Einkaufsgemeinschaft Referenznummer der Bekanntmachung: BKM-2021-0006
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
NUTS-Code: DE251 Ansbach, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bezirkskliniken-mfr.de
Adresse des Beschafferprofils: www.bezirksklinken-mfr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Einkaufsgemeinschaft
Beitritt zu einer Einkaufsgemeinschaft mit Möglichkeit der Nutzung der von dieser Einkaufsgemeinschaft ausgehandelten Einkaufskonditionen für bestimmte Produkte/-gruppen und Möglichkeit der Nutzung von weiteren Dienstleistungen
Medizinisches und pflegerisches Gebrauchs- und Verbrauchsmaterial, Therapiebedarf sowie Wirtschafts- und Verwaltungsbedarf
Die Zentrale des Unternehmens liegt in Ansbach, gleichwohl müssen alle Standorte und Tochterunternehmen versorgt werden, vgl. Vergabeunterlagen
Der Auftraggeber beabsichtigt, seine Beschaffungsumfänge für nachfolgende Bedarfe an eine oder mehrere Einkaufsgemeinschaften neu zu vergeben:
(Los 1) Medizinisches und pflegerisches Gebrauchs- und Verbrauchsmaterial, Wirtschafts- und Verwaltungsbedarf sowie Therapiebedarf sowie
(Los 2) Arzneimittel, apothekenpflichtige Artikel und apothekenübliche Artikel und sonstige Artikel (Pharmazie/Arzneimittel)
Ziel ist ein effizientes und wirtschaftlich optimiertes Beschaffungswesen und eine Verbrauchsreduktion mit einem standardisierten Artikelumfang. Außerdem sollen die Beantwortung von Fragen zur Optimierung des Artikel-Portfolios an Gebrauchs- und Verbrauchsmaterialien des Auftraggebers durch eine qualifizierte Beratungsleistung des Auftragnehmers sichergestellt werden.
Hierzu wird der Beitritt zu einer oder mehreren Einkaufsgemeinschaft/en mit dem Ziel der Erbringung von Einkaufsdienstleistungen ausgeschrieben und ein entsprechender Vertrag für jedes Los soll abgeschlossen werden.
Weitere und detailliertere Anforderungen an die Leistung sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Auftraggeberseitige Option, den Vertrag über die reguläre Laufzeit von 4 Jahren hinaus um ein weiteres Jahr zu verlängern (maximale Vertragslaufzeit mit Nutzung der auftraggeberseitigen Option damit 5 Jahre).
Falls eine größere Anzahl von Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften als geeignet anzusehen ist, behält sich der Auftraggeber vor, daraus eine Anzahl von drei Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften je Los auszuwählen und zur Angebotsabgabe aufzufordern.
Der Auftraggeber kann nach - hinsichtlich der Anzahl - freiem Ermessen auch eine größere Anzahl von Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften je Los zur Angebotsabgabe auffordern.
Sollten weniger als drei ordnungsgemäße Teilnahmeanträge für das jeweilige Los
eingehen, bzw. weniger als drei Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften je Los als geeignet angesehen werden, ist der Auftraggeber berechtigt, das weitere Vergabeverfahren auch mit weniger als drei Bewerbern durchzuführen.
Nach Ablauf der Teilnahmefrist werden die für das jeweilige Los frist- und formgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge vom Auftraggeber entschlüsselt und geprüft (formale Anforderungen und Vollständigkeit der Formblätter bzw. Nachweise, Vorliegen von Ausschlussgründen, Eignungsprüfung). Die anschließende Auswahl der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften, welche zur Angebotsabgabe für das jeweilige Los aufgefordert werden, richtet sich nach der Anzahl geeigneter Bewerber.
Verbleiben nach o.g. Eignungsprüfung drei oder weniger geeignete Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften für das jeweilige Los im Verfahren, so werden diese sämtlich zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Verbleiben mehr als drei geeignete Bewerber je Los, erfolgt die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber anhand der fachlichen Leistungsfähigkeit zur Verhandlungsführung (vgl. § 51 Abs. 1 VgV), wobei von den geeigneten Bewerbern die hierbei drei Bestplatzierten zur Abgabe eines Angebots für das jeweilige Los aufgefordert werden.
