Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Fahrrädern durch Leasing für die Mitarbeiter der Kliniken der Klinik-Kompetenz-Bayern eG und der Pflegeheime der Kommunalen Altenhilfe Bayern eG
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weißenburg i. Bay.
NUTS-Code: DE25C Weißenburg-Gunzenhausen
Postleitzahl: 91781
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.klinik-kompetenz-bayern.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weißenburg i. Bay.
NUTS-Code: DE25C Weißenburg-Gunzenhausen
Postleitzahl: 91781
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kommunale-altenhilfe-bayern.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80331
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wfw.com
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Fahrrädern durch Leasing für die Mitarbeiter der Kliniken der Klinik-Kompetenz-Bayern eG und der Pflegeheime der Kommunalen Altenhilfe Bayern eG
Ziel des gegenständlichen Beschaffungsvorhabens ist die Vergabe eines Rahmenvertrages über die Bereitstellung von Fahrrädern nebst Zubehör durch Leasing für die Mitarbeiter der Kliniken der Klinik-Kompetenz-Bayern eG und der Pflegeheime der Kommunalen Altenhilfe Bayern eG sowie dazugehörigen sowie dazugehörigen Umsetzungs- und Serviceleistungen über eine Laufzeit von sechs Jahren. Die Rahmenvereinbarung regelt die grundlegenden Leistungsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer als Leasinggeber und den jeweiligen Kliniken und Pflegeheimen als Leasingnehmer. Zudem enthält die Rahmenvereinbarung Bedingungen für die jeweiligen Einzelleasingverträge, die die jeweiligen Kliniken und Pflegeeinrichtungen für die Mitarbeiter schließen, ehe eine Überlassung des jeweils geleasten Fahrrads aufgrund des Überlassungs- und Entgeltumwandlungsvertrages zwischen dem Mitarbeiter und der jeweiligen Klinik oder dem jeweiligen Pflegeheim erfolgt.
Weißenburg i. Bay.
Eichstätter Straße 6a
91781 Weißenburg i. Bay.
Bundesrepublik Deutschland
Die Klinik-Kompetenz-Bayern eG ist ein Verbund, dem derzeit insgesamt 31 Träger mit 62 kommunalen und freigemeinnützigen Kliniken sowie Medizinischen Versorgungszentren im Freistaat Bayern angehören. Diesen Kliniken gehören derzeit rund 33.200 Mitarbeiter und rund 2.100 Auszubildende an.
Die Kommunale Altenhilfe Bayern eG ist ein freiwilliger Verbund von insgesamt 21 Gebietskörperschaften, die als Bestandteil der Daseinsvorsorge 73 kommunale Pflegeeinrichtungen mit insgesamt 6.986 Betten betreiben. Die Mitglieder der KABayern beschäftigen rund 5.410 Mitarbeiter und davon 442 Auszubildende.
Als Verbünde von Kliniken und Pflegeheimen in der Trägerschaft von Gebietskörperschaften sind die Mitglieder der Klinik-Kompetenz-Bayern eG und der Kommunalen Altenhilfe Bayern eG ebenfalls Mitglied des Verbandes kommunaler Arbeitgeber, sodass deren Arbeitnehmer dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) unterfallen. Dieser wurde für sämtliche Arbeitnehmer von kommunalen Arbeitgebern – mit Ausnahme von Auszubildenden, Schülern, Dual Studierenden, Praktikanten, geringfügig Beschäftigten und Beschäftigten in der Freistellungsphase – mit Wirkung zum 01.03.2021 um den Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst vom 25.10.2020 (TV-Fahrradleasing) ergänzt.
