Architektenleistungen für den Neubau der Turnhalle in der Gemeinde Altfraunhofen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Altfraunhofen
NUTS-Code: DE227 Landshut, Landkreis
Postleitzahl: 84169
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vg-altfraunhofen.de/vg/de/gemeinde-altfraunhofen.php
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Altfraunhofen
NUTS-Code: DE227 Landshut, Landkreis
Postleitzahl: 84169
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://tsv-altfraunhofen.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80331
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wfw.com
Abschnitt II: Gegenstand
Architektenleistungen für den Neubau der Turnhalle in der Gemeinde Altfraunhofen
Die Gemeinde Altfraunhofen und der TSV Altfraunhofen beabsichtigen den Neubau der Turnhalle in der Gemeinde Altfraunhofen. Zielsetzung ist die Beschaffung von Architektenleistungen gemäß §§ 33 ff. HOAI für den Neubau dieser Turnhalle.
Gemeinde Altfraunhofen
Die Gemeinde Altfraunhofen ist eine Gemeinde im niederbayerischen Landkreis Landshut mit rund 2500 Einwohnern. Der TSV Altfraunhofen ist ein Sportverein in Altfraunhofen, welcher verschiedene sportliche Aktivitäten in unterschiedlichen Abteilungen betreibt und fördert.
Die Gemeinde und der TSV beabsichtigen im Wege der gelegentlichen gemeinsamen Auftragsvergabe nach § 4 Abs. 1 VgV den Neubau der Turnhalle in der Gemeinde Altfraunhofen in Form einer Bauherrengemeinschaft. Zielsetzung ist die Beschaffung von Architektenleistungen für den Neubau dieser Turnhalle. Diese soll von der Grundschule und darüber hinaus auch durch den TSV genutzt werden.
Die Größe der Turnhalle soll die Maße 18 x 36 Meter haben (sog. 1,5-fache Turnhalle). Die Gesamtinvestitionskosten unter Berücksichtigung der Kostengruppen 200 - 700 betragen nach derzeitiger Kostenschätzung rund EUR 5 Millionen (brutto).
Ziel dieses Vergabeverfahrens ist die Vergabe von Architektenleistungen bei Gebäuden und Innenräumen nach Maßgabe von §§ 33 ff. der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen („HOAI“). Gegenstand des ausgeschriebenen Auftrages sind die im Leistungsbild definierten Grundleistungen und besonderen Leistungen der
• Leistungsphase 1 („Grundlagenermittlung“),
• Leistungsphase 2 („Vorplanung“),
• Leistungsphase 3 („Entwurfsplanung“),
• Leistungsphase 4 („Genehmigungsplanung“),
• Leistungsphase 5 („Ausführungsplanung“),
• Leistungsphase 6 („Vorbereitung der Vergabe“),
• Leistungsphase 7 („Mitwirkung bei der Vergabe“),
• Leistungsphase 8 („Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation“) und
• Leistungsphase 9 („Objektbetreuung“)
nach Maßgabe von § 34 Abs. 4 HOAI i.V.m. Anlage 10.1. Details zum Umfang der Leistungen der einzelnen Leistungsphasen ergeben sich aus dem Leistungsbild als Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Der Abruf der einzelnen Leistungen erfolgt aufgrund haushalts- und zuwendungsrechtlicher Vorgaben stufenweise nach den einzelnen Leistungsphasen der HOAI entsprechend des Projektfortschritts (einseitiges Leistungsbestimmungsrecht des Auftraggebers).