Maßgeblich hierfür ist, wie effektiv die Bewerber in der Vergangenheit bei Verhandlungen mit und der Auswahl ihrer Lieferanten/Unternehmen die wirtschaftliche Deckung des Bedarfs ihrer Mitglieder berücksichtigt und hierdurch die bestmöglichen Preise für die jeweiligen Produkte erzielt haben, mithin also ihre fachliche Leistungsfähigkeit in der Auswahl und den Verhandlungen mit den Anbietern.
Hierzu betrachtet der Auftraggeber die von den Bewerbern im gesonderten - zusammen mit dem Teilnahmeantrag einzureichenden - Excel-Dokument "Warenkorb" getätigten Angaben zu den jeweiligen Losen dahingehend, welcher Bewerber die niedrigste Gesamtsumme für die Artikel des jeweiligen Loses ausweist. Die drei Bewerber, welche die niedrigsten Gesamtsummen für die Artikel des jeweiligen Loses ausweisen, werden als fachlich am leistungsfähigsten betrachtet, da diese Bewerber bessere Konditionen mit den Anbietern/Lieferanten/Unternehmen aushandeln konnten, als andere Bewerber, welche einen höheren Gesamtpreis für die Produkte des jeweiligen Loses ausgewiesen haben.
Den Bewerbern ist es hierbei möglich, sowohl den Preis für die vom Auftraggeber
vorgegebenen Artikel anzugeben, soweit der Bewerber einen entsprechenden Rahmenvertrag verhandelt hat, in welchem dieses Produkt enthalten ist, als auch ein zu dem jeweiligen Artikel gleichwertiges Produkt (Substitut) und dessen verhandelten Preis anzugeben, sofern die Rahmenverträge des Bewerbers nur ein funktionsgleiches und gleichwertiges Substitut zu dem Produkt umfassen.
Artikel, die bei Umstellung eine Schulung des Personals erforderlich machen oder die zu Folgekosten, z.B. durch Geräteaustausch bei enteraler Ernährung, führen würden, sind nicht anzugeben. Funktionsgleichheit besteht bei Arzneimitteln, wenn das alternative Präparat wirkstoffgleich ist sowie die Stärke und Darreichungsform identisch zu dem zur Zeit durch den Auftraggeber verwendeten Präparats ist. Umfassen die Rahmenverträge des Bewerbers sowohl das ursprünglich angegebene Produkt, als auch ein gleichwertiges Substitut zu diesem Produkt, steht es dem Bewerber frei, entweder nur eines der beiden Produkte einzutragen - im Falle des Substituts alle grün markierten Spalten, andernfalls die orange markierten Spalten - oder aber beide Produkte - in diesem Fall sowohl die grün markierten Spalten als auch die orange markierten Spalten - wobei in diesem Fall in die Berechnung der Gesamtsumme des jeweiligen Loses nur das jeweils günstigere Produkt der beiden einfließt. Im eigenen Interesse der Bewerber rät der Auftraggeber vorliegend dazu, das jeweils günstigere Produkt einzutragen, um so die Geschicke und damit die fachliche Leistungsfähigkeit bei der Auswahl der Vertragspartner als auch bei den Verhandlungen zu belegen.
Die Konditionen je Artikel sind als Netto-Beträge, ohne Umsatzsteuer, und nach Abzug aller Boni und Rabatte und Rückvergütungen anzugeben. Erwartete Rückvergütungen des Bewerbers, die sich auf den Umsatz des Auftraggebers mit ausgewählten Lieferanten beziehen, sind in die anzugebenden Einzelpreise einzurechnen. Sollten bei einzelnen oder mehreren Produkten keine Angaben durch den Bewerber eingetragen sein, geht der Auftraggeber davon aus, dass der Bewerber für das/die jeweilige/n Produkt/e keine vertraglich geregelten Konditionen anbieten kann, mithin hierüber kein Rahmenvertrag mit Unternehmen/Lieferanten besteht. In diesem Fall wird für diese Produkte durch den Auftraggeber der höchste Betrag eingetragen, welcher im Teilnahmewettbewerb von einem anderen Bewerber eingetragen wurde und
die so berechnete Gesamtsumme aller Artikel im Rahmen der fachlichen Leistungsfähigkeit dieses Bewerbers betrachtet.
Zur Angebotsabgabe werden - bei Vorliegen einer entsprechenden Anzahl geeigneter Bewerber - die drei Bewerber aufgefordert, die danach die niedrigsten Gesamtsummen des jeweiligen Loses ausweisen, bei gleichen Gesamtsummen auf der dritten Rangstelle auch mehr Bewerber.
