Lieferung von lernmittelfreien, preisgebundenen Schulbüchern für das Schuljahr 21-22 Referenznummer der Bekanntmachung: 21 E 038
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93047
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von lernmittelfreien, preisgebundenen Schulbüchern für das Schuljahr 21-22
Lieferung von lernmittelfreien, preisgebundenen Schulbüchern für das Schuljahr 21-22
Teillos 1
Lieferung von preisgebundenen lernmittelfreien Schulbüchern mit einer geschätzten Gesamtvergabesumme in Höhe von mindestens 51.000,00 € pro Los.
Der Inhalt dieses Teilloses wird je nach Bedarf und Bestellung der Schulen zusammengestellt. Jedes Los kann somit die Belieferung sämtlicher Schularten (Volksschulen, Förderschulen, weiterführende Schulen und berufliche Schulen) in verschiedenen Stadtteilen beinhalten.
Nachfolgende Serviceleistungen im Zusammenhang mit der Lieferung der Schulbücher müssen kostenfrei enthalten sein:
- Unterstützung der Schulen bei der Ermittlung von Buchtiteln, Bestellnummern, Auflagen und Ladenpreisen
- Rücknahme beschädigter Bücher im Rahmen der allgemeinen Gewährleistung
Ist ein Buch nicht mehr lieferbar bzw. wird es neu aufgelegt, so ist hiervon das Amt für Schulen der Stadt
Regensburg sowie die betreffende Schule schriftlich unter Angabe des Grundes zu verständigen. Nach Möglichkeit ist in der Verständigung anzugeben, wann das jeweilige Buch wieder verfügbar sein wird.
Es findet eine Auslosung statt. Dabei wird darauf geachtet, dass ein Bieter, der bereits ein Los erhalten hat, nicht mehr am weiteren Losverfahren teilnehmen kann. Die Losziehung erfolgt unter Aufsicht des von der ausschreibenden Dienststelle unabhängigen Vergabeamtes.
Teillos 2
Lieferung von preisgebundenen lernmittelfreien Schulbüchern mit einer geschätzten Gesamtvergabesumme in Höhe von mindestens 51.000,00 € pro Los.
Der Inhalt dieses Teilloses wird je nach Bedarf und Bestellung der Schulen zusammengestellt. Jedes Los kann somit die Belieferung sämtlicher Schularten (Volksschulen, Förderschulen, weiterführende Schulen und berufliche Schulen) in verschiedenen Stadtteilen beinhalten.
Nachfolgende Serviceleistungen im Zusammenhang mit der Lieferung der Schulbücher müssen kostenfrei enthalten sein:
- Unterstützung der Schulen bei der Ermittlung von Buchtiteln, Bestellnummern, Auflagen und Ladenpreisen
- Rücknahme beschädigter Bücher im Rahmen der allgemeinen Gewährleistung
Ist ein Buch nicht mehr lieferbar bzw. wird es neu aufgelegt, so ist hiervon das Amt für Schulen der Stadt
Regensburg sowie die betreffende Schule schriftlich unter Angabe des Grundes zu verständigen. Nach Möglichkeit ist in der Verständigung anzugeben, wann das jeweilige Buch wieder verfügbar sein wird.
Es findet eine Auslosung statt. Dabei wird darauf geachtet, dass ein Bieter, der bereits ein Los erhalten hat, nicht mehr am weiteren Losverfahren teilnehmen kann. Die Losziehung erfolgt unter Aufsicht des von der ausschreibenden Dienststelle unabhängigen Vergabeamtes.
Teillos 3
Lieferung von preisgebundenen lernmittelfreien Schulbüchern mit einer geschätzten Gesamtvergabesumme in Höhe von mindestens 51.000,00 € pro Los.
Der Inhalt dieses Teilloses wird je nach Bedarf und Bestellung der Schulen zusammengestellt. Jedes Los kann somit die Belieferung sämtlicher Schularten (Volksschulen, Förderschulen, weiterführende Schulen und berufliche Schulen) in verschiedenen Stadtteilen beinhalten.
Nachfolgende Serviceleistungen im Zusammenhang mit der Lieferung der Schulbücher müssen kostenfrei enthalten sein:
- Unterstützung der Schulen bei der Ermittlung von Buchtiteln, Bestellnummern, Auflagen und Ladenpreisen
- Rücknahme beschädigter Bücher im Rahmen der allgemeinen Gewährleistung
Ist ein Buch nicht mehr lieferbar bzw. wird es neu aufgelegt, so ist hiervon das Amt für Schulen der Stadt
Regensburg sowie die betreffende Schule schriftlich unter Angabe des Grundes zu verständigen. Nach Möglichkeit ist in der Verständigung anzugeben, wann das jeweilige Buch wieder verfügbar sein wird.
Es findet eine Auslosung statt. Dabei wird darauf geachtet, dass ein Bieter, der bereits ein Los erhalten hat, nicht mehr am weiteren Losverfahren teilnehmen kann. Die Losziehung erfolgt unter Aufsicht des von der ausschreibenden Dienststelle unabhängigen Vergabeamtes.
