Tram+ Erweiterung Abstellung Straßenbahn VP128 Dachluken und RWA-Anlagen Referenznummer der Bekanntmachung: Tram+ VP128
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90429
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Fax: [gelöscht]8405
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Tram+ Erweiterung Abstellung Straßenbahn VP128 Dachluken und RWA-Anlagen
Tram+ Erweiterung Abstellung Straßenbahn VP128 Dachluken und RWA-Anlagen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Im Straßenbahn-Betriebshof der VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft Nürnberg ist eine Erweiterung der Abstellkapazitäten der Straßenbahnen geplant. Hierfür soll die bestehende Abstellhalle um einen Anbau (ca. 180 m x 22 m) erweitert und eine neue Lagerhalle (ca. 19 m x 20 m) für die Ersatzteilbevorratung errichtet werden. Die Abstellhalle wird größtenteils als Fertigteilkonstruktion mit FT-Stützen und FT-Bindern aus Stahlbeton hergestellt. Die Lagerhalle besteht aus einer Stahlkonstruktion. Beide Dächer erhalten eine Stahltrapezblecheindeckung, in der Dachlichtbänder und eine RWA-Anlage eingebaut werden. Die Dachlichtbänder und RWA-Anlagen beider Bauwerke (Abstellhalle und Lagerhalle) sind Inhalt dieser Ausschreibung. Die Gebäude befinden sich auf demselben Betriebsgelände, jedoch ca. 70 m Luftlinie voneinander entfernt. Auftragsumfang:1. Technische Bearbeitung / Erstellung Werkplanung2. Dacharbeiten - Dachluken und Lichtbänder Abstellhalle3. Dacharbeiten – Installation RWA – Anlage Abstellhalle4. Dacharbeiten - Dachluken und Lichtbänder Lagerhalle5. Dacharbeiten – Installation RWA – Anlage Lagerhalle
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.