Unrichtige Angaben zu den einzelnen Produkten können zum Ausschluss des Bewerbers vom Verfahren führen.
Weitere Details siehe Vergabebedingungen (Ziff. VI.3).
Auftraggeberseitige Option, den Vertrag über die reguläre Laufzeit von 4 Jahren hinaus um ein weiteres Jahr zu verlängern (maximale Vertragslaufzeit mit Nutzung der auftraggeberseitigen Option damit 5 Jahre).
Der Auftraggeber behält sich auch die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der
Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten
oder ohne nach Verhandlungen nochmals erneut zur Angebotsabgabe aufzufordern (vgl. § 17 Abs. 11 VgV)
Detaillierte Angaben zu den Wertungskriterien sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Arzneimittel, apothekenpflichtige Artikel und apothekenübliche Artikel und sonstige Artikel (Pharmazie/Arzneimittel)
Die Zentrale des Unternehmens liegt in Ansbach, gleichwohl müssen alle Standorte und Tochterunternehmen versorgt werden, vgl. Vergabeunterlagen
Der Auftraggeber beabsichtigt, seine Beschaffungsumfänge für nachfolgende Bedarfe an eine oder mehrere Einkaufsgemeinschaften neu zu vergeben:
(Los 1) Medizinisches und pflegerisches Gebrauchs- und Verbrauchsmaterial, Wirtschafts- und Verwaltungsbedarf sowie Therapiebedarf sowie
(Los 2) Arzneimittel, apothekenpflichtige Artikel und apothekenübliche Artikel und sonstige Artikel (Pharmazie/Arzneimittel)
Ziel ist ein effizientes und wirtschaftlich optimiertes Beschaffungswesen und eine Verbrauchsreduktion mit einem standardisierten Artikelumfang. Außerdem sollen die Beantwortung von Fragen zur Optimierung des Artikel-Portfolios an Gebrauchs- und Verbrauchsmaterialien des Auftraggebers durch eine qualifizierte Beratungsleistung des Auftragnehmers sichergestellt werden.
Hierzu wird der Beitritt zu einer oder mehreren Einkaufsgemeinschaft/en mit dem Ziel der Erbringung von Einkaufsdienstleistungen ausgeschrieben und ein entsprechender Vertrag für jedes Los soll abgeschlossen werden.
Weitere und detailliertere Anforderungen an die Leistung sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Auftraggeberseitige Option, den Vertrag über die reguläre Laufzeit von 4 Jahren hinaus um ein weiteres Jahr zu verlängern (maximale Vertragslaufzeit mit Nutzung der auftraggeberseitigen Option damit 5 Jahre).
Falls eine größere Anzahl von Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften als geeignet anzusehen ist, behält sich der Auftraggeber vor, daraus eine Anzahl von drei Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften je Los auszuwählen und zur Angebotsabgabe aufzufordern.
Der Auftraggeber kann nach - hinsichtlich der Anzahl - freiem Ermessen auch eine größere Anzahl von Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften je Los zur Angebotsabgabe auffordern.
Sollten weniger als drei ordnungsgemäße Teilnahmeanträge für das jeweilige Los
eingehen, bzw. weniger als drei Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften je Los als geeignet angesehen werden, ist der Auftraggeber berechtigt, das weitere Vergabeverfahren auch mit weniger als drei Bewerbern durchzuführen.
Nach Ablauf der Teilnahmefrist werden die für das jeweilige Los frist- und formgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge vom Auftraggeber entschlüsselt und geprüft (formale Anforderungen und Vollständigkeit der Formblätter bzw. Nachweise, Vorliegen von Ausschlussgründen, Eignungsprüfung). Die anschließende Auswahl der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften, welche zur Angebotsabgabe für das jeweilige Los aufgefordert werden, richtet sich nach der Anzahl geeigneter Bewerber.
Verbleiben nach o.g. Eignungsprüfung drei oder weniger geeignete Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften für das jeweilige Los im Verfahren, so werden diese sämtlich zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Verbleiben mehr als drei geeignete Bewerber je Los, erfolgt die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber anhand der fachlichen Leistungsfähigkeit zur Verhandlungsführung (vgl. § 51 Abs. 1 VgV), wobei von den geeigneten Bewerbern die hierbei drei Bestplatzierten zur Abgabe eines Angebots für das jeweilige Los aufgefordert werden.