Die Klinik-Kompetenz-Bayern eG und die Kommunale Altenhilfe Bayern eG beabsichtigen die Umsetzung des TV-Fahrradleasing für die ihnen angehörenden Kliniken und Pflegeeinrichtung, der es diesen ermöglicht, unter Nutzung dieser tarifvertraglichen und steuerrechtlichen Erleichterungen, Fahrräder i. S. d. § 63a StVZO sowie nach dem TV-Fahrradleasing leasingfähiges Zubehör bei einem Unternehmen zu leasen und den Mitarbeitern zur Verfügung zu stellen.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist daher die Vergabe einer Rahmenvereinbarung, auf dessen Grundlage Einzelleasingverträge zur Bereitstellung von Fahrrädern nebst Zubehör für die Mitarbeiter Kliniken der Klinik-Kompetenz-Bayern eG und Pflegeinrichtungen der Kommunalen Altenhilfe Bayern eG geschlossen werden können.
Die Rahmenvereinbarung regelt die grundlegenden Leistungsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer als Leasinggeber und den jeweiligen Kliniken und Pflegeeinrichtungen als Leasingnehmer. Zudem enthält die Rahmenvereinbarung Bedingungen für die jeweiligen Einzelleasingverträge, die die Kliniken und Pflegeeinrichtungen für die Mitarbeiter schließen, ehe eine Überlassung des jeweils geleasten Fahrrads aufgrund des Überlassungs- und Entgeltumwandlungsvertrages zwischen dem Mitarbeiter und der jeweiligen Klinik oder Pflegeeinrichtung erfolgt.
Zu den wesentlichen Leistungsgegenständen zählen:
• Bereitstellung eines Fahrrads sowie leasingfähiges Zubehör (z. B. Versicherung, Fahrradschloss, Licht, Pedale usw.) nach Wahl des Mitarbeiters, Arztes oder Familienangehörigen aufgrund eines Einzelleasingvertrages
• Umsetzung der Rahmenvereinbarung in den Verwaltungsstrukturen der Kliniken und Pflegeeinrichtungen, insbesondere durch Verfügbarkeit eines Ansprechpartners sowieSchulung der bei den Kliniken und Pflegeeinrichtungen verantwortlichen Mitarbeiter;
• Umsetzung der Rahmenvereinbarung sowie Abwicklung des Verfahrens zur Bereitstellung des Fahrrads durch Betrieb einer Online-Plattform oder Softwareapplikation und durch Verfügbarkeit von Ansprechpartnern für die bei den Kliniken und Pflegeeinrichtungen verantwortlichen Personen;
• Vermarktung des Fahrradleasings bei den Mitarbeitern der Kliniken und Pflegeeinrichtungen sowie
• Serviceleistungen für die Mitarbeiter, wie z. B. jährliche Wartungs- und Inspektionsleistungen an den Fahrrädern.
Angaben zu den abgerufenen Mengen können Teil D der Vergabeunterlagen entnommen werden. Die zum Abschluss von Einzelleasingverträgen berechtigten Kliniken und Pflegeeinrichtungen ergeben sich aus § 3 Abs. 2 der Rahmenvereinbarung (Teil E der Vergabeunterlagen).
Öffentliche Aufträge sind gemäß § 122 Abs. 1 GWB an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen zu vergeben, die zudem nicht nach den §§ 123, 124 GWB ausgeschlossen worden sind. Um festzustellen, ob ein Unternehmen geeignet ist, hat der Auftraggeber nach Maßgabe der vergaberechtlichen Bestimmungen auf der Grundlage der ihm zum Zeitpunkt der Eignungsprüfung verfügbaren Informationen eine in die Zukunft auf die mögliche Auftragsausführung gerichtete Prognose vorzunehmen. Daraus ergeben sich für das Vergabeverfahren die folgende Prüfreihenfolge und der dargestellte Umfang der Prüfung bzw.
Wertung durch den Auftraggeber. Vom Auftraggeber ist beabsichtigt, gemäß § 51 VgV drei und höchstens fünf geeignete Unternehmen auszuwählen und im nächsten Verfahrensschritt zur Angebotsabgabe und zur Teilnahme an Verhandlungen aufzufordern. Für den Fall, dass mehr als fünf Unternehmen die erforderliche Eignung nachweisen, wird gemäß § 75 Abs. 6 VgV eine Losentscheidung herbeigeführt (vgl. OLG Hamburg,
Beschluss vom 20.03.2019 – 1 Verg 1/19).
