Bewerberportal Referenznummer der Bekanntmachung: TUM-2021-EU-4
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.tum.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lutzabel.com
Abschnitt II: Gegenstand
Bewerberportal
Die Technische Universität München schreibt jährlich ca. 2000 Stellen neu aus. Die Bewerbungen werden größtenteils per E-Mail empfangen und von Hand ausgewertet. Zur Vereinfachung und Verbesserung dieses Prozesses soll ein zentrales Online-Bewerbungsportal aufgebaut werden, über welches alle Stellen mit Ausnahme von Professoren (Berufungen) ausgeschrieben werden.
Stellenausschreibungen werden an der TUM nicht von zentraler Stelle erstellt und bearbeitet, sondern von den einzelnen Organisationseinrichtungen selbst. Durch die heterogene Struktur der TUM ergeben sich bis zu 700 individuelle Organisationseinheiten (OE) mit stark unterschiedlichen Kenntnisständen bzgl. des Bewerbungsprozesses, welche selbst Stellen ausschreiben.
Das Bewerbungsportal soll die Arbeitsbelastung für die ausschreibenden Personen stark reduzieren und die Einhaltung des Datenschutzes gewährleisten. Eine digitale Hilfestellung innerhalb des Portals bei der Ausschreibung soll für eine bessere Qualität und ein einheitliches Erscheinungsbild der Stellenausschreibungen sorgen. Die bisherige Jobbörse auf MyTUM (https://portal.mytum.de/jobs/index_html) ist lediglich ein Newsboard mit frei erstellten Stellenanzeigen und soll mit dem neuen Bewerbungsportal ersetzt werden. Dabei müssen durch die TUM ggf. Stellenanzeigen in das neue Bewerbungsportal übernommen werden. Vor diesem Hintergrund soll ein externer Dienstleister ("Auftragnehmer") damit beauftragt werden, die Bewerbungsvorgänge an der TUM digital mittels eines Software-Tools abzubilden, so dass der Prozess und die Kommunikation über das Tool selbst gesteuert werden kann.
Zu diesem Zweck ist ein bereits vorhandenes Software-Produkt des Auftragnehmers an die individuellen Anforderungen der TUM anzupassen ("Customizing"). Hierzu kann es erforderlich sein, dass einzelne Features individuell entwickelt werden müssen, falls Anforderungen mit dem vorhandenen Produkt nicht abgedeckt werden können. Zudem ist das Tool vom künftigen Auftragnehmer zu installieren, die Betriebsfähigkeit des Tools aufrechtzuerhalten, das Tool zu warten und zu pflegen, sowie Support bereitzustellen.
Technische Universität München Arcisstr. 21 80333 München
Die Technische Universität München schreibt jährlich ca. 2000 Stellen neu aus. Die Bewerbungen werden größtenteils per E-Mail empfangen und von Hand ausgewertet. Zur Vereinfachung und Verbesserung dieses Prozesses soll ein zentrales Online-Bewerbungsportal aufgebaut werden, über welches alle Stellen mit Ausnahme von Professoren (Berufungen) ausgeschrieben werden.
Stellenausschreibungen werden an der TUM nicht von zentraler Stelle erstellt und bearbeitet, sondern von den einzelnen Organisationseinrichtungen selbst. Durch die heterogene Struktur der TUM ergeben sich bis zu 700 individuelle Organisationseinheiten (OE) mit stark unterschiedlichen Kenntnisständen bzgl. des Bewerbungsprozesses, welche selbst Stellen ausschreiben.