Maßgeblich hierfür ist, wie effektiv die Bewerber in der Vergangenheit bei Verhandlungen mit und der Auswahl ihrer Lieferanten/Unternehmen die wirtschaftliche Deckung des Bedarfs ihrer Mitglieder berücksichtigt und hierdurch die bestmöglichen Preise für die jeweiligen Produkte erzielt haben, mithin also ihre fachliche Leistungsfähigkeit in der Auswahl und den Verhandlungen mit den Anbietern.
Hierzu betrachtet der Auftraggeber die von den Bewerbern im gesonderten - zusammen mit dem Teilnahmeantrag einzureichenden - Excel-Dokument "Warenkorb" getätigten Angaben zu den jeweiligen Losen dahingehend, welcher Bewerber die niedrigste Gesamtsumme für die Artikel des jeweiligen Loses ausweist. Die drei Bewerber, welche die niedrigsten Gesamtsummen für die Artikel des jeweiligen Loses ausweisen, werden als fachlich am leistungsfähigsten betrachtet, da diese Bewerber bessere Konditionen mit den Anbietern/Lieferanten/Unternehmen aushandeln konnten, als andere Bewerber, welche einen höheren Gesamtpreis für die Produkte des jeweiligen Loses ausgewiesen haben.
Den Bewerbern ist es hierbei möglich, sowohl den Preis für die vom Auftraggeber
vorgegebenen Artikel anzugeben, soweit der Bewerber einen entsprechenden Rahmenvertrag verhandelt hat, in welchem dieses Produkt enthalten ist, als auch ein zu dem jeweiligen Artikel gleichwertiges Produkt (Substitut) und dessen verhandelten Preis anzugeben, sofern die Rahmenverträge des Bewerbers nur ein funktionsgleiches und gleichwertiges Substitut zu dem Produkt umfassen.
Artikel, die bei Umstellung eine Schulung des Personals erforderlich machen oder die zu Folgekosten, z.B. durch Geräteaustausch bei enteraler Ernährung, führen würden, sind nicht anzugeben. Funktionsgleichheit besteht bei Arzneimitteln, wenn das alternative Präparat wirkstoffgleich ist sowie die Stärke und Darreichungsform identisch zu dem zur Zeit durch den Auftraggeber verwendeten Präparats ist. Umfassen die Rahmenverträge des Bewerbers sowohl das ursprünglich angegebene Produkt, als auch ein gleichwertiges Substitut zu diesem Produkt, steht es dem Bewerber frei, entweder nur eines der beiden Produkte einzutragen - im Falle des Substituts alle grün markierten Spalten, andernfalls die orange markierten Spalten - oder aber beide Produkte - in diesem Fall sowohl die grün markierten Spalten als auch die orange markierten Spalten - wobei in diesem Fall in die Berechnung der Gesamtsumme des jeweiligen Loses nur das jeweils günstigere Produkt der beiden einfließt. Im eigenen Interesse der Bewerber rät der Auftraggeber vorliegend dazu, das jeweils günstigere Produkt einzutragen, um so die Geschicke und damit die fachliche Leistungsfähigkeit bei der Auswahl der Vertragspartner als auch bei den Verhandlungen zu belegen.
Die Konditionen je Artikel sind als Netto-Beträge, ohne Umsatzsteuer, und nach Abzug aller Boni und Rabatte und Rückvergütungen anzugeben. Erwartete Rückvergütungen des Bewerbers, die sich auf den Umsatz des Auftraggebers mit ausgewählten Lieferanten beziehen, sind in die anzugebenden Einzelpreise einzurechnen. Sollten bei einzelnen oder mehreren Produkten keine Angaben durch den Bewerber eingetragen sein, geht der Auftraggeber davon aus, dass der Bewerber für das/die jeweilige/n Produkt/e keine vertraglich geregelten Konditionen anbieten kann, mithin hierüber kein Rahmenvertrag mit Unternehmen/Lieferanten besteht. In diesem Fall wird für diese Produkte durch den Auftraggeber der höchste Betrag eingetragen, welcher im Teilnahmewettbewerb von einem anderen Bewerber eingetragen wurde und
die so berechnete Gesamtsumme aller Artikel im Rahmen der fachlichen Leistungsfähigkeit dieses Bewerbers betrachtet.