Im Einzelnen:
(1) Keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB:
Im ersten Schritt prüft der Auftraggeber anhand der form- und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (Bewerbungen) der einzelnen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften, ob Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB einschlägig sind bzw. — falls dies der Fall sein sollte —, ob wirksame Selbstreinigungsmaßnahmen nach Maßgabe von § 125 GWB durchgeführt und nachgewiesen sind oder ob die Höchstfristen für einen Ausschluss nach § 126 GWB überschritten sind.
(2) Erfüllung der Mindestanforderungen an die Eignung:
Im zweiten Schritt prüft der Auftraggeber anhand der form- und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (Bewerbungen) der einzelnen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften — die auf der 1. Prüfungsstufe nicht vom weiteren Vergabeverfahren auszuschließen waren — die Erfüllung der Mindestanforderungen an die Eignung. Solche Anforderungen sind in der Bekanntmachung des Auftraggebers im elektronischen Amtsblatt der Europäischen Union ausdrücklich als „Mindestanforderung“ gekennzeichnet. Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen an die Eignung führt zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren.
(3) Grad der Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen:
Im dritten Schritt prüft der Auftraggeber anhand der form- und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (Bewerbungen) der einzelnen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften – die auf der 1. und 2. Prüfungsstufe nicht vom weiteren Vergabeverfahren auszuschließen waren –, den Grad der Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen mit dem Auftragsgegenstand. Bei diesem Wertungsvorgang werden die Grundsätze zur Wertung von Referenzen im Rahmen der Eignungsprüfung nach aktuellen Entscheidungen in der vergaberechtlichen Rechtsprechung berücksichtigt (vgl. z.B. VK Bund, Beschl. v. 30. Oktober 2017 – VK
2-114/17). Wesentliche Kriterien für diese Auswahl sind, ob ein Bewerber über besser vergleichbare, das heißt nach der Aufgabenstellung (Art, Umfang Komplexität) näher an dem zu vergebenden Auftrag liegende Referenzen verfügt, wobei auch die Qualität der Leistung nach (vom Auftraggeber abgefragter) Aussage der Referenzgeber sowie die Anzahl solcher – über die Mindestanzahl von drei hinausgehend – eingereichten Referenzen in jüngster Vergangenheit von Bedeutung sein können.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Angaben, Nachweise und Erklärungen sind vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
(1) Angabe von Firmennamen, Anschrift, Name des Ansprechpartners nebst Kontaktdaten;
(2) Bewerbergemeinschaften sind zugelassen und haben sich bereits als solche zu bewerben. Mit dem Teilnahmeantrag muss eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Bewerbergemeinschaftserklärung gemäß § 53 Abs. 9 VgV vorgelegt werden:
(a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist;
(b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist;
(c) in der erklärt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt;
(d) in der erklärt wird, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften;
(e) in der konkrete Leistungsumfang jedes Mitglieds angegeben oder eine leistungsübergreifende Verantwortlichkeit ausdrücklich bestätigt wird.
