Sanierung Schloss Theuern - Bühnentechnische Anlagen BA 2 Referenznummer der Bekanntmachung: BIMO-2017-54
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Amberg
NUTS-Code: DE231 Amberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 92224
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Schloss Theuern - Bühnentechnische Anlagen BA 2
Sanierung Schloss Theuern, Portnerstraße 1, 92245 Kümmersbruck - Bühnentechnische Anlagen BA 2
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Bei der geplanten Baumaßnahme handelt es sich um die Sanierung, Modernisierung
und Nutzungsänderung des Kultur-Schlosses in Theuern in 3 Bauabschnitten.
Neben dem Bergbau- und Industriemuseum Ostbayern ist im 1. Obergeschoss des
Südtrakts ein Veranstaltungsbereich mit zwei Sälen untergebracht.
Das Gebäude steht unter Denkmalschutz und wird in Abstimmung mit dem
Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege saniert. Die Vorgaben sind zwingend
einzuhalten.
In diesem 2. Bauabschnitt sollen unter anderem die Veranstaltungstechnik im großen
und kleinen Saal erneuert werden.
Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um:
Teilabbau der vorhandenen Bühnenkonstruktionen und Erneuerung entsprechend
den neuen Abmessungen. Lieferung und Einbau von diversen Traversen, einer
Bildleinwand, Laststangenzug im Saal und Vorhangantrieb.
Einbau von 3 Handseilwinden .
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der personellen, technischen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie der Zuverlässigkeit der Geschäftsleitung entspricht den Anforderungen der VOB/A § 6 EG. Soweit der Eignugnsnachweis nicht durch eine Präqualifikation erbracht wurde, ist eine Eigenerklärung mit den Angebotsunterlagen abzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Angebotsöffnung erfolgt elektronisch
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.