Erneuerung der Informations- und Kommunikationstechnik in der Integrierten Leitstelle Traunstein (Erneuerungszyklus 120 Monate) - Los 1: IT-Systeme
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Traunstein
NUTS-Code: DE21M Traunstein
Postleitzahl: 83278
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ils-ts.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erneuerung der Informations- und Kommunikationstechnik in der Integrierten Leitstelle Traunstein (Erneuerungszyklus 120 Monate) - Los 1: IT-Systeme
Der Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Traunstein (ZRF) ist Träger der Integrierten Leitstelle Traunstein. Um die ständige Einsatzbereitschaft der Integrierten Leitstelle auf Dauer zu gewährleisten, muss die Informations- und Kommunikationstechnik (IuK) der Leitstelle regelmäßig erneuert werden.
Um dies zu gewährleisten, sind für die notwendigen Folgeanschaffungen Erneuerungszyklen von 60 Monaten (Phase 1) sowie von 120 Monaten (Phase 2) für IuK-Systeme vorgesehen. Der Erneuerungszyklus 120 Monate beinhaltet dabei auch die Phase 1 (60 Monate).
Der Auftrag umfasst die IT-Systeme für den Erneuerungszyklus von 120 Monaten (Phase 2). Im Zuge der Erneuerung werden sämtliche IT-Systeme wie Server, Clients, Bildschirme und auch Netzwerkkomponenten ausgetauscht.
Traunstein
Der Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Traunstein (ZRF) ist Träger der Integrierten Leitstelle Traunstein. Um die ständige Einsatzbereitschaft der Integrierten Leitstelle auf Dauer zu gewährleisten, muss die Informations- und Kommunikationstechnik (IuK) der Leitstelle regelmäßig erneuert werden.
Um dies zu gewährleisten, sind für die notwendigen Folgeanschaffungen Erneuerungszyklen von 60 Monaten (Phase 1) sowie von 120 Monaten (Phase 2) für IuK-Systeme vorgesehen. Der Erneuerungszyklus 120 Monate beinhaltet dabei auch die Phase 1 (60 Monate).
Der Auftrag umfasst die IT-Systeme für den Erneuerungszyklus von 120 Monaten (Phase 2). Im Zuge der Erneuerung werden sämtliche IT-Systeme wie Server, Clients, Bildschirme und auch Netzwerkkomponenten ausgetauscht.
Hier ausgeschrieben wird die Bereitstellung der Systeme einschließlich Wartungsleistungen (EVB-IT-Systemvertrag). Der genaue Auftragsumfang ergibt sich aus den Vergabeunterlagen, dort insbesondere dem Entwurf des EVB-IT-Systemvertrags (Vergabeunterlage D), sowie dem Lastenheft und dem Leistungsverzeichnis (Vergabeunterlage C.1 und C.2).
Systemserviceleistungen: Die Dauer der Systemserviceleistungen verlängert sich jeweils automatisch um weitere 12 Monate, wenn der Auftraggeber die Systemserviceleistungen nicht spätestens drei Monate vor dem Ende der Systemserviceleistungen schriftlich kündigt. Der Vertrag erlischt, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf, automatisch nach 120 Monaten.
Schulungen gemäß LV;
Stundenlohnarbeiten gemäß LV;
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A) Basisinformationen zum Unternehmen des Bieters (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. zu den an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil) (soweit zutreffend) (Formblatt B.2.).
B) Angaben zu einer Eintragung ins Handelsregister sowie zu einer Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft (soweit zutreffend) (Formblatt B.3.).
C) Eigenerklärung des Bieters, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98 c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes genannten Ausschlusskriterien nicht vorliegen und die Anforderungen nach § 7 Abs. 1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz und § 3 Abs. 1 Entgelttransparenzgesetz erfüllt werden; bzw. Eigenerklärung für ausländische Bieter, dass keine Ausschlusskriterien vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98 c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes vergleichbar sind und alle Anforderungen erfüllt werden, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit § 7 Abs. 1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz und § 3 Abs. 1 Entgelttransparenzgesetz vergleichbar sind. (Formblatt B. 4.).
