Beratungsleistung zur Optimierung der Ablauforganisation Referenznummer der Bekanntmachung: 914 005.000
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81925
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.versorgungskammer.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beratungsleistung zur Optimierung der Ablauforganisation
Beratung zur Optimierung der Ablauforganisation im Bereich KI
Bayerische Versorgungskammer Denninger Straße 37 81925 München
Der Auftragnehmer berät und unterstützt den Auftraggeber bei der Identifizierung, Entwicklung und Optimierung der Ablauforganisation, Verankerung und Implementierung der Prozesse auf Detailebene und der Prozessorientierung als Bestandteil der Organisationskultur.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Vertrag
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4KR4FD
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag
ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 81925
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.versorgungskammer.de