Das Bewerbungsportal soll die Arbeitsbelastung für die ausschreibenden Personen stark reduzieren und die Einhaltung des Datenschutzes gewährleisten. Eine digitale Hilfestellung innerhalb des Portals bei der Ausschreibung soll für eine bessere Qualität und ein einheitliches Erscheinungsbild der Stellenausschreibungen sorgen. Die bisherige Jobbörse auf MyTUM (https://portal.mytum.de/jobs/index_html) ist lediglich ein Newsboard mit frei erstellten Stellenanzeigen und soll mit dem neuen Bewerbungsportal ersetzt werden. Dabei müssen durch die TUM ggf. Stellenanzeigen in das neue Bewerbungsportal übernommen werden. Vor diesem Hintergrund soll ein externer Dienstleister ("Auftragnehmer") damit beauftragt werden, die Bewerbungsvorgänge an der TUM digital mittels eines Software-Tools abzubilden, so dass der Prozess und die Kommunikation über das Tool selbst gesteuert werden kann.
Zu diesem Zweck ist ein bereits vorhandenes Software-Produkt des Auftragnehmers an die individuellen Anforderungen der TUM anzupassen ("Customizing"). Hierzu kann es erforderlich sein, dass einzelne Features individuell entwickelt werden müssen, falls Anforderungen mit dem vorhandenen Produkt nicht abgedeckt werden können. Zudem ist das Tool vom künftigen Auftragnehmer zu installieren, die Betriebsfähigkeit des Tools aufrechtzuerhalten, das Tool zu warten und zu pflegen, sowie Support bereitzustellen.
Der Auftraggeber wählt (nur) drei Bewerber, die alle Eignungskriterien und Mindestanforderungen erfüllen, aus. Sollten mehr als drei Bewerber alle Eignungskriterien und Mindestanforderungen erfüllen, werden diejenigen drei Bewerber ausgewählt, welche die höchste Gesamtpunktzahl nach dem nachfolgenden dargestellten Maßstab (Teilnahmeauswahlkriterien) erreichen. Die geeigneten Referenzprojekte, welche die Mindestanforderungen erfüllen, werden im Rahmen der Teilnehmerauswahl anhand des nachfolgend dargestellten Maßstabs bepunktet. Voraussetzung für eine Bepunktung ist, dass die Bewerber bezüglich der nachfolgend genannten Auswahlkriterien mit ihrem Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung abgeben haben (vgl. hierzu Ziffer II. in den Anlagen 3a - e zum Teilnahmeantrag / Formblatt Eignung).
1. Vergleichbarkeit des Referenzprojekts
-Das Referenzprojekt ist in vollem Umfang mit der ausschreibungsgegenständlichen Leistung vergleichbar = 2 Punkte.
-Das Referenzprojekt ist nur teilweise mit der ausschreibungsgegenständlichen Leistung vergleichbar = 1 Punkt.
-Das Referenzprojekt ist nicht mit der ausschreibungsgegenständlichen Leistung vergleichbar (Mindestanforderung nicht erfüllt!) = 0 Punkte.
2. Dezentrale Aufstellung der Bewerbungsprozesse
-Das Referenzprojekt umfasste die Bearbeitung von Bewerbungsprozessen durch mehr als 10 Tochtergesellschaften oder unabhängige Fachabteilungen / Dezernate des Referenzgebers über die eingesetzte Softwarelösung = 2 Punkte.
-Das Referenzprojekt umfasste die Bearbeitung von Bewerbungsprozessen durch mehr als 5 Tochtergesellschaften oder unabhängige Fachabteilungen / Dezernate des Referenzgebers über die eingesetzte Softwarelösung = 1 Punkt.
-Das Referenzprojekt umfasste die Bearbeitung von Bewerbungsprozessen durch weniger als 5 Tochtergesellschaften oder unabhängige Fachabteilungen / Dezernate des Referenzgebers über die eingesetzte Softwarelösung = 0 Punkte.
3. Methode des Referenzprojekts
-Das Referenzprojekt wurde mittels agiler Methoden umgesetzt = 2 Punkte.
-Das Referenzprojekt wurde mittels "Wasserfallmodell" umgesetzt = 1 Punkt.
4. Art des Referenzgebers
-Bei dem Referenzgeber handelt es sich um eine Hochschule / Universität = 3 Punkte.