D) Eigenerklärung (soweit erforderlich) der Bietergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bietergemeinschaft vertritt einschließlich Nachweis der Vertretungsmacht (Formblatt B. 5.). Bei Bietergemeinschaften sind die gem. Ziffer III.1.1. bis III.1.3. geforderten Erklärungen und Nachweise, insbesondere der Nachweis einer Haftpflichtversicherung im geforderten Umfang, von jedem Mitglied gesondert zu erbringen.
E) Im Fall einer Eignungsleihe (soweit zutreffend): Eigenerklärung zur Eignungsleihe, einschließlich Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers / sonstigen Dritten. Im Falle der Eignungsleihe (= Inanspruchnahme der Fachkunde oder Leistungsfähigkeit eines Unterauftragnehmers oder sonstigen Dritten) hat der Bieter eine verbindliche Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unternehmens vorzulegen, dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen werden bzw. dass der Dritte die Leistung ausführen wird (§ 47 Abs.1 VgV) sowie eine Erklärung der gemeinsamen Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe (Formblatt B.6.). Jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss folgende Erklärungen vorlegen:
a) Erklärungen, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes genannten Ausschlusskriterien nicht vorliegen und die Anforderungen nach § 7 Abs. 1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz und § 3 Abs. 1 Entgelttransparenzgesetz erfüllt werden; für ausländische Unternehmen: Eigenerklärung, dass keine Ausschlusskriterien vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes vergleichbar sind und alle Anforderungen erfüllt werden, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit § 7 Abs. 1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz und § 3 Abs. Entgelttransparenzgesetz vergleichbar sind. (Formblatt B.4 .),
b) Nachweis der Eignung des Unternehmens, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, in Bezug auf die Eignungskriterien entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe (Verwendung des entsprechenden Formblatts (soweit vorhanden) je nach dem, welche Eignung in Anspruch genommen werden soll). Auf § 47 Abs. 1 Satz 3 wird ausdrücklich hingewiesen.
Hinweis: Erfüllt ein Unternehmen diejenigen Eignungskriterien nicht, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, kann der Auftraggeber vorschreiben, dass der Bieter das entsprechende Unternehmen ersetzen muss (§ 47 Abs. 2 VgV). Nimmt der Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, kann der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bieters und des (jeweils) anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen (§ 47 Abs. 3 VgV).
F) Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme je Versicherungsfall und Jahr in Höhe von:
- 3,0 Mio. EUR für Personenschäden;
- 1,5 Mio. EUR für Umwelt- und Sachschäden;
- 0,5 Mio. EUR für sonstige Schäden (Formblatt B. 7.). Ein Nachweis der Berufshaftpflichtversicherungsdeckung gem. § 45 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 VgV bzw. eine schriftliche Erklärung des Versicherers zur Erhöhung der Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall muss den Angebotsunterlagen beiliegen.
G) Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren (Formblatt B. 8.).
Vergleichbare Leistungen sind Leistungen für IT-Systeme von Leitstellen.
zu G): Gefordert ist für die 3 anzugebenden Geschäftsjahre im Durchschnitt ein Umsatz von mindestens 4 Mio. EUR netto pro Geschäftsjahr (Mindestanforderung).
H) Allgemeine Referenzliste der wesentlichen in den letzten 5 Kalenderjahren (seit 2016) erbrachten vergleichbaren Leistungen unter Angabe des Auftragsgegenstands (Bereich der Leitstelle, Anlage, Anzahl der Einsatzleitplätze), der Leistungszeit, des genauen Referenzinhabers (Unternehmen, das die Referenz vorweisen kann), sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers i. S. d. Vergaberechts. Vergleichbare Dienstleistungen sind im vorliegenden Fall Leistungen für IT-Systeme für Leitstellen (Formblatt B.9.).
