D&O-Versicherungsprogramm Los 3 Referenznummer der Bekanntmachung: 21-08-LW-D&O-3
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.fms-wm.de/de/
Abschnitt II: Gegenstand
D&O-Versicherungsprogramm Los 3
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Exzedentenverträge im Bereich D&O (Los 3) für das D&O-Versicherungsprogramm der FMS-WM. Die Grundversicherung D&O (Los 1) sowie die Grundversicherung FIPI (Los 2) werden im separaten Vergabeverfahren "D&O-Versicherungsprogramm Los 1 und 2" ausgeschrieben und sind auf der E-Vergabe Plattform zu finden.
München
Die FMS-WM ist eine organisatorisch und wirtschaftlich selbstständige, teilrechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts innerhalb der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA). Die FMS-WM plant, für sich und ihre Organe sowie für die Tochtergesellschaften der FMS-WM und deren Organe Versicherungen zu beschaffen. Ausschreibungsgegenstand ist eine strukturierte, aus aufeinander abgestimmten Losen zusammengesetzte Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Organmitglieder (Directors- and-Officers-Versicherungsprogramm) sowie eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Finanzinstitute (Financial Institutions Professional Indemnity, im Folgenden als „FIPI“ bezeichnet) für die FMS-WM und deren Tochtergesellschaften mit marktüblichen Deckungssummen.Ablaufdatum der bisherigen Policen ist der 08. Dezember 2021.
Der Ausschreibungsgegenstand ist in drei Lose unterteilt. Los 1 beschreibt die Grundversicherung D&O und Los 2 betrifft die FIPI Versicherung. Diese beiden Lose werden in dem separaten Vergabeverfahren "D&O-Versicherungsprogramm Los 1 und 2" ausgeschrieben, welches ebenfalls auf der E-Vergabe-Plattform zu finden ist. Los 3 wird in dem vorliegenden, separaten Vergabeverfahren "D&O-Versicherungsprogramm Los 3" ausgeschrieben und umfasst die Vergabe von mehreren Exzedentenversicherungen in Exzedent 1 bis Exzedent 4. Zwingende Vorgabe für alle Lose ist die erforderliche Kontinuität der bestehenden Versicherungen: Die FMS-WM erwartet, dass die Bieter zur erforderlichen Rückwärtsversicherung zum 08. Juli 2010 auf das bestehende Kontinuitätsdatum zum 06. August 2010 (Bereich D&O) zur Freiheit von Pflichtverletzungen abstellen.
Das vorliegende Vergabeverfahren beschreibt den Abschluss von Exzedentenversicherungen D&O (Los 3) mit einem Umfang von insgesamt EUR 60 Mio. Bitte finden Sie nähere Informationen in den Bewerbungsbedingungen.
Der Vertrag wird mit der FMS-WM abgeschlossen. Der Vertrag wird eine Laufzeit von 12 Monaten haben und kann von der FMS-WM bis zu dreimal verlängert werden. Bei dreimaliger Verlängerung ergibt sichsomit eine Gesamtlaufzeit des Vertrages von insgesamt maximal 48 Monaten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
C.1 Eigenerklärung zur Einhaltung rechtlicher Verpflichtungen
D.0 Teilnahmeantrag mit Angaben zum Bewerber, zu den vom Teilnahmeantrag umfassten Losen sowie zu Teilen des Auftrags, die unter Umständen als Unterauftrag an Dritte vergeben werden sollen
D.4 Eigenerklärung zur Eignungsleihe sofern ein Bewerber zum Nachweis der Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (§ 47 VgV)
D.5 Eigenerklärung über das Vorliegen zwingender oder fakultativer Ausschlussgründe nach den §§123 oder124 GWB
D.6 Eigenerklärung zum Datenschutz
D.3-3: Mit Abgabe des Vordrucks erfolgt Abgabe einer Eigenerklärung der rechtlichen Existenz und der Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 44 VgV) sowie die Erklärung, dass Ihr Unternehmen aktuell als Erstversicherer durch die BaFin zugelassen ist.
Eine Darstellung der zwingend einzureichenden Unterlagen je Los ist in Anlage 1 des Dokuments A.0 Bewerbungsbedingungen der Vergabeunterlagen zu finden. Eine Übersicht der Eignungskriterien sind in Unterlage D.3-3 der Vergabeunterlagen zu finden.
D.3-3: Eigenerklärung über das Vorliegen eines Ratings "A-" nach Standard & Poors (Long Term) oder ein vergleichbares Rating. Als ein dem Rating „A-“ nach Standard & Poors (Long Term) vergleichbares Rating wird ein Rating von mindestens „A3“ bei Moody´s (Long Term) oder mindestens „A-“ bei Fitch (Long Term) angesehen.
D.3-3: Eigenerklärung über das Vorliegen eines Ratings "A-" nach Standard & Poors (Long Term) oder ein vergleichbares Rating. Als ein dem Rating „A-“ nach Standard & Poors (Long Term) vergleichbares Rating wird ein Rating von mindestens „A3“ bei Moody´s (Long Term) oder mindestens „A-“ bei Fitch (Long Term) angesehen.
D.3-3 :
- Bestätigung, dass Ihr Unternehmen mindestens seit dem 01.01.2017 D&O-Versicherungen für Kreditinstitute und/oder Finanzdienstleistungsinstitute und/oder Abwicklungsanstalten in der Bundesrepublik Deutschland zeichnet.
- Bestätigung, dass Ihr Unternehmen über eine autorisierte, entscheidungsbefugte, deutschsprachige Schadenabteilung und Underwriting-Stelle verfügt.
- Bestätigung, dass Ihr Unternehmen in der Vergangenheit mindestens zwei Exzedenten-Versicherungen in Bezug auf ein in Deutschland belegenes Finanzrisiko (Kreditinstitute und/oder Finanzdienstleistungsinsitute und/oder Abwicklungsanstalten) gezeichnet hat.
D.3-3 :
- Bestätigung, dass Ihr Unternehmen mindestens seit dem 01.01.2017 D&O-Versicherungen für Kreditinstitute und/oder Finanzdienstleistungsinstitute und/oder Abwicklungsanstalten in der Bundesrepublik Deutschland zeichnet.
- Bestätigung, dass Ihr Unternehmen über eine autorisierte, entscheidungsbefugte, deutschsprachige Schadenabteilung und Underwriting-Stelle verfügt.
- Bestätigung, dass Ihr Unternehmen in der Vergangenheit mindestens zwei Exzedenten-Versicherungen in Bezug auf ein in Deutschland belegenes Finanzrisiko (Kreditinstitute und/oder Finanzdienstleistungsinsitute und/oder Abwicklungsanstalten) gezeichnet hat.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.