21 E 075 - Planungsleistungen Ingenieurbauwerke gem. §§ 41 ff. HOAI einschließlich Technische Ausstattung gem. § 42 HOAI und Tragwerksplanung gem. §§ 49 ff. HOAI Referenznummer der Bekanntmachung: 21 E 075
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93047
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
21 E 075 - Planungsleistungen Ingenieurbauwerke gem. §§ 41 ff. HOAI einschließlich Technische Ausstattung gem. § 42 HOAI und Tragwerksplanung gem. §§ 49 ff. HOAI
Objekt- und Tragwerksplanung für den Ersatzneubau der Geh- und Radwegbrücke Grieser Steg. Die Brücke liegt innerhalb des Welterbebereichs der Altstadt Regensburg. Die Gestaltung der Brückenbauwerke und die Einbindung in den Stadt- und Naturraum sind von besonderer Bedeutung. Sie soll zukünftig eine nutzbare Breite von 6,50 m und eine Länge von ca. 120 m haben und das hundertjährliche Hochwasser in seiner Höhenlage berücksichtigen.
Die Beschreibung der Planungsaufgabe finden Sie barrierefrei unter folgendem Link:
Stadt Regensburg
Der Grieser Steg verbindet die Stadtteile Unterer Wöhrd und Stadtamhof und überbrückt dabei die Donau und den Brandnerkanal. Der heutige Grieser Steg besteht aus vier Brückenfeldern. Die Widerlager wurden flach gegründet, die Pfeiler über Eisenbetonpfähle hinter einer Holzspundwand. Beide überbrückten Gewässer sind nicht schiffbar und für motorisierte Wasserfahrzeuge gesperrt. Der Baumbestand der Insel ist teilweise geschützt, in unmittelbarer Nachbarschaft des Stegs finden sich einige Höhlenbäume.
Der bisherige Steg kommt an das Ende seiner Lebensdauer und kann dann nicht mehr wirtschaftlich instandgesetzt werden. Er muss neu gebaut werden. Die nutzbare Breite soll auf 6,50 m vergrößert werden. Die Brücke muss zukünftig über dem hundertjährlichen Hochwasser liegen und auf die (derzeit in Planung befindlichen) Anlagen des Hochwasserschutzes auf dem Unteren Wöhrd abgestimmt sein. Im Regelbetrieb handelt es sich um eine reine Brücke für Fußgänger und Radfahrer. Im Katastrophenfall (hundertjährliches Hochwasser) soll die Brücke für Einsatzfahrzeuge und Rettungsdienste befahrbar sein.
Für diese Brücke ist eine Objekt- und Tragwerksplanung zu erbringen. Es wird eine einzigartige Gestaltung erwartet, die sich dennoch harmonisch in Stadt- und Landschaftsraum sowie des Welterbe Altstadt Regensburg einfügt. Aufgrund der besonderen architektonischen Bedeutung ist das Hinzuziehen eines Architekten angezeigt. Bei Hinzuziehen eines Architekten außerhalb des Unternehmens des Auftragnehmers werden die Regelungen nach § 61 HOAI 2002 (baugestalterische Beratung) herangezogen. Diese architektonischen Leistungen stellen keine eigenständige Objektplanung dar.
Beleuchtung- und Entwässerungstechnik muss harmonisch in die Brücke integriert werden.
Als Genehmigungsverfahren ist eine wasserrechtliche Genehmigung nach § 78 Abs. 5 WHG (bauliche Anlage im festgesetzten Überschwemmungsgebiet) erforderlich.
Teilnahmewettbewerb: Auswahl von 6 Bewerbern
Stufe 2: Auswahl von 3 Bewerbern
Leistungsphase 3-8 (stufenweise Beauftragung); Besondere Leistungen
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Planungsleistungen Verkehrsanlagen gem. § 45 HOAI,
Freianlagenplanung gem. § 38 HOAI,
Planungsleistungen Technische Ausrüstung gem. §§ 53 ff. HOAI
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Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Stufen oder Leistungen besteht nicht.
Vergütung:
Die Teilnehmer an der 2. Stufe des Vergabeverfahrens erhalten für ihre Lösungsvorschläge folgende Vergütung:
Vergütung Lösungsvorschlag (Stufe 2a): 13.000,00 € netto
Überarbeitung (Stufe 2b): 14.000,00 € netto
Modell 4.500,00 € netto
Die Grundplatte für das Modell wird zur Verfügung gestellt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss gegeben sein, § 44 VgV.
Für die Erfüllung der Eignungskriterien ist grundsätzlich mit dem Angebot das Formblatt L124 Eigenerklärungen zur Eignung (Vergabehandbuch Bayern) oder die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE, § 50 VgV) einzureichen.
Auf Verlangen sind die Nachweise zu den Eigenerklärungen gemäß § 56 Abs. 2 und 4 VgV innerhalb einer angemessenen Frist vorzulegen.