-Bei dem Referenzgeber handelt es sich um einen öffentlichen Auftraggeber (bspw. Behörde, Verwaltung) = 2 Punkte.
-Bei dem Referenzgeber handelt es sich um ein Unternehmen der Privatwirtschaft = 1 Punkt.
5. Auftragswert des Referenzprojekts
-Das Referenzprojekt hatte einen Auftragswert von mehr als 150.000,- Euro = 2 Punkte.
-Das Referenzprojekt hatte einen Auftragswert von mehr als 100.000,- Euro = 1 Punkt.
-Das Referenzprojekt hatte einen Auftragswert von weniger als 100.000,- Euro = 0 Punkte.
Je Referenzprojekt können also bis zu 11 Punkte erreicht werden, für die maximal 5 zulässigen Referenzprojekte also insgesamt maximal 55 Punkte (maximal 5 Referenzprojekte x maximal 11 Punkte = maximal 55 Punkte). Ergeben sich auf Basis der Teilnahmeauswahlkriterien keine drei Bewerber, die mehr Punkte haben als die anderen Bewerber (z. B. weil es auf Platz 3 zwei Bewerber mit gleicher Punktzahl gibt), erfolgt die Auswahl der Bewerber aus dieser mit gleicher Punktzahl bepunkteten Gruppe durch Losentscheid. Liegen weniger als drei geeignete Bewerber vor, behält sich der Auftraggeber vor, das Verhandlungsverfahren mit den/dem geeigneten Teilnehmer(n) durchzuführen.
Im Rahmen des Projektes kann es erforderlich werden, dass vom Auftragnehmer zusätzliche Leistungen erbracht werden müssen, deren Notwendigkeit und/oder Umfang vorab nicht absehbar bzw. planbar gewesen ist. Derartige Leistungen werden durch die TUM als sog. optionale Leistung abgerufen. Es besteht diesbezüglich keine Abnahmepflicht der TUM. Im Falle der Ausübung einer Option durch die TUM erfolgt der Abruf durch explizite einseitige Erklärung der TUM gegenüber dem Auftragnehmer in Schrift- oder Textform (bspw. E-Mail). Die TUM wird sich bemühen, optionale Leistungen frühzeitig, spätestens jedoch vier Wochen im Voraus anzukündigen und abzurufen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs einer optionalen Leistung zu deren Ausführung zu den im Preisblatt angebotenen Preisen verpflichtet, d.h. dass in diesem Fall eine Leistungspflicht des Auftragnehmers besteht. Der Auftragnehmer sollte daher zur (etwaigen) Ausführung der optionalen Leistungen personelle und technische Kapazitäten vorhalten oder deren Aktivierung zumindest einplanen. Die TUM wird bei Bedarf als optionale Leistung zusätzliche IT-Dienstleistungen im Zusammen-hang mit den unter Ziffer 4 der Leistungsbeschreibung dargestellten (zwingend zu erbringenden) Hauptleistungen abrufen. Optional können folgende Leistungen abgerufen werden:
-Optionale Implementierung zusätzlicher Funktionen
-Optionale Serviceleistungen
-Optionale Schulungen
-Optionale Anbindung Prozessmanagement
-Optionales Videomeetingtool
-Optionaler Digitaler Assistent
-Optionales CV Parsing
-Optionale Unterstützung bei gendergerechter Sprache
-Optionale Konfigurationsmöglichkeiten
-Optionale Unterstützung bzgl. Equal Opportunity
-Optionale Erweiterungen zum Ablauf des Vorstellungsgesprächs
-Optionale Erweiterung der Bewertungsmöglichkeiten
-Optionaler Wechsel zwischen Stellenausschreibungen
-Optionale Unterstützung beim Einstellungsprozess
-Optionale, erweiterte Systemüberwachung
Eine vollständige Darstellung der optional zu erbringenden Leistungen ist an dieser Stelle aus Platzgründen nicht möglich, kann jedoch Ziffer 5 der Leistungsbeschreibung entnommen werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
I) Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i. S. d. §§ 123, 124 GWB,
II) Soweit der Bieter/die Mitglieder der Bietergemeinschaft eintragungspflichtig ist/sind: Auszug/Auszüge aus dem Handelsregister oder bei Bietern von außerhalb der Bundesrepublik Deutschland aus dem vergleichbaren Register des Herkunftslandes des Bieters. Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft, dass der/die vorgelegte(n) Auszug/Auszüge den aktuellen Eintragungsstand wiedergibt/wiedergeben.