Wird diese Bewerbergemeinschaftserklärung nicht mit dem Teilnahmeantrag eingereicht, wird die Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen. Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig und führen zum Ausschluss. Mehrfachbewerbungen stellen auch Teilnahmeanträge unterschiedlicher Niederlassungen eines Bieters bzw. Bewerbers sowie mehrerer Mitglieder ständiger Arbeitsgemeinschaften dar;
(3) Erklärung, dass keine Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123, 124 GWB vorliegen;
(4) Der Bewerber (bzw. das Mitglied der Bewerbergemeinschaft) erklärt zudem, dass
(a) er die gewerbe- bzw. berufsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der Leistung selbst erfüllt oder durch Dritte, wobei er dies auf einem Beiblatt erläutert, falls er diese Voraussetzungen nicht selbst erfüllt;
(b) er Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers und der Vergabestelle keine Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt hat;
(c) er unverzüglich weitere gewünschte Angaben machen bzw. Nachweise vorlegen wird, falls der Auftraggeber Rückfragen oder weiteren Klärungsbedarf insbesondere zur Eignung äußert oder Erläuterungen oder Nachweise wünscht (z. B. die Bescheinigung eines Sozialversicherungsträgers, einen Gewerbezentral- oder Handelsregisterauszug oder eine Bankerklärung);
(d) er nicht zu einer Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister verpflichtet ist oder er in einem solchen eingetragen ist, und zwar unter der Nummer [Nr.] beim Register (Bezeichnung, Ort); und
(e) er den Auftraggeber unverzüglich informiere(n) und gegebenenfalls aktualisierte Eigenerklärungen sowie ggf. Nachweise abgeben werde(n), falls sich während des weiteren Verfahrens (vor oder nach Angebotsabgabe) Änderungen an den von ihm vorstehend erklärten Sachverhalten oder anderen für ihn erkennbar relevanten Voraussetzungen für eine Zuschlagserteilung ergeben;
(5) Falls sich der Bewerber (bzw. die Bewerbergemeinschaft) für das Projekt auf Kenntnisse, Fähigkeiten, Ressourcen o. a. Mittel Dritter beruft, Angabe von Leistungsbereich, Name und Adresse des Dritten, Art und Weise der Einbindung des Dritten (z. B. Unterauftragnehmer) und Bestätigung, dass auf Verlangen des
Auftraggebers unverzüglich die Verpflichtungserklärung(en) für wesentliche Teilleistungen auf der Vorlage des Formblatts Verpflichtungserklärung des Dritten dazu vorgelegt werden, dass ihm die erforderlichen Mittel dieser Unternehmen zur Verfügung stehen, und für Unternehmen, die nach ihrem Umfang und/oder ihrer Bedeutung wesentliche Leistungsteile erbringen sollen, entsprechende Erklärungen und auf Anforderung Nachweise zur Eignung; sofern eine Berufung auf die Eignung des vorgesehenen Unternehmens beabsichtigt ist, sind die Verpflichtungserklärung sowie die Nachweise der Eignung unmittelbar mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Folgende Angaben, Nachweise und Erklärungen sind vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
Erklärung zum Gesamtumsatz in EUR (netto), die in den Jahren 2018, 2019 und 2020 und Angaben zur Dauer des jeweiligen Geschäftsjahres (falls nicht mit Kalenderjahr identisch) sowie zum Beginn der Geschäftstätigkeit (bei Aufnahme der Geschäftstätigkeit nach 2018). Der Bewerber verpflichtet sich, auf Anforderung des Auftraggebers unverzüglich Bilanzen oder Bilanzauszüge des Bewerbers für die beiden letzten Geschäftsjahre vorzulegen, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist; sowie
Folgende Angaben, Nachweise und Erklärungen sind vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
(1) Angabe von mindestens drei Referenzprojekten, die mit den zu vergebenden Leistungen nach der Aufgabenstellung, also Art, Größe, Umfang und Komplexität des Auftrags vergleichbar sind. Anzugeben ist der Auftraggeber nebst Ansprechpartner mit Kontaktdaten (Anschrift, Name, Telefon, Telefax und E-Mail), der Projektleiter beim Auftragnehmer (Name, Vorname), Kurzbeschreibung des Projekts. Die anzugebenden Referenzen müssen aktuell sein, d. h. die vergleichbaren Leistungen im Zeitraum vom 1. August 2016 bis einschließlich 31. Juli 2021 erbracht worden sein (Mindestanforderung).
Folgende Anforderungen müssen mit den Referenzen erfüllt werden (Mindestanforderungen):
(a) Nutzung des Fahrradserviceangebots durch mehr als 250 Mitarbeiter des jeweiligen Referenzauftraggebers
(b) Projektvolumen von mehr als EUR 350.000,00 (netto) mit Referenzauftraggeber
(c) Nachweis mindestens eines Referenzprojekts mit öffentlichem Auftraggeber bzw. Sektorenauftraggeber (z.B. Kommune, Stadtwerke, Krankenhausträger, Behörde etc.)