Öffentliche Aufträge sind gemäß § 42 VgV iVm. § 122 Abs. 1 GWB an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen zu vergeben, die zudem nicht nach den §§ 123, 124 GWB ausgeschlossen worden sind. Um festzustellen, ob ein Unternehmen geeignet ist, hat der Auftraggeber nach Maßgabe der vergaberechtlichen Bestimmungen auf der Grundlage der ihm zum Zeitpunkt der Eignungsprüfung verfügbaren Informationen eine in die Zukunft auf die mögliche Auftragsausführung gerichtete Prognose vorzunehmen. Daraus ergeben sich für das Vergabeverfahren die folgende Prüfreihenfolge und der dargestellte Umfang der Prüfung bzw. Wertung durch den Auftraggeber. Dieser Prüf- und Wertungsvorgang erfolgt anhand der vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft abgegebenen Erklärungen und Nachweis im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs, kann aber in begründeten Einzelfällen auch zu einem späteren Zeitpunkt der Vergabeverfahrens wiederholt werden. Vom Auftraggeber ist beabsichtigt, gemäß § 51 VgV bis zu fünf geeignete Unternehmen auszuwählen und im nächsten Verfahrensschritt zur Angebotsabgabe und zur Teilnahme an Verhandlungen aufzufordern. Für den Fall, dass mehr als fünf Unternehmen die erforderliche Eignung nachweisen, wird in gemäß § 75 Abs. 6 VgV eine Losentscheidung herbeigeführt.
Im Einzelnen:
(1) Keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB
Im ersten Schritt prüft der Auftraggeber anhand der form- und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (Bewerbungen) der einzelnen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften, ob Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB einschlägig sind bzw. ob wirksame Selbstreinigungsmaßnahmen nach Maßgabe von § 125 GWB durchgeführt und nachgewiesen sind oder ob die Höchstfristen für einen Ausschluss nach § 126 GWB überschritten sind.
(2) Erfüllung der Mindestanforderungen an die Eignung
Im zweiten Schritt prüft der Auftraggeber anhand der form- und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (Bewerbungen) der einzelnen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften — die auf der 1. Prüfungsstufe nicht vom weiteren Vergabeverfahren auszuschließen waren — die Erfüllung der Mindestanforderungen an die Eignung. Solche Anforderungen sind in der Bekanntmachung des Auftraggebers im elektronischen Amtsblatt der Europäischen Union ausdrücklich als „Mindestanforderung“ gekennzeichnet. Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen an die Eignung führt zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren.
(3) Grad der Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen
Im dritten Schritt prüft der Auftraggeber anhand der form- und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (Bewerbungen) der einzelnen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften — die auf der 1. und 2. Prüfungsstufe nicht vom weiteren Vergabeverfahren auszuschließen waren —, den Grad der Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen mit dem Auftragsgegenstand. Bei diesem Wertungsvorgang werden die Grundsätze zur Wertung von Referenzen im Rahmen der Eignungsprüfung nach aktuellen Entscheidungen in der vergaberechtlichen Rechtsprechung berücksichtigt (vgl. z.B. VK Bund, Beschl. v. 30.10.2017 — VK 2-114/17).
Wesentliche Kriterien für diese Auswahl sind, ob ein Bewerber über bessere vergleichbare, das heißt nach der Aufgabenstellung (Art, Umfang, Komplexität) näher an dem zu vergebenden Auftrag liegende Referenzen verfügt, wobei auch die Qualität der Leistung nach (vom Auftraggeber abgefragter) Aussage der Referenzgeber sowie Anzahl solcher – über die Mindestanzahl von zwei hinausgehend – eingereichter Referenzen in jüngster Vergangenheit von Bedeutung sein können.
Der Abruf der einzelnen Leistungen erfolgt aufgrund haushalts- und zuwendungsrechtlicher Vorgaben stufenweise nach den einzelnen Leistungsphasen der HOAI entsprechend des Projektfortschritts (einseitiges
Leistungsbestimmungsrecht des Auftraggebers). Die Leistungsstufe 1 umfasst die Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung) und Leistungsphase 2 (Vorplanung). Die Leistungsstufe 2 umfasst die Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung), Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) und Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung). Die Leistungsstufe 3 umfasst die Leistungsphase 6 (Vorbereiten der Vergabe) und Leistungsphase 7 (Mitwirkung bei der Vergabe). Die Leistungsstufe 4 umfasst die Leistungsphase 8 (Objektüberwachung - Bauüberwachung und Dokumentation) und Leistungsphase 9 (Objektbetreuung).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Angaben, Nachweise und Erklärungen sind vom Bewerber/Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
(1) Angabe von vollständigem Firmennamen, Anschrift, Name des Ansprechpartners nebst Kontaktdaten (Telefon, Telefax und E-Mail);
(2) Bewerbergemeinschaften sind zugelassen und haben sich bereits als solche zu bewerben. Mit dem Teilnahmeantrag muss eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Bewerbergemeinschaftserklärung gemäß § 53 Abs. 9 VgV vorgelegt werden:
(a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist;
(b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist;
(c) in der erklärt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt;
(d) in der erklärt wird, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften;
(e) in der konkrete Leistungsumfang jedes Mitglieds angegeben oder eine leistungsübergreifende Verantwortlichkeit ausdrücklich bestätigt wird.