I) Nachweis (Versicherungsbestätigung oder -schein) einer Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung des Bewerbers/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zur Abdeckung aller sich aus der im Zusammenhang mit den Leistungen des Vertrags ergebenden, in Deutschland tarifmäßig versicherbaren Risiken, mit einer Deckungssumme in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden, mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden und mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Die Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen. Alternativ zum Nachweis des Versicherungsschutzes ist eine Eigenerklärung des Bewerbers/jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft abzugeben, im Auftragsfalle eine entsprechende Versicherung abzuschließen.
II) Eigenerklärung des Bewerbers über den Gesamtumsatz, bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre. Bei Bewerbergemeinschaften sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Mindestanforderung ist ein jährlicher Umsatz in den letzten drei Geschäftsjahren von (jeweils) 200.000,- Euro (netto).
I) Nachweis (Versicherungsbestätigung oder -schein) einer Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung des Bewerbers/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zur Abdeckung aller sich aus der im Zusammenhang mit den Leistungen des Vertrags ergebenden, in Deutschland tarifmäßig versicherbaren Risiken, mit einer Deckungssumme in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden, mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden und mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Die Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen. Alternativ zum Nachweis des Versicherungsschutzes ist eine Eigenerklärung des Bewerbers/jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft abzugeben, im Auftragsfalle eine entsprechende Versicherung abzuschließen.
II) Eigenerklärung des Bewerbers über den Gesamtumsatz, bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre. Bei Bewerbergemeinschaften sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Mindestanforderung ist ein jährlicher Umsatz in den letzten drei Geschäftsjahren von (jeweils) 200.000,- Euro (netto).
I) Eigenerklärung zur Anzahl der Mitarbeiter im ausschreibungsgegenständlichen Bereich. Mindestanforderung ist eine Mitarbeiterzahl von mindestens fünf festangestellten Personen, die mindestens 75% ihrer Jahresarbeitszeit im ausschreibungsgegenständlichen Bereich tätig sind.
II) Eigenerklärung Qualifikation und Berufserfahrung der zur Auftragsausführung vorgesehenen Mitarbeiter.
1. Mindestanforderung ist, dass der zur Auftragsausführung vorgesehene Projektleiter, dessen Stellvertreter und die Support-Mitarbeiter, welche in unmittelbarem Kontakt mit dem Auftraggeber stehen werden, jeweils die deutsche Sprache in Wort und Schrift fließend beherrschen.
2. Mindestanforderung ist, dass der zur Auftragsausführung vorgesehene Projektleiter, dessen Stellvertreter und der leitende Entwickler (jeweils) eine mindestens 5-jährige Berufserfahrung im Bereich der ausschreibungsgegenständlichen Leistungen haben.
III) Eigenerklärung des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft zum Serverstandort und Rechenzentrum für den Betrieb der Softwarelösung.
1. Mindestanforderung ist, dass sich der Serverstandort für den Betrieb der vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft für die Auftragsausführung vorgesehenen Softwarelösung innerhalb der Europäischen Union ("EU") befindet. Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft Unterauftragnehmer für die Erbringung ausschreibungsgegenständlicher Leistungen einsetzen will, welche personenbezogene Daten verarbeiten, muss sich der Serverstandort des Unterauftragnehmers ebenfalls innerhalb der EU befinden.
2. Mindestanforderung ist, dass das Rechenzentrum, in welchem die zur Auftragsausführung vorgesehenen Server betrieben werden, nach ISO/IEC 27001 oder einer vergleichbaren Norm zertifiziert ist.