Weitere Eignungsanforderungen siehe unter Punkte III.1.2), III.1.3), III.2.1) und III.2.3).
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Für Bietergemeinschaften gelten die §§ 43 und 47 Abs. 4 VgV.
Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder und ein bevollmächtigter Vertreter (= Ansprechpartner während des gesamten Verfahrens) zu benennen sind und die von allen Mitgliedern rechtsverbindlich zu unterschreiben ist (Formblatt III.9).
Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft muss eine eigene Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt L124) abgeben.
Es ist unzulässig, als Mitglied einer Bietergemeinschaft und gleichzeitig als einzelner Bieter bzw. als Mitglied mehrerer Bietergemeinschaften ein Angebot abzugeben.
Bietergemeinschaften von Unternehmen, die in potentiellem Wettbewerb miteinander stehen, müssen auf Verlangen eine kartellrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung abgeben.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet Änderungen z. B. bei der Zusammensetzung einer BG sofort anzuzeigen.
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Bei Nachunternehmerleistungen (§ 36 VgV) ist mit dem Angebot anzugeben, welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge vergeben werden sollen (Formblatt III.7).
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Sofern für die von einem Unterauftragnehmer zu erbringende Teilleistung der Bieter selbst nicht geeignet ist, liegt ein Fall der Eignungsleihe hinsichtlich der technischen oder beruflichen Leistungsfähigkeit vor, § 47 VgV.
In diesem Fall sind die Namen der Unternehmen und die Leistungen/Kapazitäten, die von diesen Unternehmen in Anspruch genommen werden sollen, zu benennen (Formblatt L235 bzw. III.7).
Außerdem sind mit dem Angebot die unterschriebene Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt III.8) und deren eigene Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt L124) abzugeben.
Auf Verlangen sind auch hier die entsprechenden Nachweise speziell für die in Anspruch genommene Eignung vorzulegen.
Referenzen:
Der Bewerber hat seine Eignung durch Referenzen und der Erfüllung der personellen Anforderungen nachzuweisen.
Die geeigneten Referenzen R 1 und R 2 werden jeweils mit 30 Punkten bewertet, die zugehörigen Referenzen R 3 und R 4 mit jeweils 20 Punkten. Werden Referenzen nicht nachgewiesen, werden sie mit 0 Punkten bewertet.
Des Weiteren gibt es ergänzende besondere/ zusätzliche Kriterien, die bei einer der beiden Referenzen R 1 oder R 2 nachgewiesen werden können. Je zusätzlichem Kriterium werden 10 Punkte vergeben.
Es werden Referenzen gewertet, wenn die Objektplanungen nach dem 01.01.2016 an den Bauherren übergeben wurden und abgeschlossen sind. (Die Leistungsphase 9 bleibt unberücksichtigt.)
Die Wertung der eingereichten Teilnahmeanträge erfolgt anhand der veröffentlichten Kriterien. Die sechs Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zur Abgabe eines Konzeptes/Entwurfs aufgefordert. Sofern mehr als die vorgesehenen Teilnehmer die gleiche Punktzahl erreichen, entscheidet bei gleichrangigen Bewerbern das Los.
Referenzanforderungen:
Die Referenzen R 1 und R 2 zur Objektplanung müssen folgenden Kriterien erfüllen:
• Rad- und Fußgängerbrücke
• Mindestens 2 – Feld – Brücke
• Spannweite eines Feldes mind. 30 m
• Erbringung der Leistungsphasen 2-3 nach § 41 folgende i. V. Anlage 12 HOAI 2021
Die ergänzenden besonderen /zusätzliche Leistungen bei einer der beiden Referenzen entsprechen den folgenden Anforderungen:
• Lph 4 wasserrechtliches Verfahren
• Nutzung als Rettungsweg und für die Feuerwehr im Notfalleinsatz
• Konzept zum Umgang mit Hochwasser während der Bauphase
• Planen einer Brücke im Hochwasserbereich
• Berücksichtigung der Belange der Spartenträger
• Berücksichtigung von Umweltauflagen
• Lph 5 und 6 erbracht
• Lph 8 erbracht
Jedes einzelne Kriterium kann entweder bei R1 oder R2 erfüllt sein, gewertet wird allerdings nur einmal pro Anforderung.
Die Referenzen R 3 und R 4 zur Tragwerksplanung müssen folgende Anforderungen erfüllen:
• Erbringung von Grundleistungen der Leistungsphasen 2 - 6 im Leistungsbild Tragwerksplanung bei den beiden Referenzobjekten R 1 und R 2
Die ergänzenden besonderen /zusätzliche Leistungen bei einer der beiden Referenzen entsprechen den folgenden Anforderungen:
• Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen
Personelle Anforderungen:
Der Bewerber hat zur Eignungsprüfung anzugeben, dass ein Bearbeitungsteam wie nachfolgend beschrieben zur Verfügung steht. Die entsprechenden Personen sind namentlich zu benennen. Es können maximal 30 Punkte zu erreichen.