Wird diese Bewerbergemeinschaftserklärung nicht mit dem Teilnahmeantrag eingereicht, wird der Teilnahmeantrag der Bewerbergemeinschaften zwingend ausgeschlossen. Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig und führen zum Ausschluss. Mehrfachbewerbungen stellen auch Teilnahmeanträge unterschiedlicher Niederlassungen eines Bieters bzw. Bewerbers sowie mehrerer Mitglieder ständiger Arbeitsgemeinschaften dar;
(3) Erklärung, dass keine Ausschlussgründe im Sinne von § 123 und § 124 GWB vorliegen;
(4) Der Bewerber/das Mitglied der Bewerbergemeinschaft erklärt zudem, dass:
(a) er die gewerbe- bzw. berufsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der Leistung selbst erfüllt oder durch Dritte, wobei er dies auf einem Beiblatt erläutert, falls er diese Voraussetzungen nicht selbst erfüllt;
(b) er Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers und der Vergabestelle keine Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt hat;
(c) er unverzüglich weitere gewünschte Angaben machen bzw. Nachweise vorlegen wird, falls der Auftraggeber Rückfragen oder weiteren Klärungsbedarf insbesondere zur Eignung äußert oder Erläuterungen oder Nachweise wünscht (z. B. die Bescheinigung eines Sozialversicherungsträgers, einen Gewerbezentral- oder Handelsregisterauszug oder eine Bankerklärung);
(d) er nicht zu einer Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister verpflichtet ist oder er in einem solchen eingetragen ist, und zwar unter der Nummer [Nr.] beim Register (Bezeichnung, Ort); und
(e) er den Auftraggeber unverzüglich informiere(n) und gegebenenfalls aktualisierte Eigenerklärungen sowie ggf. Nachweise abgeben werde(n), falls sich während des weiteren Verfahrens (vor oder nach Angebotsabgabe) Änderungen an den von ihm vorstehend erklärten Sachverhalten oder anderen für ihn erkennbar relevanten Voraussetzungen für eine Zuschlagserteilung ergeben;
(5) Einverständniserklärung zur Speicherung und Verarbeitung mitgeteilter personenbezogener Daten für das Vergabeverfahren;
(6) Falls sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hinsichtlich seiner Eignung für dieses Projekt auf Kenntnisse, Fähigkeiten, Ressourcen o. a. Mittel Dritter beruft, Angabe von Leistungsbereich, Name und Adresse des Dritten, Art und Weise der Einbindung des Dritten (z. B. Nachunternehmer) und Bestätigung, dass der Bieter/die Bietergemeinschaft auf Verlangen der Vergabestelle bzw. des Auftraggebers unverzüglich die Verpflichtungserklärung(en) für wesentliche Teilleistungen auf der Vorlage des Formblatts Verpflichtungserklärung des Dritten dazu vorlegt, dass ihm die erforderlichen Mittel dieser Unternehmen zur Verfügung stehen, und für Unternehmen, die nach ihrem Umfang und/oder ihrer Bedeutung wesentliche Leistungsteile erbringen sollen, entsprechende Erklärungen und auf Anforderung Nachweise zur Eignung; sofern eine Berufung auf die Eignung beabsichtigt ist, sind die Verpflichtungserklärung und die Nachweise der Eignung unmittelbar mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Folgende Angaben, Nachweise und Erklärungen sind vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag (Bewerbung) einzureichen:
(1) Nachweis — nicht älter als 12 Monate — über eine gültige Berufs- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von einem in der Europäischen Union zugelassenen Versicherer. Die Mindestdeckungssummen je Schadensfall müssen jeweils [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für Sach- und Vermögensschäden bei einer 2-fachen Maximierung pro Versicherungsjahr betragen (Mindestanforderung). Die Versicherung muss im Falle der Liquidation des Versicherungsnehmers eine Nachhaftungsfrist von mindestens 5 Jahren aufweisen (Mindestanforderung).