Alternativ kann eine Eigenerklärung des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft abgegeben werden, dass (i) im Auftragsfalle für den Betrieb der angebotenen Softwarelösung ausschließlich ein Serverstandort innerhalb der EU genutzt und (ii) spätestens bis zum Beginn der Auftragsausführung eine entsprechende Zertifizierung des Rechenzentrums durchgeführt werden wird.
IV) Eigenerklärungen (gem. nachfolgenden Anforderungen) über nachfolgend näher bezeichnete, geeignete Referenzprojekte des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft mit Angabe von Name, Anschrift und Kontaktdaten des Referenzgebers (Telefonnummer und E-Mail-Adresse der beim Referenzgeber zuständigen Abteilung), einer Projektbezeichnung sowie einer Beschreibung der erbrachten Leistungen (der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben beim Referenzauftraggeber zu überprüfen). Die Angabe personenbezogener Daten ist nicht erforderlich. Bei Bewerbergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllende Referenzprojekte der Mitglieder werden der Bewerbergemeinschaft zugerechnet. Auch von einer Bewerbergemeinschaft dürfen insgesamt nur die nachfolgend genannte Maximalzahl von Referenzprojekten benannt werden.
Es werden nur die vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft im Teilnahmeantragsformular an vorgegebener Stelle jeweils genannten Referenzprojekte berücksichtigt. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzprojekte benannt werden (z. B. auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten o. ä.), werden diese nicht berücksichtigt. Überdies kann die Einreichung von nicht geforderten Unterlagen zum Ausschluss des Teilnahmeantrags führen! Die Geeignetheit der jeweiligen vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft eingereichten Referenzen sowie die an diese Referenzen gestellten (und nachfolgend beschriebenen) Mindestanforderungen müssen sich unmittelbar aus den Angaben des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft an der jeweils vorgegebenen Stelle im Teilnahmeantragsformular entnehmen lassen.
Für die Referenzprojekte gelten folgende Mindestanforderungen:
1. Mindestens 2 (zwei) und maximal 5 (fünf) geeignete Referenzprojekte des Bewerbers (falls eine Bewerbung als Einzelbewerber erfolgt) oder, im Falle der Bewerbung einer Bewerbergemeinschaft, unter Bezeichnung desjenigen Mitglieds der Bewerbergemeinschaft, welches das Referenzprojekt erbracht hat.
2. Das Referenzprojekt muss in dem Zeitraum vom 01.07.2018 bis zum 30.06.2021 beendet worden sein, oder, falls es zum 30.06.2021 noch fortdauert, bereits seit mindestens 1 Jahr bestehen.
3. Eine Referenz gilt als geeignet, wenn sie mit den in der Leistungsbeschreibung beschriebenen ausschreibungs-gegenständlichen Leistungen nach Inhalt, Art und Umfang sowie Komplexität vergleichbar ist.
I) Eigenerklärung zur Anzahl der Mitarbeiter im ausschreibungsgegenständlichen Bereich. Mindestanforderung ist eine Mitarbeiterzahl von mindestens fünf festangestellten Personen, die mindestens 75% ihrer Jahresarbeitszeit im ausschreibungsgegenständlichen Bereich tätig sind.
II) Eigenerklärung Qualifikation und Berufserfahrung der zur Auftragsausführung vorgesehenen Mitarbeiter.
1. Mindestanforderung ist, dass der zur Auftragsausführung vorgesehene Projektleiter, dessen Stellvertreter und die Support-Mitarbeiter, welche in unmittelbarem Kontakt mit dem Auftraggeber stehen werden, jeweils die deutsche Sprache in Wort und Schrift fließend beherrschen.
2. Mindestanforderung ist, dass der zur Auftragsausführung vorgesehene Projektleiter, dessen Stellvertreter und der leitende Entwickler (jeweils) eine mindestens 5-jährige Berufserfahrung im Bereich der ausschreibungsgegenständlichen Leistungen haben.
