Speichersysteme Rechenzentrum 2021 Referenznummer der Bekanntmachung: 2021000193
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97070
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.uni-wuerzburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Speichersysteme Rechenzentrum 2021
Im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens vergibt der Freistaat Bayern (Auftraggeber) – hier vertreten durch die Julius-Maximilians-Universität Würzburg – die Beschaffung von Speichersystemen für das Rechenzentrum der Julius-Maximilians-Universität Würzburg gemäß dem Leistungsverzeichnis des Verfahrens.
Die Vergabe erfolgt in 3 Losen:
- Los 1: All-Flash-Speichersysteme und Fibre-Channel-Switches
- Los 2: Speichersystem magnetische Platten
- Los 3: Modulare Bandbibliotheken samt Magnetbändern.
All-Flash-Speichersysteme und Fibre-Channel-Switches
Zentrale Speichersysteme und Fibre-Channel-Infrastruktur
Speichersystem magnetische Platten
Einsatzzweck: Backup-to-disk mit IBM Spectrum Protect
Modulare Bandbibliotheken samt Magnetbändern
Bandbibliotheken für Backup und Archivierung mit IBM Spectrum Protect und Veeam Backup & Replication
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 124 GWB):
- Erklärung des Bieters, dass für sein Vermögen kein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt worden ist. (Weiterführung der
Geschäfte durch Insolvenzverwalter - § 22 InsO).
- Erklärung des Bieters die ILO-Konventionen für internationale Arbeitsstandards, insbesondere die ILO-Kernarbeitsnormen
(Nummern 29, 87, 98, 100, 105, 111, 138, 182), einzuhalten.
(Link: https://www.ilo.org/dyn/normlex/en/f?p=NORMLEXPUB:12000:0::NO:::)
- Der Bieter versichert, weder die Technologien von L. Ron Hubbard oder Ähnliches anzuwenden, zu lehren oder in anderer
Weise zu verbreiten.
Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§123 GWB):
- Erklärung des Bieters, den Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialbeiträgen nachzukommen.
- Erklärung des Bieters, dass keine strafrechtliche Ermittlungen gegen Mitglieder der Geschäftsleitung/Objektleitung anhängig
sind.
- Gesamtumsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV). - Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV) können hier gefordert werden
Für die Lose 1, 2 und 3 sind jeweils anzugeben:
- Mindestens 3 Referenzen für eine gleichwertige Lieferung der ausgeschriebenen Leistungen
-> die Nennung von an diesem Verfahren teilnehmenden und zu beliefernden Einrichtungen kann nicht berücksichtigt werden
-> die Referenz darf maximal 3 Jahre zurückliegen
-> dem Angebot ist ein pdf beizulegen, auf dem die Referenz beschrieben wird. Daraus müssen mindestens der Name der Referenz, der Zeitraum/Zeitpunkt, Kontaktdaten der Referenz und eine Kurzbeschreibung der Referenz ersichtlich sein.
- Erklärung zum Unterauftragnehmer (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m.§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV).
- Verpflichtungserklärung zum Unterauftragnehmer (§ 36 Abs. 1 VgV) – falls zutreffend - Die namentliche Nennung der Subunternehmer, deren Fähigkeiten sich der Bieter im Auftragsfall bedienen wird, hat bereits im Angebot zu erfolgen. Ist die Benennung noch nicht bzw. nur teilweise möglich, ist hierauf entsprechend hinzuweisen. Die namentliche Benennung muss aber spätestens vor Zuschlagserteilung vorliegen, da das Angebot ansonsten nicht berücksichtigt werden kann.
- Erklärung zum Angebot einer Bietergemeinschaft (§ 43 Abs. 2 u. 3 VgV) – falls zutreffend. Bietergemeinschaften haften dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch mit bevollmächtigten Vertreter.
- Erklärung, dass die angebotenen Produkte / Leistungen für den EU-Raum bestimmt sind und über eine CE-Kennzeichnung verfügen und den zum Lieferzeitpunkt aktuellen EU-Vorschriften entsprechen.