I) Angabe der Fachkräfte: Angabe von zwei maßgeblich für die Ausführungsleistungen verantwortlichen Mitarbeitern einschließlich Angabe der technischen Qualifikation, insbesondere einschließlich Vorlage der Qualifikationsnachweise für den Umgang mit der angebotenen Technik (insbesondere für die Netzwerkkomponenten, die angebotene Virtualisierungs-Lösung bzw. darüber hinaus), soweit erforderlich. (Formblatt B.10). Konkret könnte es sich beispielsweise um folgende Zertifikate oder Schulungsnachweise handeln:
VMware, z.B: VCP oder VCAP Z.B. Cisco CCNP - Cisco Certified Network Professional oder vergleichbar Z.B. Cisco CCNP Voice - Cisco Certified Network Professional Voice oder vergleichbar Microsoft MCP;
J) Angabe des Projektleiters sowie Vorlage von Qualifikationsnachweisen (Studien- und Ausbildungsnachweise) für den angegenben Projektleiter (Formblatt B.11)
zu H):
a) Mindestanforderung 1: Gefordert sind mindestens 5 (fünf) Referenzen für IT-Systeme für Leitstellen in den letzten 5 Kalenderjahren (seit 2016), die folgende Anforderungen erfüllen:
- das Referenzprojekt betraf die Erstellung eines Gesamtsystems;
- für eine Leitstelle im Bereich der öffentlichen Sicherheit (BOS-Leitstellen, Polizei, Flughafen oder ähnliches);
- in einer im 24- Stunden Betrieb befindlichen Anlage;
- mit mindestens acht Einsatzleitplätzen.
b) Mindestanforderung 2: Gefordert sind mindestens 3 (drei) Referenzen für für IT-Systeme für Leitstellen in den letzten 5 Kalenderjahren (seit 2016), die folgende Anforderungen erfüllen:
- das Referenzprojekt betraf Leistungen für eine Leitstelle im Bereich der öffentlichen Sicherheit (BOS-Leitstellen, Polizei, Flughafen oder ähnliches).
- das Projekt beinhaltete die draht- bzw. richtfunkgebundenen Anbindung einer Leitstelle an das Digitalfunknetz der BDBOS mit den Leistungsmerkmalen LS1, LS2 und LS3.
Ausgeschlossen sind hierbei Referenzen mit einer reinen Nutzung der TETRA-Luftschnittstelle über FRTs.
Hinweis: Eine (Gesamt)-Referenz kann sowohl zur Erfüllung der Mindestanforderungen gemäß lit a. (Mindestanforderung 1) als auch zur Erfüllung der Mindestanfordeurng gemäß lit. b (Mindestanforderung 2) eingesetzt werden.
a) Der Bieter muss zum Vertrieb bzw. Service/Wartung der angebotenen Produkte durch den Hersteller autorisiert sein. Die Autorisierung ist duch Eigenerklärung nachzuweisen (Formblatt B.19).
b) Für die Auftragsausführung ist in Bezug auf die Fernwartung eine Zertifizierung nach ISO 27001 auf Basis von IT-Grundschutz notwendig (siehe Lastenheft, Vergabeunterlage C.01 - Ziffer 2.2). Eine entsprechende Zertifizierung ist spätestens zwei Monate nach Auftragsbeginn vorzulegen. Kein Formblatt.
c) Benennung eines verantwortlichen Experten für Informationssicherheit (Formblatt B.20).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Risiko für den rechtzeitigen Eingang der Angebotsunterlagen liegt beim Bieter. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Angebote sind zwingend über die Funktion „Angebot abgeben“ des Vergabeportals subreport-ELViS zu übermitteln. Auf postalischem Wege sowie per E-Mail, per Telefax der auch über die Bieterkommunikation des Vergabeportals übermittelte Angebote sind nicht zugelassen. Zusätzliche bzw. ergänzende Angebotsunterlagen werden nicht berücksichtigt. Die Unterlagen sind wie durch das Vergabeportal vorgesehen dort einzureichen.
Ort: München
Postleitzahl: 80543
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.