III) Eigenerklärung des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft zum Serverstandort und Rechenzentrum für den Betrieb der Softwarelösung.
1. Mindestanforderung ist, dass sich der Serverstandort für den Betrieb der vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft für die Auftragsausführung vorgesehenen Softwarelösung innerhalb der Europäischen Union ("EU") befindet. Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft Unterauftragnehmer für die Erbringung ausschreibungsgegenständlicher Leistungen einsetzen will, welche personenbezogene Daten verarbeiten, muss sich der Serverstandort des Unterauftragnehmers ebenfalls innerhalb der EU befinden.
2. Mindestanforderung ist, dass das Rechenzentrum, in welchem die zur Auftragsausführung vorgesehenen Server betrieben werden, nach ISO/IEC 27001 oder einer vergleichbaren Norm zertifiziert ist.
Alternativ kann eine Eigenerklärung des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft abgegeben werden, dass (i) im Auftragsfalle für den Betrieb der angebotenen Softwarelösung ausschließlich ein Serverstandort innerhalb der EU genutzt und (ii) spätestens bis zum Beginn der Auftragsausführung eine entsprechende Zertifizierung des Rechenzentrums durchgeführt werden wird.
IV) Eigenerklärungen (gem. nachfolgenden Anforderungen) über nachfolgend näher bezeichnete, geeignete Referenzprojekte des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft mit Angabe von Name, Anschrift und Kontaktdaten des Referenzgebers (Telefonnummer und E-Mail-Adresse der beim Referenzgeber zuständigen Abteilung), einer Projektbezeichnung sowie einer Beschreibung der erbrachten Leistungen (der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben beim Referenzauftraggeber zu überprüfen). Die Angabe personenbezogener Daten ist nicht erforderlich. Bei Bewerbergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllende Referenzprojekte der Mitglieder werden der Bewerbergemeinschaft zugerechnet. Auch von einer Bewerbergemeinschaft dürfen insgesamt nur die nachfolgend genannte Maximalzahl von Referenzprojekten benannt werden.
Es werden nur die vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft im Teilnahmeantragsformular an vorgegebener Stelle jeweils genannten Referenzprojekte berücksichtigt. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzprojekte benannt werden (z. B. auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten o. ä.), werden diese nicht berücksichtigt. Überdies kann die Einreichung von nicht geforderten Unterlagen zum Ausschluss des Teilnahmeantrags führen! Die Geeignetheit der jeweiligen vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft eingereichten Referenzen sowie die an diese Referenzen gestellten (und nachfolgend beschriebenen) Mindestanforderungen müssen sich unmittelbar aus den Angaben des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft an der jeweils vorgegebenen Stelle im Teilnahmeantragsformular entnehmen lassen.
Für die Referenzprojekte gelten folgende Mindestanforderungen:
1. Mindestens 2 (zwei) und maximal 5 (fünf) geeignete Referenzprojekte des Bewerbers (falls eine Bewerbung als Einzelbewerber erfolgt) oder, im Falle der Bewerbung einer Bewerbergemeinschaft, unter Bezeichnung desjenigen Mitglieds der Bewerbergemeinschaft, welches das Referenzprojekt erbracht hat.
2. Das Referenzprojekt muss in dem Zeitraum vom 01.07.2018 bis zum 30.06.2021 beendet worden sein, oder, falls es zum 30.06.2021 noch fortdauert, bereits seit mindestens 1 Jahr bestehen.
3. Eine Referenz gilt als geeignet, wenn sie mit den in der Leistungsbeschreibung beschriebenen ausschreibungs-gegenständlichen Leistungen nach Inhalt, Art und Umfang sowie Komplexität vergleichbar ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PRMTB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform DTVP) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Ein öffentlicher Auftrag ist gemäß § 135 Abs. 1 GWB von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber (i) gegen § 134 verstoßen hat oder (ii) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.