- Erklärung des Bieters, dass die Gebrauchstauglichkeit der vom Bieter angebotenen Produkte/Leistungen gewährleistet ist. Alle Produkte/Leistungen entsprechen den angegebenen technischen Anforderungen (DIN EN und ISO-Normen) und den europäischen und deutschen technischen Regeln, soweit nichts anderes vereinbart ist.
- Die angebotenen Produkte/Leistungen enthalten im Regelfall keine gesundheitsgefährdenden bzw. umweltschädlichen Stoffe oder Stoffmischungen. Notwendige Ausnahmen sind entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zu kennzeichnen. Ein Produktdatenblatt liegt in diesen Fällen der Sendung bei.
- Produkte/Leistungen mit anerkanntem Umweltsiegel sind deutlich zu kennzeichnen.
- Produkte / Leistungen aus anderen Mitgliedstaaten der EU werden nur dann einschl. der im Herstellerstaat durchgeführten Prüfungen und Überwachungen als gleichwertig behandelt, wenn mit ihnen das geforderte Schutzniveau – Sicherheit, Gesundheit und Gebrauchstauglichkeit – gleichermaßen dauerhaft erreicht wird.
- Angaben zu Sicherheitsleistungen für Gewährleistung und Garantie
- die Bestimmungen des Anhangs "Verpflichtungserklärung zur Einhaltung von Arbeits- und Sozialstandards in der öffentlichen ITK-Beschaffung" werden vom Bieter akzeptiert.
- Angaben Kontakt CSR
- Nachweise für die Zertifizierung eines Partnerstatus des angebotenen Herstellers / der angebotenen Hersteller
Auftragsverarbeitung (Datenschutz):
- Sofern zur Legitimation der Offenlegung personenbezogener Daten ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung erforderlich ist, ist die
Unterlage "Rahmenauftragsverarbeitung Universität Würzburg.pdf" des Auftraggebers maßgeblich.
- Die Erbringung der vertraglichen vereinbarten Datenverarbeitung findet grundsätzlich innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes
statt.
- Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber alle erforderlichen Informationen zum Nachweis der Einhaltung der in Art. 28 DSGVO
niedergelegten Pflichten zur Verfügung (Art. 28 Abs. 3 Satz 2 Buchst. h DSGVO):
- Angaben zu Informationssicherheits- und Datenschutzkonzepten
- Angabe zur Auftragsverarbeitung eingesetzter Subunternehmen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit nicht nach Maßgabe des § 160 Abs. 3 GWB Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb der in § 160 Abs. 3 Nrn. 1 – 3 GWB genannten Fristen gerügt worden sind. Rügen sind an folgende Adresse zu richten:
Julius-Maximilians-Universität Würzburg
Referat 3.3 Einkauf
Sanderring 2
97070 Würzburg
Die Universität Würzburg wird schriftlich mitteilen, ob einer Rüge abgeholfen wird.
Wird einer Rüge nicht abgeholfen, so ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Universität Würzburg, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.
Sofortige Beschwerde (§ 171 GWB)
Gegen Entscheidungen der Vergabekammer ist die sofortige Beschwerde zulässig (§ 171 Abs. 1 GWB). Die sofortige Beschwerde ist auch zulässig, wenn die Vergabekammer über einen Nachprüfungsantrag nicht innerhalb der Frist des § 167 Abs. 1 GWB entschieden hat (§ 167 Abs. 2 GWB). Die sofortige Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen, die mit der Zustellung der Entscheidung, im Fall des § 167 Abs. 2 GWB mit dem Ablauf der Frist beginnt, schriftlich bei dem Beschwerdegericht einzulegen. Die sofortige Beschwerde ist zugleich mit ihrer Einlegung zu begründen. Für die sofortige Beschwerde ist das Oberlandesgericht München – Vergabesenat zuständig, der darüber entscheidet.
Auf die Präklusionsvorschrift des § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Würzburg
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]