Generalsanierung und Erweiterung St. Theresien-Krankenhaus Nürnberg - Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 7 (hier: küchentechnische Anlagen) gemäß §§ 53 ff. HOAI
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90491
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.theresien-krankenhaus.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av1372d4
Abschnitt II: Gegenstand
Generalsanierung und Erweiterung St. Theresien-Krankenhaus Nürnberg - Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 7 (hier: küchentechnische Anlagen) gemäß §§ 53 ff. HOAI
Generalsanierung und Erweiterung St. Theresien-Krankenhaus Nürnberg.
Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen:
Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 7 (hier: küchentechnische Anlagen), Leistungsphasen 1-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI.
Mommsenstraße 24
90491 Nürnberg
Das St. Theresien-Krankenhaus Nürnberg hat seinen Ursprung in Haus 1 (Baujahr 1928). In den folgenden Jahren wurde das Bestandsbettenhaus mit verschiedenen Erweiterungen ergänzt – insgesamt gibt es fünf Bestandshäuser. Diese beinhalten Funktions-, Pflegebereiche sowie externe Praxen. Entsprechend des technischen Fortschritts in der Leistungserbringung sowie des Anstiegs der Fall- und Personalzahlen bietet der Bestand keine angemessene Voraussetzung für einen zeitgemäßen Betrieb, der die medizinischen und hygienischen Anforderungen erfüllt und den wirtschaftlichen Belangen entspricht.
Im Rahmen der Zielplanung wurden 3 Varianten für die Gesamtmaßnahme erarbeitet, die aus unterschiedlich großen Teilen der Sanierung und Neubauten/Anbauten bestehen. Es sind mind. 3 Bauabschnitte vorgesehen.
Variante 3
4 Bauabschnitte, Verhältnis Neubau 40% und Sanierung 60% inkl. Abbruchmaßnahmen
Gesamtkosten: ca. 109 Mio. € brutto (KGR 200-600)
BGF: ca. 35.500m²
Variante 3a)
4 Bauabschnitte, Verhältnis Neubau 55% und Sanierung 45% inkl. Abbruchmaßnahmen
Gesamtkosten: ca. 114 Mio. € brutto (KGR 200-600)
BGF: ca. 37.600m²
Variante 5
3 Bauabschnitte, Verhältnis Neubau 90% und Sanierung 10% inkl. Abbruchmaßnahmen
Gesamtkosten: ca. 122 Mio. € brutto (KGR 200-600)
BGF: 41.300m²
Bis Ende 2021 soll ein Antrag auf Vorwegfestlegung für den jeweils 1. Bauabschnitt beim bayerischen Ministerium für Gesundheit und Pflege eingereicht werden.
Für die Maßnahme sind die Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppe 7 (hier: küchentechnische Anlagen) gemäß §§ 53 ff. HOAI zu vergeben. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt.
Zunächst wird in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphase 1 und 2 (Grundlagenermittlung und Vorplanung) gemäß § 55 HOAI beauftragt. In den darauf folgenden Beauftragungsstufen werden die Leistungsphasen 3-9 (stufenweise) abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Leistungsphasen besteht nicht.
– Leistungsphasen 3–9 gemäß § 55 HOAI
— Beauftragungsstufe 2: Leistungsphasen 3 + 4 gemäß § 55 HOAI
— Beauftragungsstufe 3: Leistungsphasen 5 - 7 gemäß § 55 HOAI
— Beauftragungsstufe 4: Leistungsphasen 8 + 9 gemäß § 55 HOAI
– ggf. besondere Leistungen gem. Anlage 15 HOAI: siehe „Anlage F – Vertragsentwurf“
Die Planungsleistungen werden stufenweise beauftragt, soweit erwartete Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden, soweit die Finanzierung gesichert ist und soweit keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen. Hierbei handelt es sich um solche Gründe, die im Falle einer bereits erfolgten Beauftragung den Auftraggeber zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen würden.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung einzelner Beauftragungsstufen, besonderer Leistungen oder Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Generalsanierung und Erweiterung St. Theresien-Krankenhaus Nürnberg - Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 7 (hier: küchentechnische Anlagen) gemäß §§ 53 ff. HOAI
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die unter II.2.7) der Auftragsbekanntmachung benannten Termine für die Laufzeit des Vertrags beziehen sich auf den geplanten Beauftragungszeitpunkt (Beginn) und die geplante Nutzungsaufnahme der Hauptmaßnahme (Ende) des 4. Bauabschnittes der Variante 3. Die Leistungszeit der Mängelbeseitigung, Restabwicklung und Abrechnung der Maßnahme, Erstellung/Übergabe einer vollständigen Dokumentation der erbrachten Planungsleistungen (inkl. Abnahme der Planungsleistungen) und Mitwirken bei der Erstellung eines Verwendungsnachweises in der Lph. 8 sowie die Leistungszeit der kompletten Lph. 9 können zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht exakt angegeben werden, sind daher im genannten Zeitraum nicht enthalten und müssen hinsichtlich der tatsächlichen Laufzeit des Vertrages noch dazugerechnet werden. Im Rahmen der Planung soll festgelegt werden, welche der Varianten realisiert wird.
Je Bewerber ist nur ein Teilnahmeantrag zulässig. Mehrfache Teilnahmeanträge führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als mehrfache Teilnahmeanträge gelten auch mehrere Teilnahmeanträge von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bewerbergemeinschaften.
Bewerber bzw. Bieter übermitteln ihre Teilnahmeanträge bzw. Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 10 VgV über die unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannte Vergabeplattform. Der Bewerber/Bieter trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung seines Teilnahmeantrags/Angebots. Zusätzliche bzw. ergänzende Angebotsunterlagen werden nicht berücksichtigt.
Die Vergabeunterlagen stehen auf der unter Ziffer I.3) dieser Auftragsbekanntmachung genannten Vergabeplattform zum Download zur Verfügung.
Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind über die Kommunikationsebene der unter Ziffer I.3) dieser Auftragsbekanntmachung genannten Vergabeplattform bis spätestens sechs Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform bis drei Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist veröffentlicht. Die Bewerber sind verpflichtet, sich bis drei Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist auch noch innerhalb dieser drei Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der unter Ziffer I.3) dieser Auftragsbekanntmachung genannten Vergabeplattform informiert.
Es besteht die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der unter Ziffer I.3) dieser Auftragsbekanntmachung genannten Vergabeplattform. Die Bewerber, die sich freiwillig registrieren, werden über die verbindlichen Stellungnahmen auf die eingereichten Fragen und Anmerkungen per E-Mail informiert. Für die Einreichung des Teilnahmeantrags ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform notwendig.
Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglied bzw. auch für solche Unternehmen (eignungsleihende Unternehmen) auszufüllen, deren sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages zu bedienen beabsichtigt.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß § 75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.
Es wird auf die Rügeobliegenheit des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft bzw. des Bieters / der Bietergemeinschaft gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 81669
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.abz-bayern.de