Tram+ Erweiterung Abstellung Straßenbahn VP127 Dachdeckungsarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: Tram+ VP127
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90429
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Fax: [gelöscht]8405
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Tram+ Erweiterung Abstellung Straßenbahn VP127 Dachdeckungsarbeiten
Tram+ Erweiterung Abstellung Straßenbahn VP127 Dachdeckungsarbeiten
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Erweiterung der Abstellhalle in nördlicher Richtung ist der Hauptbestandteil des Projektes Tram+. Die neue Abstellhalle hat eine Gesamtlänge von 163,70 m, eine Breite von 22,09 m und eine Höhe von 8,70 m. In der Halle sind zur Abstellung von Straßenbahnen fünf Gleise geplant.Das Tragwerk wird jetzt bereits auf einen späteren Einbau von Maschinentechnikdimensioniert. Das Hallendach wird als Gründach mit kombinierter PV-Anlage ausgeführt.Zur Belichtung der Halle werden Dachlichtbänder installiert.Das Tragwerk besteht aus einer Fertigteilkonstruktion mit Stahlbetonstützen und Stahlbetonbinder, Ortbetonwände und –decken sowie einer Bohrpfahlgründung. Bei den ausgeschriebenen Leistungen handelt es sich um das Vergabepaket 127 Dachdeckungsarbeiten Abstellhalle. Auftragsumfang: 1. Technische Bearbeitung / Erstellung Werkplanung2. Dacharbeiten Stahltrapezprofile3. Dachabdichtungsarbeiten4. Dämmarbeiten Dach5. Herstellung Attikaabdeckungen6. Dachabläufe für Haupt- und Notentwässerung7. Installation Absturzsicherung – Seilsystem8. Anpassungsarbeiten am Bestandsdach
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind –bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.