I. Projektbevollmächtigter: Beratender Ingenieur
Für den Projektbevollmächtigten werden keine Punkte vergeben.
II. Projektleiter/Federführender Sachbearbeiter:
Ingenieur, mind. 5 Jahre Berufserfahrung, mindestens an 1 der Referenzen R 1 oder R 2 beteiligt
Bei Erfüllung aller genannten Anforderungen werden 20 Punkte vergeben. Fehlt ein Aspekt wird der Mitarbeiter mit 0 Punkten bewertet.
III. Sachbearbeiter
Ingenieur, Objektplanung oder Tragwerksplanung oder Bauleitung; mind. 3 Jahre Berufserfahrung; mind. an einer Referenz R 1 bis R 4 beteiligt.
Bei Erfüllung aller genannten Anforderungen werden 10 Punkte vergeben. Fehlt ein Aspekt wird der Mitarbeiter mit 0 Punkten bewertet.
Ingenieur(in) und Beratende(r) Ingenieur(in) nach BauKaG oder gleichwertig (§ 75 Absatz 2 VgV).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Der gesamte Ablauf des Vergabeverfahrens inklusive der notwendigen Kommunikation und der Angebotsabgabe erfolgt AUSSCHLIESSLICH elektronisch über die Vergabeplattform https://my.vergabe.bayern.de.
Die Bewerber sind verpflichtet, mögliche Unklarheiten bzw. Widersprüche in den Vergabeunterlagen sofort nach Bekanntwerden anzuzeigen. Geschieht dies nicht, ist ein Einwand unklarer oder missverständlicher Vergabeunterlagen in einem Nachprüfungsverfahren ausgeschlossen.
Falls Bewerberfragen notwendig werden, sind diese unverzüglich, wenn möglich jedoch spätestens 7 Kalendertage vor Ende der Angebotsfrist zu stellen.
Wir empfehlen den Bewerbern sich frühzeitig auf der Startseite der Vergabeplattform mit ihrem Passwort anzumelden, da wir nur registrierte Bewerber aktiv über die Einstellung von Änderungen oder Ergänzungen informieren können.
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2) Die Wertung der eingereichten Teilnahmeanträge erfolgt anhand der veröffentlichten Kriterien nach Punkten. Die sechs Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zur Abgabe eines Konzeptes/Entwurfs aufgefordert. Sofern mehr als die vorgesehenen Teilnehmer die gleiche Punktzahl erreichen, entscheidet bei gleichrangigen Bewerbern das Los.
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3) Die Frist für den Eingang der Entwurfs- bzw. Konzeptunterlagen beträgt 10 Wochen, gerechnet ab dem Tag nach Absendung der Aufforderung.
Die Wertung der eingereichten Unterlagen erfolgt in Stufe 2a anhand der veröffentlichten Kriterien nach Punkten. Die drei Bewerber mit den höchsten Punktzahlen werden unter Bekanntgabe entsprechender Hinweisen zur Weiterentwicklung und Konkretisierung ihres Entwurfs aufgefordert.
Die Frist für den Eingang der weiterentwickelten Unterlagen beträgt 6 Wochen, gerechnet ab dem Tag nach Absendung der Aufforderung.
Diese eingereichten Unterlagen werden zusammen mit dem indikativen Honorarangebot anhand der Zuschlagskriterien der Stufe 2b nach Punkten bewertet.
Im Rahmen des Honorarangebotes sind die Festlegung der Honorarzone vom Bieter anhand der Bewertungsmerkmale der HOAI 2021 zu erläutern. Dies betrifft im speziellen die §§ 44, 52 und 56 HOAI.
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Der Aufwand für die Erstellung der Unterlagen in Stufe 2a und 2b werden wie unter II.2.14 bekanntgegeben, vergütet.
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3) Auftragsverhandlung
Im Rahmen des Verhandlungstermins werden das Honorarangebot verhandelt und etwaige Rückfragen zu den eingereichten Unterlagen gestellt, § 17 Absatz 10 VgV. Die Verhandlung zielt darauf ab, die Angebote zu konkretisieren und inhaltlich zu verbessern.
Werden die Unterlagen im Verhandlungsgespräch näher erläutert, kann dies bei der Bewertung noch berücksichtigt werden, nicht jedoch zusätzliche ergänzende Hinweise.
Der Auftraggeber behält sich vor, falls auf Grund von Covid 19 ein persönliches Verhandlungsgespräch nicht möglich sein sollte, dies digital oder schriftlich durchzuführen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
4. mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absagen in Briefform, beziehungsweise mehr als 10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB),
5. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
Postleitzahl: 93047
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]