(2) Erklärung über den Gesamtumsatz in Deutschland in EUR (netto) des Bewerbers in den Jahren 2018, 2019 und 2020 und Angaben zur Dauer des jeweiligen Geschäftsjahres (falls nicht mit Kalenderjahr identisch) sowie zum Beginn der Geschäftstätigkeit (bei Aufnahme der Geschäftstätigkeit nach 2018); sowie
(3) Erklärung über den Umsatz in Deutschland in EUR (netto) mit vergleichbaren Leistungen, d.h. Architektenleistungen im Zusammenhang mit Neu-, Um-, Sanierungs- oder Erweiterungsbaumaßnahme von Hallen, in den Jahren 2018, 2019 und 2020 und Angaben zur Dauer des jeweiligen Geschäftsjahres (falls nicht mit Kalenderjahr identisch) sowie zum Beginn der Geschäftstätigkeit (bei Aufnahme der Geschäftstätigkeit nach 2018).
Folgende Angaben, Nachweise und Erklärungen sind vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
(1) Erklärung, dass die Leistungen unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erbracht werden;
(2) Angabe von mindestens zwei abgeschlossenen Referenzprojekten, die mit den zu vergebenden Leistungen nach der Aufgabenstellung, also Art, Umfang und Komplexität des Auftrags vergleichbar sind. Anzugeben ist der Auftraggeber nebst Ansprechpartner mit Kontaktdaten (Anschrift, Name, Telefon, Telefax und E-Mail), der Projektleiter beim Auftragnehmer (Name, Vorname), die Art der Baumaßnahme, die Inanspruchnahme von Zuwendungen für die Baumaßnahme, eine Kurzbeschreibung des Objektes und seiner Nutzung, die Bauzeit, den Zeitpunkt der Inbetriebnahme, den Leistungsumfang, die Gesamtbaukosten in EUR (brutto) sowie die anrechenbaren Kosten in EUR (brutto).
Die vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft benannten Referenzen müssen abgeschlossen sein, d.h. die vergleichbaren Leistungen im Zeitraum 1. August 2016 bis einschließlich 31. Juli 2021 erbracht worden sein (Mindestanforderung).
Abgeschlossen und damit erbracht ist die Leistung, sofern mindestens bereits die Leistungsphase 8 („Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation“) gemäß § 34 Abs. 3 Nr. 8 HOAI nachweislich abgeschlossen ist. Maßgeblich hierfür ist, dass zwischen dem Referenzauftraggeber und dem Unternehmen in diesem Zeitraum ein wirksamer Vertrag bestanden hat und auch tatsächlich Leistungen erbracht wurden. Referenzen, die nicht im vorgegebenen Zeitraum erbracht wurden, werden aus Gründen der Gleichbehandlung nicht gewertet.
Vergleichbar sind Referenzen mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand insbesondere dann, wenn die erbrachten Leistungen folgende Aspekte betroffen haben bzw. Anforderungen entsprechen.
Im Einzelnen:
• Architektenleistungen im Zusammenhang mit Neu-, Um-, Sanierungs- oder Erweiterungsbaumaßnahme von Hallen gemäß Leistungsphasen 1 bis 9 gem. §§ 33 ff. HOAI,
• Öffentliche Zwecksetzung der Hallennutzung insbesondere Schul-, Vereins- oder sonstigen Veranstaltungszwecken und nicht rein private Nutzung,
• Mindestens zulässige Besucheranzahl von 150 Personen sowie
• Baukosten von mindestens EUR 3 Millionen (brutto) nach KG 200 bis 700.
