Stadtwerke Eichstätt_TV-Kanalinspektion & Zustandsklassifizierung Abwasserbeseitigungsnetz_Ing Referenznummer der Bekanntmachung: 87/21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eichstätt
NUTS-Code: DE219 Eichstätt
Postleitzahl: 85072
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtwerke-eichstaett.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadtwerke Eichstätt_TV-Kanalinspektion & Zustandsklassifizierung Abwasserbeseitigungsnetz_Ing
Die Stadtwerke Eichstätt Eigenbetrieb (SWE) sind verantwortlich für den Betrieb und den Unterhalt der Abwasserbeseitigungsanlagen (Abwassernetz und Zentralkläranlage) im Stadtgebiet von Eichstätt. Es werden begleitende Ingenieurleistungen zur TV-Kanalinspektion sowie der Kanalzustandsklassifizierung für das Abwasserbeseitigungsnetz benötigt.
Stadt Eichstätt 85072 Eichstätt Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Die Stadtwerke Eichstätt Eigenbetrieb (SWE) sind verantwortlich für den Betrieb und den Unterhalt der Abwasserbeseitigungsanlagen (Abwassernetz und Zentralkläranlage) im Stadtgebiet von Eichstätt. Es werden begleitende Ingenieurleistungen zur TV-Kanalinspektion sowie der Kanalzustandsklassifizierung für das Abwasserbeseitigungsnetz benötigt.
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Das Netz umfasst etwa 114,4 km Sammelkanäle/Hauptsammler sowie etwa 8.308 Anschlusspunkte sowie ca. 6.650 Anschlusskanäle. Die genauere Darstellung ist dem beigefügten LV zu entnehmen.
Im gesamten öffentlichen Kanalnetz sollen in den Jahren 2022 bis 2024 in 3 Teilabschnitten TV-Befahrungen durchgeführt werden.
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Begleitend zur TV-Inspektion sind Ingenieurleistungen erforderlich, welche u.a.
- die Vorbereitung der TV-Inspektion,
- die Betreuung der Durchführung der Inspektion
- und die ingenieurmäßige Bewertung der inspizierten Schäden des Inspektionsumfanges und die Einteilung in Zustandsklassen beinhalten.
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Der genaue Leistungsumfang für eine Betreuungszeit von 3 Jahren ist im den Vergabeunterlagen beiliegenden Leistungsverzeichnis beschrieben.
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Die Ergebnisse der Zustandsklassifizierung und -bewertung sind in Tabellenform darzustellen. Das Ergebnis der in der Kanaldatenbank der Stadtwerke Eichstätt (GINIUS, Schleupen, Fachschale Abwasser) ermittelten Zustandsklassifizierung und der ermittelten Zustandsklassifizierung des Ing.-Büros muss anschließend gegenübergestellt werden um etwaige Abweichungen zu identifizieren und zu korrigieren (Ursachenermittlung). Es wird das ISYBAU-Austauschformat verwendet.
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Als Grundlage gilt das Bewertungssystem gemäß der Baufachlichen Richtlinien Abwasser (BFR Abwasser). Schadensklassen 1 - 5; 1 = niedrigste Schadensklasse; 5 = höchste Schadensklasse.
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Die genaue Leistungsbeschreibung ist dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Ein Übersichtsplan zu den einzelnen Teilabschnitten wird den Bewerbern in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
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Termine/Fristen:
Durchführung des Auftrags innerhalb von 3 Jahren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90478
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHYR4MY
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.