VGV-RPN-ARCH Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-RPN-ARCH
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neumarkt i.d. OPf.
NUTS-Code: DE236 Neumarkt i. d. OPf.
Postleitzahl: 92318
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.neumarkt.de/
Abschnitt II: Gegenstand
VGV-RPN-ARCH
Objektplanung Gebäude, LPH 1-9 gem. Leistungsbild § 34 HOAI
Residenzplatz 6 92138 Neumarkt i.d.OPf
Das Gebäude am Residenzplatz 6 wurde 1955 errichtet und diente bis 1979 als Rotkreuzhaus. 1979 fand eine Umnutzung zum Hort für Kinder stadteigener Grundschulen statt. Im Sommer 2020 zog schließlich der Kinderhort in die neuen Räume des Hortes Emil-Silberhorn an der Bräugasse um. Seitdem steht das Ge-bäude leer. Im direkten Umfeld befindet sich aktuell die Baustelle zur Errichtung der Außenstelle der Technischen Hochschule Nürnberg und das Objekt Residenzplatz 6 steht im Kontext mit den historischen Gebäuden des Amtsgerichts, dem Reitstadel und der Residenz, die sich um den Residenzplatz anordnen.
Die Nutzung wird zu Gunsten der Schaffung von Büro-/ Verwaltungsräumen in allen Geschossen geändert. Zu beachten ist, dass sowohl durch die innerstädtischen Gegebenheiten wie auch durch den Baustellenbetrieb am Neubau der Außenstelle der Technischen Hochschule Nürnberg beengte räumliche Verhältnisse und Beeinträchtigungen herrschen.
Grundgedanke der Generalsanierung mit Aufstockung ist die Schaffung einer verbesserten raumbildenden Kante und damit eine Aufwertung des städtebaulichen Raumschlusses zum Residenzplatz. Das gesam-te Gebäude wird bis auf den Rohbauzustand zurückgeführt, das Dach rückgebaut, das Gebäude um ein Stockwerk erhöht und das gesamte Objekt auf den heutigen Stand der Technik gebracht. Die Tragstruktur des Gebäudes entspricht der Bauweise der Nachkriegszeit. Eine Aufstockung ist machbar, jedoch nur in leichter Holzbauweise. Untersuchungen zur eigenen Statik sowie der der bestehenden Tiefgarage am Residenzplatz sind zwingend erforderlich.
Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr Bewerber grundsätzlich geeignet sind, als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerber auswählen, welche die unter Ziff. III.1.1) bis III.1.3) der Auftragsbekanntmachung aufgeführten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen.
Die Bewerberangaben werden auf der Grundlage der unter Ziff. III.1.1) bis III.1.3) der Auftragsbekanntmachung genannten Kriterien bewertet; erfüllen mehrere Bewerber im Teilnahmewettbewerb gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der Eignungskriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden.
Die objektiven Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern sind dem Bewerberbogen "04_RPN_Bewerberbogen-VgV-ARCH_20210806" unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y78R44Q zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die objektiven Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern sind dem Bewerberbogen "04_RPN_Bewerberbogen-VgV-ARCH_20210806" unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y78R44Q zu entnehmen.
Die objektiven Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern sind dem Bewerberbogen "04_RPN_Bewerberbogen-VgV-ARCH_20210806" unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y78R44Q zu entnehmen.
Die objektiven Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern sind dem Bewerberbogen "04_RPN_Bewerberbogen-VgV-ARCH_20210806" unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y78R44Q zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y78R44Q
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsantrag nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in der Bekanntmachung und/oder im Bewerbungsbogen erkennbar sind und nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Bewerbungsfrist gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind und nicht spätestens bis zum Ablauf der in den Vergabeunterlagen benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt werden,
d) Wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]