Zur Angebotsabgabe werden - bei Vorliegen einer entsprechenden Anzahl geeigneter Bewerber - die drei Bewerber aufgefordert, die danach die niedrigsten Gesamtsummen des jeweiligen Loses ausweisen, bei gleichen Gesamtsummen auf der dritten Rangstelle auch mehr Bewerber.
Unrichtige Angaben zu den einzelnen Produkten können zum Ausschluss des Bewerbers vom Verfahren führen.
Weitere Details siehe Vergabebedingungen (Ziff. VI.3).
Auftraggeberseitige Option, den Vertrag über die reguläre Laufzeit von 4 Jahren hinaus um ein weiteres Jahr zu verlängern (maximale Vertragslaufzeit mit Nutzung der auftraggeberseitigen Option damit 5 Jahre).
Der Auftraggeber behält sich auch die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der
Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten
oder ohne nach Verhandlungen nochmals erneut zur Angebotsabgabe aufzufordern (vgl. § 17 Abs. 11 VgV)
Detaillierte Angaben zu den Wertungskriterien sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
I.• Erkl des Bieters (BI) bzw. jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft (MB):
1. BI/MB erklärt, dass keine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen (UN) zuzurechnen ist, nach den Straftatbeständen gem § 123 Nr. 1-10 GWB rechtskräftig verurteilt oder gegen UN keine Geldbuße nach § 30
des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist.
2. BI/MB erklärt, dass UN keine Verstöße iSv § 124 Abs. 1 oder gegen die Bestimmungen gem § 124 Abs. 2 vorliegen.
3. BI/MB erklärt, dass er
a) die gewerberechtl Vorauss für die Ausführung der Leistung selbst erfüllt oder durch Dritte (zu erläutern), falls er diese Voraussetzungen nicht selbst erfüllt,
b) Mitarbeitern/Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers (AG) und der Vergabestelle (VSt) keine Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt hat,
c) bei Rückfragen/weiteren Klärungsbedarf des AG, insbesondere zur Eignung, Bitte um Erläuterungen oder Nachweise (z. B. Bescheinigung Sozialversich, GZR- oder HR-Auszug, Bankerklärung) unverzüglich weitere gewünschte Angaben machen/Nachweise vorlegen wird,
d) über eine gültige Haftpflichtvers verfügt, wonach BI bzw. alle MB sowie Nachunternehmer (NU) in angemessener Höhe versichert ist/sind ODER er hiermit verbindlich zusichert, dass er im Falle der Beauftragung eine entsprechende Erhöhung der Haftungssummen bzw. den Abschluss einer entsprechenden Versicherung vornimmt,
e) nicht zu einer Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister verpflichtet ist oder er darin eingetragen ist, Angabe von Nr/Register u DE Standardformular 02 - Auftragsbekanntmachung 7 / 20
f) AG unverzüglich informiere(n) und ggf. aktualisierte Eigenerklärungen sowie ggf. Nachweise abgeben werde(n), falls sich während des weiteren Verfahrens (vor oder nach Angebotsabgabe) Änderungen an den von ihm vorstehend erklärten Sachverhalten oder anderen für ihn erkennbar relevanten Voraussetzungen für eine Zuschlagserteilung ergeben.
• Für BI/MB Angabe der Lose, für die Teilnahmeantrag eingereicht wird.
• Für BI/MB Angabe von vollständigen Firmennamen, Angabe der für die Auftragsausführung zuständen Niederlassung, Anschrift Hauptsitz, vollständiger Namen des/der Ansprechpartners/-partnerin für alle Rückfragen der Vergabestelle an den BI (Telefon, Telefax, EMail), Angabe ob es sich um KMU handelt.
• Bei Bietergemeinschaften (BG) zusätzlich Angabe der Mitglieder der Bietergemeinschaft, der Rechtsform der BG (derzeit und ab Beginn der Leistungserbringung), Erklärung über gesamtschuldnerische Haftung, Angabe eines bevollmächtigten Vertreters sowie Ansprechpartner/in für alle Rückfragen der VSt zur BG oder deren Mitglieder (Einzelperson) mit Telefon/Telefax/EMail.
II.• Diese Anforderungen gelten entsprechend für einen NU/ein verbundenes UN, der/das wesentliche Leistungsanteile erbringen soll; von diesem ist eine Verpflichtungserklärung mit entsprechenden Angaben auf dem Formblatt in den Vergabeunterlagen (VU) beizubringen (bei Unzumutbarkeit der Einreichung bereits mit dem Angebot Einreichung für NU auf Aufforderung der Vergabestelle vor abschließender Wertung).