(3) Angaben zum vorgesehenen (stellvertretenden) Projektleiter mit Nachweis der fachlichen Qualifikation durch Vorlage der Berufszulassung, Dauer der Zugehörigkeit zum Bewerber bzw. Mitglied der Bewerbergemeinschaft, Berufsstand und zur branchenspezifischen Berufserfahrung in Jahren. Der Projektleiter muss über mindestens acht Jahre und der stellvertretende Projektleiter über mindestens vier Jahre einschlägige Berufserfahrung verfügen (Mindestanforderung). Ein tabellarischer Lebenslauf nebst Angaben zu wesentlichen Referenzprojekten ist für die Personen jeweils als Anhang beizufügen;
(4) Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl (2018, 2019 und 2020) unterteilt nach Büroinhaber/Geschäftsführer, Angestellte mit fachrichtungsbezogenem Abschluss, freie Mitarbeiter mit fachrichtungsbezogenem Abschluss und sonstiges Personal; sowie
(5) Erklärung über die beabsichtige Vergabe von Unteraufträgen und gegebenenfalls Vorlage einer Erklärung des als Unterauftragnehmer vorgesehenen Unternehmens, mit der der Unterauftragnehmer versichert, dass im Falle der Beauftragung die erforderlichen Mittel und Kapazitäten zur Auftragsdurchführung vorhanden sind (Verpflichtungserklärung).
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten. Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Natürliche Personen sind zur Leistungserbringung zugelassen ist, sofern diese berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Architekt“ zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden (vgl. § 75 Abs. 1 VgV). Juristische Personen sind zur Leistungserbringung zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen mit der vorgenannten Berufsqualifikation benennen (vgl. § 75 Abs. 3 VgV). Ist in dem jeweiligen Heimatland die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 89/48/EWG des Rates bzw. Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates gewährleistet ist. Bei Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied benannt und entsprechend den vorgenannten Voraussetzungen teilnahmeberechtigt sein.
Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft verpflichtet sich für den Fall der Zuschlagserteilung zur Einhaltung der einschlägigen (gesetzlichen) Bestimmungen und der Vorgaben von Tarifverträgen, dem MiLoG und behördlicher Vorschriften, Anordnungen und Auflagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen für das gegenständliche Verfahren können unter dem angegebenen Direktlink von der eVergabeplattform abgerufen werden sind gemäß §§ 41 Abs. 1, 9 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt verfügbar. Eine Bewerbung um die Teilnahme am Verhandlungsverfahren (Teilnahmeantrag) ist ausschließlich mittels des vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsformulars (Teil C der Vergabeunterlagen) nebst den dazugehörigen Anlagen möglich. Mit dem Teilnahmeantrag sind sämtliche geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise einzureichen. Angaben, Erklärungen und Nachweise, die von einem Bieter nicht bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist bei dem Bewerber angefordert werden. Reicht der Bewerber die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb einer vom Auftraggeber verbindlich gesetzten Nachfrist ein, so wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, dem Bewerber Gelegenheit zur Ergänzung seiner Angaben nach Ablauf der Bewerbungsfrist zu geben. Der Teilnahmeantrag (Bewerbung) ist gemäß § 53 Abs. 1 VgV i.V.m. § 126b BGB in Textform elektronisch als form- und fristgerecht als PDF-Datei(en) per elektronischem Upload auf die eVergabeplattform einzureichen. Weitere Formen der Einreichung wie z.B. per Post, E-Mail oder per Telefax sind nicht vorgesehen und gelten nicht als form- und fristwahrend. Für den Fall einer Bewerbung als Bewerbergemeinschaft muss jedes einzelne Mitglied das Bewerbungsformular (Teil C der Vergabeunterlagen) in Textform gemäß § 53 Abs. 1 VgV i.V.m. § 126b BGB nebst den dazugehörigen Anlagen ausfüllen und gemäß den vorgenannten Vorgaben auf der angegebenen eVergabeplattform zusammen mit dem Teilnahmeantrag der anderen Mitglieder der Bewerbungsgemeinschaft einreichen.
Weitere Verfahrensbedingungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, dort in den Teilen A („Allgemeine Verfahrensbedingungen"), B („Bewerbungsbedingungen für den Teilnahmewettbewerb") und D („Vergabebedingungen für Angebots- und Verhandlungsphase").
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Für die Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf die §§ 155 ff. GWB verwiesen. Hinsichtlich der zu beachten Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten.
Dieser lautet:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html