600-03 Kombiniertes CT-Angiographie System
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: D7026
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86156
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uk-augsburg.de
Adresse des Beschafferprofils: www.staatsanzeiger-eservices.de
Abschnitt II: Gegenstand
600-03 Kombiniertes CT-Angiographie System
Das Angebot zur Verhandlung umfasst die Lieferung, Installation, behördliche und sicherheitstechnische Abnahme
(Sachverständigenprüfung, i. d. R. durch den TÜV-Süd) bis zur Übergabe der voll funktionsfähigen
Anlage einschließlich notwendiger Unterweisungen, Anbindung an führende Systeme und allem zum Betrieb
erforderlichen Zubehörs, inkl. Vollwartungsvertrag.
Angeboten werden dürfen nur komplette, für den medizinischen Einsatz betriebsfertige bzw. verwendungsfähige
Anlagen.
Universitätsklinikum Augsburg, Stenglinstr. 2, 86156 Augsburg
Das Universitätsklinikum Augsburg (UK Augsburg) beabsichtigt für die Klinik für Diagnostische und Interventionelle Radiologie und Neuroradiologie (KDIRN, Radiologie) die folgenden medizinisch-technischen Systeme zu beschaffen:
- ein neues, kombiniertes Angiographie-Computertomographie Systems, bestehend aus einem Hochleistungs-CT (Komponente A) und einer gekoppelten, deckengeführten Angiographieanlage (Komponente B) in einer Ein-Raum-Lösung,
- ein angebundenes Ultraschallsystem für Interventionen,
- einen zugehörigen Kontrastmittelinjektor,
- eine Workstation o. ä. zur Auswertung, Bildnachverarbeitung und spezialisierte Rekonstruktion sofern notwendig.
Die primären Einsatzgebiete des kombinierten Systems an einem Klinikum der Maximalversorgung sind die Interventionen und die Notfallversorgung vor allem:
- moderne, bimodal geführte Eingriffe auf dem Gebiet der interventionellen Onkologie,
- komplexe Interventionen in der Gefäßmedizin,
- Notfallversorgung in Kombination von Diagnostik und vaskulärer Intervention bei gastrointestinalen, traumatischen und postoperativen Blutungen.
Das System ist neben der Patientenversorgung für die Forschung und Ausbildung vorgesehen und entsprechend
auszustatten. Besonderer Wert wird auf innovative Technologien und Anwendungsaspekte gelegt.
Hierzu werden in Abschnitt 8, Seite 64 verschiedene wissenschaftliche Schwerpunkte beschrieben, die das
System in besonderer Art und Weise unterstützen muss. Die Möglichkeiten des Systems diesbezüglich sind
in diesem Zusammenhang im Verhandlungsverfahren zu erörtern, auch bezüglich der Leistungsfähigkeit einer
automatisierten Bildverarbeitung und Bildanalyse.
Besonderer Wert wird auf den kombinierten Einsatz der CT-Komponente in Verbindung mit der Angiographieanlage
gelegt. Hierzu ist ein umfangreicher Datenaustausch zwischen den Systemen bzw. eine gemeinsame
Datenbasis in der Bildgebung zwingend. Gefordert wird in diesem Zusammenhang eine umfangreiche
Bildsegmentierung und Bildregistrierung, die beiden Komponenten vollumfänglich zur Verfügung steht, um
kombinierte Interventionen entsprechend zu unterstützen. Hierzu werden in Abschnitt 7, Seite 60 grundlegende
Funktionalitäten gefordert, die das System in besonderer Art und Weise unterstützen muss. Die Möglichkeiten
des Systems diesbezüglich sind in diesem Zusammenhang entsprechend Abschnitt 7 im Verhandlungsverfahren
zu erörtern.
Anhand der beigebrachten Unterlagen und Antworten erfolgt eine Prüfung, ob der Bieter die Voraussetzungen zur Teilnahme erfüllt. Überprüft wird, neben den formalen Vorgaben, anhand der Fragen und beigebrachten Unterlagen die Erfahrung und technische Leistungsfähigkeit des Bieters in Bezug auf das zu liefernde System. Zudem erfolgt eine Wertung der grundlegenden Unterstützung in der Forschung und die damit
notwendige, besondere Leistungsfähigkeit im Service.
Die im Rahmen der Ausschreibung und des Teilnahmewettbewerbs geforderten Unterlagen, Leistungsbeschreibungen und Angebote werden zunächst wie folgt gewertet:
Ausschluss mangelhafter Teilnahmeanträge aufgrund:
- formaler Fehler gemäß rechtlicher Vorgaben,
- fehlender, zwingend geforderter Unterlagen,
- unzureichender oder nachweislich falsch ausgefüllter Unterlagen.
Anschließend werden die in den Unterlagen zu beantwortenden Fragen abhängig von der Relevanz mit bis zu 5 Punkten gewertet.
Einzelne Fragen zu Leistungen, die für die Leistungs-, und Zukunftsfähigkeit aber auch für die beabsichtigte Forschung von besonderer Bedeutung sind, sind in den Bewerbungsunterlagen mit einem hochgestellten Ausrufezeichen(!) kenntlich gemacht. Diese Fragen werden abhängig von der Relevanz mit bis zu 25 Punkten höher gewertet.
Einzelne Fragen zu Leistungen und beizubringende Unterlagen, die Voraussetzungen sind und deren Nichterfüllung zum Ausschluss führen können, sind in den Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb kursiv* gekennzeichnet.
Die vergebenen Punkte zu den Fragen und Kriterien werden zu einer Gesamtpunktezahl addiert. Die maximal erreichte Gesamtpunktezahl entspricht der maximal erreichbaren Gewichtung von 100% zur Teilnahme.
Ist die Gesamtpunktezahl eines Teilnehmers um den Faktor zwei schlechter als der beste ermittelte Wert, wird dieser mit 0% Punkte gewichtet. Zwischenwerte werden linear interpoliert.
Bei mehr als drei Bewerbern werden die weiteren Bewerber gemäß der Rangfolge der Wichtung aus dem weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=226950
Nachweise zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung gemäß VgV (Auszug aus Berufs- oder Handelsregister bzw. vergleichbar.)
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=226950
Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit: Berufs- und Betriebshaftflichtversicherung gemäß VGV.
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=226950
Zur Ermittlung der Technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit, der Betriebskosten und der Systemverfügbarkeit sind die im folgenden gestellten Fragen zu beantworten. Das System ist für Forschungstätigkeiten vorgesehen und wird hierzu im Rahmen der Patientenversorgung am UK Augsburg eingesetzt. Die notwendige, besondere Leistungsfähigkeit des Bieters zur technischen Unterstützung im Rahmen der beabsichtigten Forschung ist deshalb Gegenstand des Verhandlungsverfahrens.
Teilnahmebedingungen zum Verhandlungsverfahren:
1.2.1 Fragen zum Bieter
1.2.2 Allgemeine Fragen zur Betriebssicherheit und Verfügbarkeit
1.2.3 Forschung und Entwicklung
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=226950
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieterfragen sind ausschließlich über die Vergabeplattform und so rechtzeitig zustellen, dass dem Auftraggeber eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, im Vergabeverfahren nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Angebotsfrist zu beantworten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Rügen sind an die in dieser Bekanntmachung angegebenen Kontaktdaten zu richten.
Das Universitätsklinikum Augsburg wird schriftlich mitteilen, ob einer Rüge abgeholfen wird.