• Einverständnis mit der Speicherung/Verarbeitung der mitgeteilten personenbezogenen Daten für das Vergabeverfahren, erforderliche Einwilligungen von Dritten müssen auf Anforderung des AG belegt werden.
• Für diese Angaben sind die Formblätter in den herunterzuladenden Vergabeunterlagen zu verwenden.
• Angaben/Erklärungen/Nachweise (AEN), die von BI nicht bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorgelegt wurden,können bis zum Ablauf einer vom AG zu bestimmenden Nachfrist bei BI angefordert werden. Reicht der BI die geforderten AEN nicht innerhalb einer vom AG verbindlich gesetzten Nachfrist ein, so wird das Angebot ausgeschlossen. AG ist nicht verpflichtet, BI Gelegenheit zur Ergänzung seiner Angaben nach Ablauf der Angebotsfrist zu geben, dazu aber iRd VgV berechtigt.
• Vgl. auch nach III.2.2 u III.2.3 erforderliche Angaben.
I. Umsatz allgemein und mit vergleichbaren Aufträgen der letzten drei Geschäftsjahre 2018-2020 (netto; nur Bieter allein; Angaben bezogen auf das Gesamtunternehmen, nicht lediglich Niederlassung die den Auftrag ausführt, jedoch nur auf die juristische Personen bezogen, die sich bewirbt; nicht Gesamtkonzern, wenn sich nur Konzerngesellschaft bewirbt) und Angaben zur Dauer des Geschäftsjahres (falls nicht mit Kalenderjahr identisch), für das die vorstehenden Angaben gemacht wurden, sowie zum Beginn der Geschäftstätigkeit (bei Aufnahme der Geschäftstätigkeit nach 2018); Verpflichtung, auf Anforderung des Auftraggebers unverzüglich Bilanzen/Bilanzauszüge für die beiden letzten Geschäftsjahre vorzulegen, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist.
II. Ziff. II unter III.1.1 gilt entspr. Vgl. auch nach Ziff. III.2.1 u III.2.3 erf Angaben.
I.• Angabe von mindestens drei Referenzen für jeweils angebotenes Los, die erfolgreich durchgeführt wurden und die mit der zu vergebenden Leistung nach der Aufgabenstellung (Art, Umfang, Komplexität mit gleichartigen Tätigkeiten) vergleichbar sind; soweit notwendig ist die Vergleichbarkeit zu erläutern. Die Referenzen müssen aktuell sein, also in den letzten drei Jahren erbrachte Leistungen betreffen.
Zu jeder Referenz Angabe Referenzauftraggeber, Art der Einrichtung, Zeitpunkt/Zeitraum der Leistungserbringung, Auftragnehmer des Referenzauftrages (Bewerber selbst, Mitglied der Bietergemeinschaft (welches?) oder Dritter), Art und Umfang der eigenen Leistungen des Bewerbers, Angaben zur Vergleichbarkeit, Besonderheiten, ggf. Bemerkungen; Ansprechpartner beim ReferenzAG mit Telefon-Nr., Fax u/o E-Mail; Angabe ob Referenzauftraggeber eine Institution aus dem Gesundheitswesen in kommunaler Trägerschaft ist und ggf. Erläuterung; Angabe, ob jährliches vermitteltes Umsatzvolumen mehr als [Betrag gelöscht] Euro (für Los 1) bzw. mehr als [Betrag gelöscht] Euro (für Los 2) beträgt.
Inhaltlich gelten folgende Mindestvorgaben für die einzureichenden Referenzen:
Los 1: Mindestvorgaben
• Mindestens ein Referenzauftraggeber muss eine Institution aus dem Gesundheitswesen in kommunaler Trägerschaft sein
• Mindestens ein Referenzauftrag muss ein jährlich vermitteltes Umsatzvolumen von mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto ausweisen
Los 2: Mindestvorgaben
• Mindestens ein Referenzauftraggeber muss eine Institution aus dem Gesundheitswesen in kommunaler Trägerschaft sein
• Mindestens ein Referenzauftrag muss ein jährlich vermitteltes Umsatzvolumen von mehr als [Betrag gelöscht] EUR netto ausweisen
Verfügt BI/MB über mehrere Niederlassungen, so muss sich die Referenz auf die Niederlassung beziehen, die den Auftrag ausführen soll. Andernfalls muss der Bewerber unter "Bemerkungen" nachvollziehbar darlegen, wie er geeignetes Personal, das über die erforderlichen Erfahrungen verfügt, aus anderen Standorten hinzuzieht. Fehlen solche Ausführungen oder sind diese nicht nachvollziehbar, kann die Referenz nicht berücksichtigt werden.
