WB Neubau Rathaus - Objektplanung
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Feilnbach
NUTS-Code: DE21K Rosenheim, Landkreis
Postleitzahl: 83075
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bad-feilnbach.de
Abschnitt II: Gegenstand
WB Neubau Rathaus - Objektplanung
Gegenstand des Wettbewerbs ist die Bauwerksplanung für den Neubau eines Rathauses in Bad Feilnbach. Das historische Rathaus von Bad Feilnbach entspricht nicht mehr den heutigen Ansprüchen, ist nichtbarrierefrei und weist teilweise erheblichen Sanierungsbedarf auf. Aus diesem Grund soll ein neues Rathausentstehen. Das Vorhaben des Rathausneubaus ist eingebettet in weiterreichenden Planungen, nämlich derNeugestaltung und Aufwertung der Ortsmitte von Bad Feilnbach, die seit einigen Jahren Schritt für Schrittvorangetrieben wird. Der erste Schritt dabei war 2015 ein freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mitstädtebaulichem Ideenteil, wovon die Gestaltung des Dorfplatzes bereits realisiert wurde.
Besonderes Augenmerk beim Realisierungswettbewerb gilt es auf die städtebauliche Integration des Neubauszu legen, der sich in seiner Maßstäblichkeit und Formensprache in den Altort einfügen, aber gleichzeitig einenklaren Akzent mit Identifikationswert setzen soll. Gefordert wird ein attraktives, bürgernahes Rathaus, dasoffen für alle Bürger ist. Barrierefreiheit ist daher selbstverständlich. Ebenso wichtig wie eine hochwertigeArchitektursprache und Gestaltung ist die optimale Funktionalität des Gebäudes als Verwaltungsbau. Und nichtzuletzt wird ein Entwurf gesucht, der sowohl im Bau als auch im Unterhalt maßvoll mit den Ressourcen umgeht.
Der Wettbewerb wird mit der BYAK abgestimmt und nach den Regeln der RPW 2013 durchgeführt.
Die prognostizierten anrechenbaren Kosten für das Leistungsbild Gebäude und Innenräume liegen bei 4,5 Mio.EUR (netto).
Bad Feilnbach
Gegenstand des Wettbewerbs ist die Bauwerksplanung für den Neubau eines Rathauses in Bad Feilnbach. Das historische Rathaus von Bad Feilnbach entspricht nicht mehr den heutigen Ansprüchen, ist nicht barrierefrei und weist teilweise erheblichen Sanierungsbedarf auf. Aus diesem Grund soll ein neues Rathaus entstehen. Das Vorhaben des Rathausneubaus ist eingebettet in weiterreichenden Planungen, nämlich der Neugestaltung und Aufwertung der Ortsmitte von Bad Feilnbach, die seit einigen Jahren Schritt für Schritt vorangetrieben wird. Der erste Schritt dabei war 2015 ein freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit städtebaulichem Ideenteil, wovon die Gestaltung des Dorfplatzes bereits realisiert wurde.
Besonderes Augenmerk beim Realisierungswettbewerb gilt es auf die städtebauliche Integration des Neubaus zu legen, der sich in seiner Maßstäblichkeit und Formensprache in den Altort einfügen, aber gleichzeitig einen klaren Akzent mit Identifikationswert setzen soll. Gefordert wird ein attraktives, bürgernahes Rathaus, das offen für alle Bürger ist. Barrierefreiheit ist daher selbstverständlich. Ebenso wichtig wie eine hochwertige Architektursprache und Gestaltung ist die optimale Funktionalität des Gebäudes als Verwaltungsbau. Und nicht zuletzt wird ein Entwurf gesucht, der sowohl im Bau als auch im Unterhalt maßvoll mit den Ressourcen umgeht.
Der Wettbewerb wird mit der BYAK abgestimmt und nach den Regeln der RPW 2013 durchgeführt.
Die prognostizierten anrechenbaren Kosten für das Leistungsbild Gebäude und Innenräume liegen bei 4,9 Mio.EUR (netto).
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung mit der Option über die Leistungsphase 2 hinaus weitere Leistungsphasen zu beauftragen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen zu den Bewerbungsunterlagen und/oder zum Verfahren sind über die Vergabeplattform zu stellen.Fragen zum Teilnahmewettbewerbs, die nicht 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist eingehen,werden nicht mehr beantwortet. Die Antworten auf Fragen von Bewerbern werden ausschließlich auf der unter Ziffer I.3 der Bekanntmachung Vergabeplattform https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=173977 eingestellt. Ebenso etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen. Die Bewerber haben sich durch regelmäßige Kontrolle der Vergabeplattform selbst über Antworten auf Bewerberfragen oder Änderungen der Bewerbungsunterlagen zu informieren.
Im Anschluss an den Wettbewerb wird ein Verhandlungsverfahren nach § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV mit den Preisträgern durchgeführt. Das Ergebnis des Wettbewerbs wird als Zuschlagskriterium mit 40 % gewichtet.Die Gemeinde Bad Feilnbach schließt mit dem Sieger des Verhandlungsverfahrens einen Vertrag über die weiteren Planungsleistungen zur Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs ab. Im Falle einer Realisierung werden mindestens die Leistungsphasen 2 bis einschließlich 5 beauftragt, außer es stehen dem wichtige Gründe entgegen. Ein Anspruch auf Beauftragung aller Leitungsphasen besteht nicht.
Es wird eine stufenweise Beauftragung folgender Leistungsphasen vorgesehen:
— Gebäude und Innenräume § 34 HOAI 2013, Leistungsphasen 1-9.
Nach dem Wettbewerbsverfahren haben die Preisträger für das Verhandlungsverfahren die nachfolgenden Nachweise in Bezug auf die Mindestanforderungen, Ausschlussgründe und Eignung vorzulegen:
a) Nachweis des jeweiligen Preisträgers (natürliche Personen, juristische Personen, Bewerbergemeinschaften) zur beruflichen Befähigung für den Projektverantwortlichen. Preisträger mit Sitz in Deutschland: Vorlage eines Nachweises über die Eintragung in ein Berufsregister als Architekt (Kammermitgliedschaft); Preisträger mit Sitz im Ausland müssen mit dem Teilnahmeantrag die Erlaubnis der Berufsausübung im Staat ihrer Niederlassungnachweisen, soweit hierfür eine im Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU aufgeführte Registereintragung einschlägig ist; bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für jedes Mitglied.
b) Nachweis der Planung und Bearbeitung der bereits für die Bewerberauswahl zu benennenden Referenzen;
c) Nachweis einer angemessenen Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen: 2,0Mio. EUR für Personenschäden und 2,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden; die Deckung muss fürdas Objekt über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach §134Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).