung des Ausbaustandards bei angemessener Wohnqualität unter Beachtung der Bezahlbarkeit sind.
Die Beauftragung erfolgt direkt im Anschluss an das Verhandlungsverfahren.
Es werden die Leistungsphasen 1 bis 2 im Leistungsbild Gebäude und Innenräume gem. §§ 33 ff. HOAI für alle Gebäude beauftragt.
Im weiteren werden voraussichtlich die Leistungsphasen 3 bis 9 beauftragt.
Die Brutto-Baukosten für die Gesamtbaumaßnahme der Kostengruppen 100 bis 700 werden derzeit mit etwa 5,5 Mio. € geschätzt.
Es wird ein Lösungsvorschlag auf Grundlage der Aufgabenstellung gefordert. Der Lösungsvorschlag wird je Bieter mit 22.500 € (brutto) vergütet.
Ja, nach Bedarf bis zum Abschluss des Projektes.
Unter denjenigen Bewerbern, die die Mindestanforderungen erfüllen und nach den geforderten Angaben grundsätzlich geeignet sind, erfolgt die Auswahl von 5 Bewerbern nach den folgenden Kriterien:
Berufserfahrung
Berufserfahrung der Projektleitung
7 Jahre Berufserfahrung oder mehr = 3 Punkte;
5 Jahre Berufserfahrung oder mehr = 2 Punkte;
weniger als 5 Jahre Berufserfahrung = 0 Punkte.
Referenzen Gebäude und Wohngebäude
Vergleichbarkeit der BGF in m²
1.700 m² oder mehr = 5 Punkte;
1.350 m² oder mehr = 3 Punkte;
1.000 m² oder mehr = 1 Punkt;
weniger als 1.000 m² = 0 Punkte.
Ästhetik der Referenz
ästhetisch ansprechende Referenz = 3 Punkte;
ästhetisch nicht ansprechende Referenz = 0 Punkte.
Es können somit maximal 27 Punkte je Bewerbung erreicht werden:
1 Projektleitung mit 3 Punkten
+ 1 Referenz Gebäude mit 8 Punkten
+ 2 Referenzen Wohngebäude mit je 8 Punkten (= 16 Punkte)
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= 27 Punkte maximal
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung mit der Option über die Leistungsphase 2 hinaus weitere Leistungsphasen zu beauftragen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A) Handelsregisterauszug (soweit einschlägig)
B) Nachweis der Berechtigung zur Erbringung der Dienstleistung. Bewerber mit Sitz in Deutschland: Vorlage
eines Nachweises für eine verantwortliche Person über die Eintragung in ein Berufsregister als Architekt; bei
Bewerbergemeinschaften gilt dies für jedes Mitglied.
Bewerber mit Sitz im Ausland müssen mit dem Teilnahmeantrag die Erlaubnis der Berufsausübung im Staat
ihrer Niederlassung nachweisen, soweit hierfür eine im Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU aufgeführte
Registereintragung einschlägig ist; bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für jedes Mitglied.
A) Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 3,0 Mio. €
für Personenschäden und von 3,0 Mio. € für Sonstige Schäden (bei Bewerbergemeinschaften von jedem
Mitglied). Alternativ genügt eine Bestätigung eines Versicherers (nicht Versicherungsmaklers) über eine entsprechende
Versicherbarkeit im Auftragsfall.
zu A) Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung oder einer entsprechenden Versicherbarkeit im Auftragsfall. Bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied.
A) Benennung der für die Durchführung der Planungsaufgabe vorgesehenen Projektleitung unter Angabe
(1) der beruflichen Qualifikation/Berufszulassung,
(2) der Berufserfahrung in Jahren,
(3) von persönlichen Referenzprojekten der Projektleitung.
Zu den Referenzprojekten sind folgende Angaben zu machen:
a. Name des Unternehmens,
b. Name des Referenzprojekts,
c. Name Auftraggeber mit Ansprechpartner und Anschrift,
d. Zeitpunkt Fertigstellung LPh. 8 (Monat/Jahr),
e. Bruttogrundfläche (BGF) in m²,
f. eigener prozentualer Leistungsanteil an der Projektleitung,
g. individuelle, aussagekräftige Beschreibung (Grafik, Fotos, Text) zur Beurteilung der Ästhetik auf max. einer DIN A4 Seite.
B) Angabe der aktuellen Anzahl der ständig Beschäftigten, nur Fachkräfte (z. B. Architekten, Dipl.-Ing.) , einschließlich
der Inhaber / Führungskräfte.
C) Angabe, für welche Leistungsbereiche der Einsatz von Nachunternehmen vorgesehen ist und falls möglich
bereits Benennung der betreffenden Nachunternehmen.
zu A) Nachweis einer entsprechenden beruflichen Qualifikation/Berufszulassung. Nachweis von persönlichen
Referenzprojekten der vorgesehenen Projektleitung über den Neubau eines Gebäudes und über zwei
Wohngebäude jeweils im Leistungsbild „Gebäude und Innenräume“ und jeweils mindestens mit den
Leistungsphasen (LPh) 2-8. Der eigene Anteil des Referenzinhabers an der Projektleitung muss je Leistungsphase
mindestens 50 % betragen haben. Es werden maximal drei Referenzen bewertet. Die Leistungsphase
8 muss zwischen dem 01.01.2011 und dem Schlusstermin dieser Bewerbung fertiggestellt worden sein. Es
ist die verbindliche Erklärung abzugeben, dass die benannte Person bereit und in der Lage ist, die Projektleitung
persönlich und hauptverantwortlich zu erbringen.
zu B): Mindestens 4 ständig Beschäftigte (Fachkräfte) inkl. Inhaber / Führungskräfte.
Architekten; Bayerische Bauordnung (BayBO) und Bayerisches Baukammerngesetz (BayBauKaG)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung desAuftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). EinNachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die VergabekammerdenAuftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB).Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach §134Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Fristauf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Informationdurch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt esnicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachtenVergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstößegegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zumAblauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber demAuftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst inden Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zurAngebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).