Hat der BI eine Leistung nicht vollständig selbst, sondern ganz oder teilweise durch einen NU oder einen ARGE-Partner erbracht, so ist dies anzugeben. Falls BI keine eigenen Referenzen, sondern Referenzen anderer UN nennt, muss er erläutern, warum er sich auf die Referenz berufen kann. Dies gilt auch für Referenzen von KonzernUN/UN, mit denen der BI gesellschaftsrechtlich verbunden ist. Vorlage einer Bescheinigung anstelle des vollständig ausgefüllten Formblatts genügt nicht. Wenn nicht alle geforderten Felder zu einer Referenz ausgefüllt werden, kann die Referenz mangels Überprüfbarkeit nicht berücksichtigt werden. Verweise auf allgemeine Firmenprospekte oder andere beigefügte Unterlagen genügt nicht, andernfalls muss BI damit rechnen, dass seine Eignung nicht festgestellt und das Angebot daher nicht berücksichtigt wird. Dazu ist Einverständnis mit Rücksprache des AG mit Referenzgeber ohne weitere Rücksprache mit/ Zustimmung BI zu erteilen. Auf Anforderung der VSt ist die jeweilige Referenz durch eine Bescheinigung des ReferenzAG zu belegen.
• Zur Überprüfung und Feststellung der fachlichen Leistungsfähigkeit wird im Rahmen der Eignungsprüfung die Fähigkeit des Bieters/der Bietergemeinschaft konkurrenzfähige preisliche Konditionen mit den verschiedenen Unternehmen und Anbietern des jeweiligen Produktportfolios auszuhandeln, betrachtet und bewertet. Hierzu ist vom Bewerber die gesonderte EXCEL-Datei Warenkorb (Warenkorb Anhang zu Teil B Ziff. VI Teilnahmeantrag) je Los jeweils vollständig auszufüllen und mit dem Teilnameantrag einzureichen.
Die in der gesonderten EXCEL-Datei Warenkorb aufgeführten Artikel sind repräsentativ für das Artikelspektrum des Auftraggebers. Der Gesamtwert der aufgeführten Artikel beläuft sich je Los auf ca. 80% des jährlichen Beschaffungsvolumens des Auftraggebers.
Für die in der gesonderten EXCEL-Datei Warenkorb aufgeführten Artikel der Lose
o Los 1: Medizinische- und pflegerische Gebrauchs- und Verbrauchsmaterialien, Therapiebedarf sowie Wirtschafts- und Verwaltungsbedarf
o Los 2: Arzneimittel, apothekenpflichtige Artikel und apothekenübliche und sonstige Artikel (Pharmazie/Arzneimittel)
hat der Bewerber die aktuellen Konditionen zum Stichtag 1. Juli 2021 jeweils darzulegen. Die Bewerber haben die Konditionen für die aufgeführten Artikel einzeln je Artikel als Netto-Beträge, ohne Umsatzsteuer, und nach Abzug aller Boni und Rabatte und Rückvergütungen anzugeben. Erwartete Rückvergütungen des AN, die sich auf den Umsatz des AG mit ausgewählten Lieferanten beziehen, sind in die Einzelpreise einzurechnen.
Die Angabe von Substitutionsartikeln ist dabei möglich. Bei Angabe von Substitutionsartikeln sind nur funktionsgleiche Artikel zugelassen. Artikel, die bei Umstellung eine Schulung des Personals erforderlich macht oder die zu Folgekosten, z.B. durch Geräteaustausch bei enteraler Ernährung führen, sind nicht zugelassen. Funktionsgleichheit besteht bei Arzneimitteln, wenn das alternative Präparat wirkstoffgleich ist sowie die Stärke und Darreichungsform identisch zum derzeit verwendeten Präparat ist. Bei der Angabe von Substituten sind diese entsprechend zu kennzeichnen (siehe Warenkorb) sowie Angaben zur eindeutigen Identifizierung zu machen, wie z.B. Lieferant, Lieferantenartikelnummer u.ä.).
