02-ASN/2021 Aufbereitung und Vollverwertung der MVA-Rohschlacke aus Nürnberg Referenznummer der Bekanntmachung: 2021003991
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90439
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.nuernberg.de/internet/abfallwirtschaft/
Abschnitt II: Gegenstand
02-ASN/2021 Aufbereitung und Vollverwertung der MVA-Rohschlacke aus Nürnberg
In der ASN-eigenen Müllverbrennungsanlage- MVA werden im Jahr durchschnittlich 243.000 t
- Hausmüll,
- hausmüllähnlicher Gewerbeabfall und in geringen Anteilen
- bestimmte, zugelassene „Gefährliche Abfälle“ aus den angeschlossenen Gebietskörperschaften Stadt Nürnberg, Stadt Fürth, Stadt Schwabach, Landkreis Nürnberger Land sowie Landkreis Fürth zur Beseitigung und zur energetischen Verwertung angenommen.
Im Rahmen des Verbrennungsprozesses verbleiben im Jahr etwa 52.000 t MVA-Rohschlacke.
Die MVA-Rohschlacke soll vom Auftragnehmer abgeholt und einer dem Stand der Technik entsprechenden Aufbereitung unterzogen werden (Trocknung, Entzug von FE- und NE-Metallen = „Entschrottung“)
Die gewonnenen Metallfraktionen und die aufbereitete Schlacke sind vorrangig zu verwerten. Unverwertbare Anteile werden durch den Auftragnehmer nachweislich einer zulässigen Beseitigung zugeführt.
Abholung: Hintere Marktstraße 4, 90441 Nürnberg
In der ASN-eigenen Müllverbrennungsanlage- MVA werden im Jahr durchschnittlich 243.000 t
- Hausmüll,
- hausmüllähnlicher Gewerbeabfall und in geringen Anteilen
- bestimmte, zugelassene „Gefährliche Abfälle“ aus den angeschlossenen Gebietskörperschaf-ten Stadt Nürnberg, Stadt Fürth, Stadt Schwabach, Landkreis Nürnberger Land sowie Landkreis Fürth zur Beseitigung und zur energetischen Verwertung angenommen.
Im Rahmen des Verbrennungsprozesses verbleiben im Jahr etwa 52.000 t MVA-Rohschlacke.
Die MVA-Rohschlacke soll vom Auftragnehmer abgeholt und einer dem Stand der Technik entsprechenden Aufbereitung unterzogen werden (Trocknung, Entzug von FE- und NE-Metallen = „Entschrottung“)
Die gewonnenen Metallfraktionen und die aufbereitete Schlacke sind vorrangig zu verwerten.
Unverwertbare Anteile werden durch den Auftragnehmer nachweislich einer zulässigen Beseitigung zugeführt.
2 x 1 jährige Verlängerungsoption, bis maximal 31.03.2026
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
vollständige Auflistung in der Veragbeunterlage unter der Rubrik Eigungskriterien:
- u. a. Eintrag in einem Berufs- oder Handelsregister oder anderweitiger Nachweis der erlaubten Berufsausübung.
Der Auftraggeber weist auf seine Verpflichtung aus § 19 Abs. 4 des Mindestlohngesetzes hin, wonach für den erfolgreichen Bieter vor Zuschlagerteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung einzuholen ist.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung wird gem. §48 Abs. 3 VgV als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Eignungsnachweise abschließend im Punkt Eignugskriterien aufgeführt sind.
Die genannten Unterlagen sind vollständig in der geforderten Anzahl und Form mit dem Angebot abzugeben. Eine einmalige Nachforderung unter Fristsetzung kann erfolgen (§ 56 Abs.2 VgV). Der Auftraggeber behält sich vor, nur bei den Bietern, die den Zuschlag erhalten sollen, Unterlagen nachzufordern. Werden die fehlenden Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Frist nachgereicht, führt dies zum zwingenden Ausschluss.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber weist auf seine Verpflichtung aus § 19 Abs. 4 des Mindestlohngesetzes hin, wonach für den erfolgreichen Bieter vor Zuschlagerteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung einzuholen ist.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung wird gem. §48 Abs. 3 VgV als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Eignungsnachweise abschließend im Punkt Eignugskriterien aufgeführt sind.
Die genannten Unterlagen sind vollständig in der geforderten Anzahl und Form mit dem Angebot abzugeben.
Eine einmalige Nachforderung unter Fristsetzung kann erfolgen (§ 56 Abs.2 VgV).
Der Auftraggeber behält sich vor, nur bei dem Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, Unterlagen nachzufordern. Werden die fehlenden Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Frist nachgereicht, führt dies zum zwingenden Ausschluss.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 981 / 531277
Fax: +49 981 / 531837