Teillos 4
Lieferung von preisgebundenen lernmittelfreien Schulbüchern mit einer geschätzten Gesamtvergabesumme in Höhe von mindestens 51.000,00 € pro Los.
Der Inhalt dieses Teilloses wird je nach Bedarf und Bestellung der Schulen zusammengestellt. Jedes Los kann somit die Belieferung sämtlicher Schularten (Volksschulen, Förderschulen, weiterführende Schulen und berufliche Schulen) in verschiedenen Stadtteilen beinhalten.
Nachfolgende Serviceleistungen im Zusammenhang mit der Lieferung der Schulbücher müssen kostenfrei enthalten sein:
- Unterstützung der Schulen bei der Ermittlung von Buchtiteln, Bestellnummern, Auflagen und Ladenpreisen
- Rücknahme beschädigter Bücher im Rahmen der allgemeinen Gewährleistung
Ist ein Buch nicht mehr lieferbar bzw. wird es neu aufgelegt, so ist hiervon das Amt für Schulen der Stadt
Regensburg sowie die betreffende Schule schriftlich unter Angabe des Grundes zu verständigen. Nach Möglichkeit ist in der Verständigung anzugeben, wann das jeweilige Buch wieder verfügbar sein wird.
Es findet eine Auslosung statt. Dabei wird darauf geachtet, dass ein Bieter, der bereits ein Los erhalten hat, nicht mehr am weiteren Losverfahren teilnehmen kann. Die Losziehung erfolgt unter Aufsicht des von der ausschreibenden Dienststelle unabhängigen Vergabeamtes.
Teillos 5
Lieferung von preisgebundenen lernmittelfreien Schulbüchern mit einer geschätzten Gesamtvergabesumme in Höhe von mindestens 51.000,00 € pro Los.
Der Inhalt dieses Teilloses wird je nach Bedarf und Bestellung der Schulen zusammengestellt. Jedes Los kann somit die Belieferung sämtlicher Schularten (Volksschulen, Förderschulen, weiterführende Schulen und berufliche Schulen) in verschiedenen Stadtteilen beinhalten.
Nachfolgende Serviceleistungen im Zusammenhang mit der Lieferung der Schulbücher müssen kostenfrei enthalten sein:
- Unterstützung der Schulen bei der Ermittlung von Buchtiteln, Bestellnummern, Auflagen und Ladenpreisen
- Rücknahme beschädigter Bücher im Rahmen der allgemeinen Gewährleistung
Ist ein Buch nicht mehr lieferbar bzw. wird es neu aufgelegt, so ist hiervon das Amt für Schulen der Stadt
Regensburg sowie die betreffende Schule schriftlich unter Angabe des Grundes zu verständigen. Nach Möglichkeit ist in der Verständigung anzugeben, wann das jeweilige Buch wieder verfügbar sein wird.
Es findet eine Auslosung statt. Dabei wird darauf geachtet, dass ein Bieter, der bereits ein Los erhalten hat, nicht mehr am weiteren Losverfahren teilnehmen kann. Die Losziehung erfolgt unter Aufsicht des von der ausschreibenden Dienststelle unabhängigen Vergabeamtes.
Teillos 6
Lieferung von preisgebundenen lernmittelfreien Schulbüchern mit einer geschätzten Gesamtvergabesumme in Höhe von mindestens 51.000,00 € pro Los.
Der Inhalt dieses Teilloses wird je nach Bedarf und Bestellung der Schulen zusammengestellt. Jedes Los kann somit die Belieferung sämtlicher Schularten (Volksschulen, Förderschulen, weiterführende Schulen und berufliche Schulen) in verschiedenen Stadtteilen beinhalten.
Nachfolgende Serviceleistungen im Zusammenhang mit der Lieferung der Schulbücher müssen kostenfrei enthalten sein:
- Unterstützung der Schulen bei der Ermittlung von Buchtiteln, Bestellnummern, Auflagen und Ladenpreisen
- Rücknahme beschädigter Bücher im Rahmen der allgemeinen Gewährleistung
Ist ein Buch nicht mehr lieferbar bzw. wird es neu aufgelegt, so ist hiervon das Amt für Schulen der Stadt
Regensburg sowie die betreffende Schule schriftlich unter Angabe des Grundes zu verständigen. Nach Möglichkeit ist in der Verständigung anzugeben, wann das jeweilige Buch wieder verfügbar sein wird.
Es findet eine Auslosung statt. Dabei wird darauf geachtet, dass ein Bieter, der bereits ein Los erhalten hat, nicht mehr am weiteren Losverfahren teilnehmen kann. Die Losziehung erfolgt unter Aufsicht des von der ausschreibenden Dienststelle unabhängigen Vergabeamtes.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Teillos 1
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Teillos 2
Ort: Mühlheim
NUTS-Code: DEA16 Mülheim an der Ruhr, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Teillos 3
Ort: Düren
NUTS-Code: DEA26 Düren
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Teillos 4
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE71 Darmstadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Teillos 5
Ort: Hückeswagen
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Teillos 6
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
4. mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absagen in Briefform, beziehungsweise mehr als 10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder e-Mail vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB),
5. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
Postleitzahl: 93047
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]