Der Bewerber hat je Los zu mindestens 75% der abgefragten Artikel Preisangaben zu machen. Teilnahmeanträge zu Losen, bei denen der Bewerber nicht mindestens 75% der geforderten Preisangaben gemacht hat, werden mangels Überprüfbarkeit der fachlichen Leistungsfähigkeit zu diesen Losen nicht berücksichtigt. Die Bewerber verpflichten sich, die zur Nachprüfung der aufgeführten Konditionen erforderlichen Unterlagen auf Verlangen des Auftraggebers zur Verfügung zu stellen. Fehlende Angaben aus dem Warenkorb kann der Auftraggeber nicht nachfordern. Weitere Informationen zum weiteren Vorgehen im Rahmen der Eignungsprüfung sind den Vergabebedingungen (Teil A der Vergabeunterlagen) zu entnehmen.
• Angabe der Anzahl der fest angestellten Beschäftigten, gesamt sowie
unterteilt nach Tätigkeit für die Jahre 2018-2020; alle Angaben jeweils für einzelne Jahre;
• Erklärung zu Unterauftragnehmer und Einreichung entsprechender Erklärung und ggf. Nachweise, wonach BI/BG erklärt, dass er sich hinsichtlich seiner Eignung für dieses Projekts auf Kenntnisse, Fähigkeiten, Ressourcen oder andere Mittel Dritter beruft. Auf Verlangen der Vergabestelle/des AG hat der BI unverzüglich die Verpflichtungserklärung für wesentliche Teilleistungen auf der Vorlage des Formblatts Verpflichtungserklärung des Dritten dazu vorzulegen, dass ihm die erforderlichen Mittel dieser UN zur Verfügung stehen, und für UN, die nach ihrem Umfang und/oder ihrer Bedeutung wesentliche Leistungsteile erbringen sollen, entsprechende Erklärung und auf Anforderung Nachweise zur Eignung, wie sie in diesen VU gefordert sind. Hierzu ist Beschreibung der Teilleistung sowie Name und Adresse des Dritte und Art und Weise der Einbindung des Dritten (z. B. NU) erforderlich.
II. Ziff. II unter III.1.1 gilt entspr. Vgl. auch nach Ziff. III.2.1 u III.2.2 erf Angaben.
Referenzen:
Inhaltlich gelten folgende Mindestvorgaben für die einzureichenden Referenzen:
Los 1: Mindestvorgaben
• Mindestens ein Referenzauftraggeber muss eine Institution aus dem Gesundheitswesen in kommunaler Trägerschaft sein
• Mindestens ein Referenzauftrag muss ein jährlich vermitteltes Umsatzvolumen von mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto ausweisen
Los 2: Mindestvorgaben
• Mindestens ein Referenzauftraggeber muss eine Institution aus dem Gesundheitswesen in kommunaler Trägerschaft sein
• Mindestens ein Referenzauftrag muss ein jährlich vermitteltes Umsatzvolumen von mehr als [Betrag gelöscht] EUR netto ausweisen
Warenkorb:
Der Bewerber hat je Los zu mindestens 75% der abgefragten Artikel des jeweiligen Warenkorbs Preisangaben zu machen. Teilnahmeanträge zu Losen, bei denen der Bewerber nicht mindestens 75% der geforderten Preisangaben in dem/den Warenkorb/-körben für das jeweilige Los gemacht hat, werden mangels Überprüfbarkeit der fachlichen Leistungsfähigkeit zu diesen Losen nicht berücksichtigt.
Ergänzend siehe Vergabeunterlagen.
Vertragsbedingungen des Auftraggebers; Beliebige Rechtsform, sofern gesamtschuldnerische Haftung und ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft als
bevollmächtigter Vertreter genannt wird; Details siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die, je Los zu beschaffenden Waren, geschätzten Höchstmengen betragen, bezogen auf das angegebene Zeitintervall, die jeweils doppelte Menge der im Warenkorb aufgeführten Artikelmengen. Bei Angabe einer jährlichen Artikelmenge ist die Obergrenze für den gesamten Vertrag also das Doppelte dieser jährlichen Menge, multipliziert mit der Anzahl der Vertragsjahre. Ein Anspruch des Bieters auf Abnahme dieser Menge besteht nicht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach dem Vierten Teil des GWB,
verwiesen wird insbesondere auf die in § 160 Abs. 3 GWB geregelten Fristen:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de