Erweiterung der Leopold-Sonnemann Realschule in Höchberg Objektplanung nach Teil 3, Abschnitt 1, HOAI 2021, Lph 3-9
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97074
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lra-wue.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: www.staatsanzeiger-eservices.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung der Leopold-Sonnemann Realschule in Höchberg Objektplanung nach Teil 3, Abschnitt 1, HOAI 2021, Lph 3-9
Der Landkreis Würzburg beabsichtigt, die Erweiterung der Leopold-Sonnemann Realschule, Rudolf-Harbig-Platz 7, 97204 Höchberg.
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind die Leistungen der Objektplanung Gebäude gemäß Teil 3, Abschnitt 1 § 33ff. HOAI 2021 für die Leistungsphasen 3 bis 9.
Die Erweiterung umfasst 6 Klassenzimmer, sowie diverse Nebenräume mit einer Gesamtfläche auf 2 Stockwerken von ca. 745m².
Die Gesamtkosten der kompletten Maßnahme betragen laut Grobkostenschätzung ca. 4,5 Millionen Euro brutto.
Es handelt sich um eine Maßnahme, die nicht gefördert wird.
Durch den Auslober wurde bereits eine Vorplanung in Auftrag gegeben, um die grundsätzliche Machbarkeit und die Grobkosten der Maßnahme zu prüfen und um eine Basis für die grundlegenden Beschlussfassungen zur Umsetzung der Maßnahme zu erlangen. Die Gremien haben nunmehr die Realisierung der "Variante 2a klein" beschlossen, die zum Download zur Verfügung gestellt wird und unverändert umgesetzt werden soll. Eine Umplanung bzw. Neuplanung ist ausdrücklich nicht gewünscht, sondern der bekannte Entwurf soll so fortgesetzt werden.
Für den Vertragsabschluss ist die Verwendung von Formularverträgen nach HAV-Kom beabsichtigt.
Höchberg
Der Landkreis Würzburg beabsichtigt, die Erweiterung der Leopold-Sonnemann Realschule, Rudolf-Harbig-Platz 7, 97204 Höchberg.
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind die Leistungen der Objektplanung Gebäude gemäß Teil 3, Abschnitt 1 § 33ff. HOAI 2021 für die Leistungsphasen 3 bis 9.
Die Erweiterung umfasst 6 Klassenzimmer, sowie diverse Nebenräume mit einer Gesamtfläche auf 2 Stockwerken von ca. 745m².
Die Gesamtkosten der kompletten Maßnahme betragen laut Grobkostenschätzung ca. 4,5 Millionen Euro brutto.
Es handelt sich um eine Maßnahme, die nicht gefördert wird.
Durch den Auslober wurde bereits eine Vorplanung in Auftrag gegeben, um die grundsätzliche Machbarkeit und die Grobkosten der Maßnahme zu prüfen und um eine Basis für die grundlegenden Beschlussfassungen zur Umsetzung der Maßnahme zu erlangen. Die Gremien haben nunmehr die Realisierung der "Variante 2a klein" beschlossen, die zum Download zur Verfügung gestellt wird und unverändert umgesetzt werden soll. Eine Umplanung bzw. Neuplanung ist ausdrücklich nicht gewünscht, sondern der bekannte Entwurf soll so fortgesetzt werden.
Für den Vertragsabschluss ist die Verwendung von Formularverträgen nach HAV-Kom beabsichtigt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Gefordert werden Nachweise und Angaben u. a. nach VgV und GWB, insbesondere nach §44 VgV. Details sind dem Bewerbungsbogen unter Ziffer 5 zu entnehmen.
Gefordert werden Nachweise und Angaben u. a. nach VgV und GWB, insbesondere nach § 45 VgV. Details sind dem Bewerbungsbogen unter Ziffer 6 zu entnehmen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Berufshaftpflichtversicherung über 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und 3,0 Mio. EUR für sonstige Schäden bei einem in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Die Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, mit der diese den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Gefordert werden Nachweise und Angaben u. a. nach VgV und GWB, insbesondere nach § 46 VgV. Details sind dem Bewerbungsbogen unter Ziffer 7 zu entnehmen.
Baukammergesetz siehe auch III.1.1). Gefordert werden Nachweise darüber, dass der Bewerber bauvorlageberechtigt (nach Art. 61 BayBO) und zum Führen der Berufsbezeichnung Architekt oder Dipl.-Ing. bzw. Dipl.-Ing. (FH) oder Bachelor oder Master berechtigt ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auslober stellt Bewerbungsbögen zur Verfügung, welche unter der unter I.3) genannten Adresse abgerufen werden können und zwingend anzuwenden sind. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Sofern der Bieter über eine EEE verfügt, kann diese in Ergänzung des Bewerbungsbogens eingereicht werden. Die Ziffer 1-3, sowie 6 des Bewerbungsbogens sind in diesem Fall nicht auszufüllen.
Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Bewerbungsbogen und Nachweisen, die als Anlage beizufügen sind. Der Bewerbungsbogen ist durch den Bewerber, wo gekennzeichnet auszufüllen und mit den Anlagen in der vorgegebenen Gliederung einzureichen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.staatsanzeiger-eservices.de.
Die Bewerbungsunterlagen verbleiben bei der ausschreibenden Stelle und werden nicht zurückgegeben.
Kleinere Büroorganisationen werden besonders auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen. Bewerbergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch.
Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter aufgezeigt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: Ansbach
Land: Deutschland
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Ort: Ansbach
Land: Deutschland