Ersatzneubau und Sanierung von Kirchenschule und Spatzennest in Germering - Projektsteuerung
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Germering
NUTS-Code: DE21C Fürstenfeldbruck
Postleitzahl: 82110
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.germering.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ersatzneubau und Sanierung von Kirchenschule und Spatzennest in Germering - Projektsteuerung
Projektsteuerung für den Ersatzneubau und die Sanierung von Kirchenschule und Spatzennest (Kindertagesstätte) der Stadt Germering.
Stadt Germering
Die Stadt Germering plant einen Ersatzneubau und die Sanierung von Kirchenschule und Spatzennest (Kindertagesstätte).
Das Grundstück befindet sich im Norden der Stadt Germering an der Kirchenstraße. Die Bestandsgebäude werden dabei sukzessive abgebrochen und durch Neubauten ersetzt. Zur geplanten Vorgehensweise gibt es eine Machbarkeitsstudie, die den Verfahrensunterlagen beiliegt.
Für das Vorhaben wurde vom Stadtrat die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten bei der Konzeption beschlossen. Diese sind in 3 Priorisierungsstufen gegliedert. Eine Zusammenfassung in Stichpunkten liegt als Anlage bei.
Es werden Projektsteuerungsleistungen für das gesamte Projekt beauftragt. Zunächst wird nur die Projektvorbereitung (Stufe 1) beauftragt. Im weiteren werden voraussichtlich die Stufen 2 bis 4 beauftragt. Ein Anspruch auf die Beauftragung aller Stufen besteht nicht. Die Beauftragung erfolgt direkt im Anschluss an das Verhandlungsverfahren.
Die Brutto-Baukosten für die Gesamtbaumaßnahme der Kostengruppen 200 bis 700 werden derzeit mit etwa 56 Mio. € geschätzt.
Die Beauftragung der Leistungsstufe 1 soll gegen Jahresende 2021 erfolgen. Der Baubeginn soll im Sommer 2022, der Abschluss der Maßnahme im Frühjahr 2028 erfolgen.
Nach Bedarf bis zum Abschluss des Projekts.
Referenzen der Projektleitung
.
Berufserfahrung
.
die Berufserfahrung in der Projektleitung
7 Jahre Berufserfahrung oder mehr = 3 Punkte
5 Jahre Berufserfahrung oder mehr = 2 Punkte
3 Jahr Berufserfahrung oder mehr = 1 Punkt
weniger als 3 Jahr Berufserfahrung = 0 Punkte
.
Referenzen
.
Aufgabenstellung
Bildungseinrichtung = 2 Punkte
Kombination von Neubau und Sanierung = 2 Punkte
.
Gesamtkosten
(KGr 200 - 700)
45 Mio. oder mehr = 6 Punkte
40 Mio. oder mehr = 4 Punkte
35 Mio. oder mehr = 2 Punkte
weniger als 35 Mio. = 0 Punkte
.
Brutto-Grundfläche
14.000 m² oder mehr = 6 Punkte
12.000 m² oder mehr = 4 Punkte
10.000 m² oder mehr = 2 Punkte
weniger als 10.000 m² = 0 Punkte
.
Erbrachte Leistungsstufen
(gemäß § 5 des Vertrags oder vergleichbar)
Leistungsstufe 1 = 2 Punkte
Leistungsstufe 2 = 2 Punkte
Leistungsstufe 3 = 2 Punkte
Leistungsstufe 4 = 2 Punkte
Leistungsstufe 5 = 2 Punkte
.
Nachhaltigkeit
Energiestandard EnEV -30% oder besser (z.B. Passivhausstandard) erreicht = 2 Punkte
Ein nachhaltiger Bauprodukt- und Baustoffkatalog wurde aufgestellt
und bei der Umsetzung berücksichtigt = 2 Punkte
Zertifikat (z. B. nach DGNB, BNB, LEED) = 2 Punkte
Hoher Anteil nachwachsender Rohstoffe an Konstruktion und Gebäudehülle
( z. B. mehrgeschossiger Holzbau) = 2 Punkte
.
