Umbaumaßnahmen Schule Bischofswiesen - Provisorium Gerüstbau Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-33-19
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bischofswiesen
NUTS-Code: DE215 Berchtesgadener Land
Postleitzahl: 83483
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umbaumaßnahmen Schule Bischofswiesen - Provisorium Gerüstbau
Gerüstbauarbeiten siehe Beschreibung in Anlagen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gerüstbauarbeiten für die Leitungsführung von provisorischen Stromleitungen über den Zeitraum von 3 Jahren.
Aufstellen eines provisorischen Fluchttreppenturms als zweiter Fluchtweg während der Bauzeit (2021-2024).
In einem Neubau werden eine Aula, eine Mensa mit Küchenbereich sowie zusätzliche Klassenräume untergebracht. Für den Neubau wird ein Gebäudeteil abgerissen.
In Rahmen dieser Baumaßnahme werden auch die gesamte Heizungsanlage ausgetauscht, Brandschutzmaßnahmen umgesetzt sowie weitere Räume umgebaut.
Die Maßnahmen finden von Anfang 2021 bis Ende 2024 statt.
Das Schulgebäude ist weiterhin in Benutzung.
Für den Neubau wird ein Teil des Bestandes abgebrochen, in dem sich derzeit die Technik befindet.
Im Vorfeld des Abbruchs müssen die im Abbruchgebäude derzeit befindlichen technischen Anschlüsse der Gebäudeversorgung
provisorisch verlegt werden. Im Abbruchteil befinden sich die Heizung, der Hauptstromanschluss und der Server. Diese werden
provisorisch umverlegt oder ausgelagert.
Als temporärer zweiter Fluchtweg wird eine Fluchttreppe aus dem Bereich Kellnbergerbau benötigt. Dieser soll vom 1.OG und
2.OG aus über einen Überweg zur Fluchttreppe möglich sein. Wichtig hierbei ist die Ausführung hinsichtlich der Benutzung in
Notsituationen durch Grund- und Mittelschulkinder.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.