(2) Angaben zur vorgesehenen (stellvertretenden) Projektleitung sowie Nachweis über die Berufszulassung des Projektleiters bzw. stellvertretenden Projektleiters nach Maßgabe von § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV sowie jeweils ein tabellarischer Lebenslauf (nebst Angaben zu wesentlichen Referenzprojekten)
(3) Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl (2018, 2019 und 2020) unterteilt nach Geschäftsführer und Gesellschafter/Inhaber, angestellte Mitarbeiter und freie Mitarbeiter (keine Unterauftragnehmer);
(4) Erklärung über die beabsichtige Vergabe von Unteraufträgen und gegebenenfalls Vorlage einer Erklärung des als Unterauftragnehmer vorgesehenen Unternehmens, mit der der Unterauftragnehmer versichert, dass im Falle der Beauftragung die erforderlichen Mittel und Kapazitäten zur Auftragsdurchführung vorhanden sind (Verpflichtungserklärung). Unterauftragnehmer sind insbesondere solche Unternehmen, derer sich der Auftragnehmer zur Finanzierung der Fahrräder nebst leasingfähigem Zubehör sowie zu deren Versicherung bedient.
Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft verpflichtet sich für den Fall der Zuschlagserteilung zur Einhaltung der (gesetzlichen) Bestimmungen und dabei insbesondere diejenigen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen für das gegenständliche Verfahren können unter der eVergabeplattform https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/a7292e00-c0ef-489dbb61-34eab7a58f9a abgerufen werden und werden ausschließlich in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sind gemäß §§ 41 Abs. 1, 9 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt auf der eVergabeplattform abrufbar.
Eine Bewerbung um die Teilnahme am Verhandlungsverfahren (Teilnahmeantrag) ist ausschließlich mittels des vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsformulars (Teil C der Vergabeunterlagen) nebst den dazugehörigen Anlagen möglich. Mit dem Teilnahmeantrag sind sämtliche geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise einzureichen. Angaben, Erklärungen und Nachweise, die von einem Bewerber nicht bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist bei dem Bewerber angefordert werden. Reicht der Bewerber die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb einer vom Auftraggeber verbindlich gesetzten Nachfrist ein, so wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, dem Bewerber Gelegenheit zur Ergänzung seiner Angaben nach Ablauf der Bewerbungsfrist zu geben. Der Teilnahmeantrag muss alle geforderten Unterlagen und Nachweise enthalten und ist gemäß § 53 Abs. 1 VgV i. V. m. § 126b BGB in Textform elektronisch zu übermitteln. Das heißt, die verbindlichen Erklärungen im Teilnahmeantrag müssen dabei durch Unterschrift, Nachbildung der Unterschrift (Faksimile), eingescannte Unterschrift oder Nennung des Namens des Erklärenden ersichtlich sein. Teilnahmeanträge, die den vorstehenden Anforderungen nicht entsprechen, werden nicht berücksichtigt. Eine Übermittlung des Teilnahmeantrages per Post/Boten, Telefax oder E-Mail ist ausgeschlossen. Für den Fall einer Bewerbung als Bewerbergemeinschaft muss jedes einzelne Mitglied das Bewerbungsformular (Teil C der Vergabeunterlagen) nebst den dazugehörigen Anlagen ausfüllen und gemäß den vorgenannten Vorgaben auf der angegebenen eVergabeplattform zusammen mit dem Teilnahmeantrag der anderen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft in Textform gemäß § 53 Abs. 1 VgV i. V. m. § 126b BGB einreichen, wobei auf die vorstehenden Ausführungen zur Einreichung des Teilnahmeantrags verwiesen wird.
Weitere Verfahrensbedingungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, dort in den Teilen A („Allgemeine Verfahrensbedingungen“), B („Bewerbungsbedingungen für den Teilnahmewettbewerb“) und D („Vergabebedingungen für Angebots- und Verhandlungsphase“).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Für die Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf die §§ 155 ff. GWB verwiesen. Hinsichtlich der zu beachten Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten.
Dieser lautet:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]