Aufstockung der städtischen Wohngebäude, Sigmundstraße 7/7a und 9- Architektenleistungen Objektplanung
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Penzberg
NUTS-Code: DE21N Weilheim-Schongau
Postleitzahl: 82377
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.penzberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Aufstockung der städtischen Wohngebäude, Sigmundstraße 7/7a und 9- Architektenleistungen Objektplanung
Leistungen der Objektplanung (Leistungsphasen 3 bis 9 gem. §34 Abs. 3 HOAI) für die Aufstockung der städtischen Wohngebäude in der Sigmundstraße 7/7a und 9; 82377 Penzberg.
82377 Penzberg
Die Stadt Penzberg (Landkreis Weilheim-Schongau) plant, die bestehenden Wohnhäuser in der Sigmundstraße Haus Nr. 7 um 1 Geschoss und die Wohnhäuser der Sigmundstraße 7a und 9 um jeweils 2 Geschosse aufzustocken. Die neu zu errichtenden Geschosse (z. B. Holzbauweise) werden hierbei nach Rückbau der Dachaufbauten auf die bestehenden Flachdächer der Gebäude aufgesetzt. Hierbei sollen je Geschoss 3 Zwei-Zimmer-Wohnungen entstehen.
Des Weiteren werden die Gebäude barrierefrei erschlossen. Hierzu werden neue Aufzüge eingebaut. Der neue Aufzug des Hauses Nr. 7 soll außenliegend in Stahl- Glas-Konstruktion erstellt werden. Das Treppenhaus des Hauses Nr. 7 muss hierbei komplett umgebaut werden. Die neuen Aufzüge in den Häusern Nr. 7a und 9 sollen, jeweils im Treppenauge der bestehenden Treppenhäuser eingebaut werden.
Gegenstand der Beschaffungsmaßnahme sind Architektenleistungen der Objektplanung Gebäude für dieses Vorhaben. Der Architekt (m/w/d) hat hierbei voraussichtlich die Leistungsphasen 3 bis 9 (inkl.) gem. § 34 Abs. 3 HOAI zu erbringen. Die Erbringung der Leistungsphasen wird vom Auftraggeber stufenweise beauftragt. Aus der stufenweisen Beauftragung können kein Anspruch auf die Beauftragung weiterer Stufen und keine zusätzlichen Honoraransprüche abgeleitet werden. Über eine jeweils weitere Beauftragung der Leistungsstufen entscheidet der Auftraggeber im weiteren Projektverlauf nach freiem Ermessen.
Die Objektplanung für das geplante Vorhaben ist der Honorarzone III zugeordnet (vgl. Anlage 10.2 zur HOAI).
Die anrechenbaren Kosten betragen [Betrag gelöscht] EUR netto. Mitzuverarbeitende Bausubstanz ist hierbei nicht berücksichtigt. Auftraggeber und Auftragnehmer werden die Kostenermittlung in Leistungsphase 3 zum Zeitpunkt der Kostenberechnung vornehmen.
Die vom Architekten zu erbringenden Leistungen in der Objektplanung basieren auf den Grundleistungen der HOAI.
Für die vertraglichen Vereinbarungen wird das Vertragsmuster der HAV-KOM für den Architektenvertrag Gebäude und Innenräume verwendet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Penzberg
NUTS-Code: DE21N Weilheim-Schongau
Postleitzahl: 82377
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/