Es können somit je Bewerbung maximal folgende Punkte erreicht werden:
1 * Berufserfahrung Projektleitung mit max. 3 Punkten = 3 Punkte
3 * Referenzen Projektleitung mit jeweils max. 34 Punkten = 102 Punkte
———————————————————————————————
Maximal erreichbare Punkte mit einer Bewerbung = 105 Punkte
.
Zur Angebotsabgabe werden diejenigen Bewerber aufgefordert, die die meisten Punkte erreichen. Bei auswahlrelevanter Punktgleichheit behält sich der Auftraggeber vor, entweder mehr als 3 Bewerber aufzufordern und/oder die Auswahl durch Losentscheid zu treffen.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen entsprechend dem Vertrag.
Es besteht kein Anspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsstufen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A. Handelsregisterauszug (soweit einschlägig)
A. Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 3,0 Mio. € für Personenschäden und von 3,0 Mio. € für Sonstige Schäden (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied). Alternativ genügt eine Bestätigung eines Versicherers (nicht Versicherungsmaklers) über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall.
zu A) Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung oder einer entsprechenden Versicherbarkeit im Auftragsfall. Bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für jedes Mitglied.
A. Benennung der für die Durchführung der Planungsaufgabe vorgesehenen Projektleitung unter Angabe
(1) der beruflichen Qualifikation/Berufszulassung,
(2) der Berufserfahrung in Jahren,
(3) von persönlichen Referenzprojekten als Projektleitung.
.
Zu den Referenzprojekten sind folgende Angaben zu machen:
a. Name des Unternehmens,
b. Name des Referenzprojekts,
c. Name Auftraggeber mit Ansprechpartner und Anschrift,
d. Zeitpunkt Fertigstellung LPh 8 (Monat/Jahr),
e. Honorarzone,
f. Gesamtkosten netto (KGr 200 bis 700),
g. Brutto-Grundfläche (BGF) in m²,
h. erbrachte Leistungsstufen,
i. individuelle Beschreibung der Referenz auf max. 1 DIN A4 Seite.
.
B. Angabe der aktuellen Anzahl der ständig Beschäftigten, nur Fachkräfte, einschließlich der Inhaber/Führungskräfte.
.
C. Angabe für welche Leistungsbereiche der Einsatz von Nachunternehmen vorgesehen ist und falls möglich Benennung der betreffenden Nachunternehmen.
zu A) Nachweis einer entsprechenden beruflichen Qualifikation/Berufszulassung.
Nachweis von persönlichen Referenzprojekten der vorgesehenen Projektleitung über die Projektsteuerung bei Gebäuden. Es werden maximal drei Referenzen bewertet. Die Referenzprojekte müssen nach dem 01.01.2011 fertiggestellt worden sein. Es ist die verbindliche Erklärung abzugeben, dass die benannte Person bereit und in der Lage ist, die Projektleitung persönlich und hauptverantwortlich zu erbringen.
.
zu B): Mindestens 4 ständig Beschäftigte (Fachkräfte) inkl. Inhaber / Führungskräfte.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen zu den Vergabeunterlagen und/oder zum Verfahren können ausschließlich über die Vergabeplattform von registrierten Nutzern gestellt werden. Fragen, die nicht 8 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist eingehen, werden nicht mehr beantwortet. Bitte beachten Sie, dass die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren ausschließlich über die oben genannte Plattform abgewickelt wird. Das gilt auch für die Kommunikation nach Ablauf der Teilnahme-oder Angebotsfrist, z. B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen oder Aufklärung oder im Fall der Aufforderung zur Angebotsabgabe. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es den Bewerbern/Bietern, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen auf der Plattform hinterlegt sind. Registrierte Bewerber/Bieter erhalten eine Benachrichtigung über solche Mitteilungen. Die Verantwortung auf solche Benachrichtigungen rechtzeitig zu reagieren, liegt ausschließlich beim Bewerber/Bieter. Dazu gehört auch die regelmäßige Überprüfung des SPAM-Ordners.
Der Auftraggeber behält sich vor, an den zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen der 2. Verfahrensstufe noch Änderungen vorzunehmen.
Bitte geben Sie die einzureichenden Formulare unverändert als einzelne Dateien ab.
Das Zusammenführen aller Unterlagen in eine Datei ist unerwünscht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).