Generalsanierung Eissporthalle Peiting – Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4 und 5, Leistungsphasen 1-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Peiting
NUTS-Code: DE21N Weilheim-Schongau
Postleitzahl: 86971
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.peiting.de
Adresse des Beschafferprofils: https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av158373
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80993
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hitzler-ingenieure.de
Adresse des Beschafferprofils: https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av158373
Abschnitt II: Gegenstand
Generalsanierung Eissporthalle Peiting – Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4 und 5, Leistungsphasen 1-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI
Der Markt Peiting plant die Generalsanierung der 1972 errichteten, und 1988 überdachten Eissporthalle.
Die zu sanierende Nutzfläche wird auf ca. 3.800 m² beziffert.
Derzeitig wird von Baukosten (KG 300+400, DIN 276) in Höhe von ca. 4,5 Mio. € brutto inkl. Kosten für die Eispiste ausgegangen.
Terminlich sind folgende Meilensteine angedacht:
Projektbeginn 11/2021
BA 1 Sanierung Dach 05/2022 - 09/2022
BA 2 Sanierung Piste 05/2023 - 09/2023
BA 3 Sanierung Umkleiden 05/2024 - 09/2024
BA 4 Sanierung Giebel/Fassade 05/2025 - 09/2025
Projektabschluss 12/2025
Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (bauabschnitts- und stufenweise) zu beauftragen:
Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4 (Strakstromanlagen) und 5 (Fernmelde- und informationstechnische Anlagen), Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß §§ 53 ff. HOAI.
Eissporthalle Peiting,
Alfons-Peter-Str. 4,
86971 Peiting
Der Markt Peiting plant die Generalsanierung der Eissporthalle in Peiting.
Die Dachkonstruktion weist diverse Schäden an der Dacheindeckung auf, diese besteht aus speziell angefertigten Dachplatten, die nicht mehr hergestellt werden. Durch die Schäden wurde auch die Dachhaut (Bitumenschweißbahn, Dachschalung) beschädigt und muss dringend erneuert werden. Hierzu wird eine Lösung mit einem Blechdach angedacht, da dann aufgrund der Gewichtseinsparung von 25 kg/m² die Installation einer vollflächigen PV-Anlage realisiert werden kann. Die Dachsanierung ist als 1. Bauabschnitt vorgesehen.
Im 2. Bauabschnitt soll die Eispiste samt Eisbereitungsmaschine erneuert werden. Diese wurde im Jahr 1972 errichtet und ist zum Erdboden hin nicht, bzw. nur geringfügig gedämmt. Die Piste soll aufgedoppelt werden um somit das gefrieren des Bodens und die dadurch entstehenden Frostschäden an der Piste zu eliminieren. Hierzu soll die bestehende Kälteanlage (Kältemittel Ammoniak) an die neue Pistenverrohrung angeschlossen werden. Es ist sowohl eine Lösung mit Ammoniak, als auch eine Lösung mit Sole möglich.
Der Kabinenträkt im Stadion sollte im 3. Bauabschnitt generalsaniert werden. Die Fenster dürfen aus schallschutztechnischen Gründen nicht mehr geöffnet werden und sollen deshalb als Festverglasung (3-fach Verglasung) ausgeführt werden.
Abschließend im 4. Bauabschnitt ist die Sanierung der allgemeinen Räumlichkeiten (Umkleidekabinen, Toiletten, Gemeinschaftsduschen inkl. Zentraler Lüftungsanlage, Gastronomiebereich im Stadion) sowie der verglasten Giebelflächen angedacht. Die zu sanierende Nutzfläche wird auf ca. 3.800 m² beziffert.
Derzeitig wird von Baukosten (KG 300+400, DIN 276) in Höhe von ca. 4,5 Mio. € brutto inkl. Kosten für die Eispiste ausgegangen.
Terminlich sind folgende Meilensteine angedacht:
Projektbeginn 11/2021
BA 1 Sanierung Dach 05/2022 - 09/2022
BA 2 Sanierung Piste 05/2023 - 09/2023
BA 3 Sanierung Umkleiden 05/2024 - 09/2024
BA 4 Sanierung Giebel/Fassade 05/2025 - 09/2025
Projektabschluss 12/2025
Für die Generalsanierung der Eissporthalle in Peiting sind die Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4 (Strakstromanlagen) und 5 (Fernmelde- und informationstechnische Anlagen) gemäß §§ 53 ff. HOAI zu vergeben. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Zunächst werden in der Beauftragungsstufe 1 die Leistungsphasen 1 und 2 (Grundlagenermittlung und Vorplanung) für den 1. Bauabschnitt (= Dachsanierung) gemäß § 55 HOAI beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen des 1. Bauabschnitts sowie die Bauabschnitte 2 bis 4 werden in den weiteren Beauftragungsstufen abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung mit weiteren Leistungsphasen, Bauabschnitten bzw. Gesamtbeauftragung besteht nicht.
1. Erklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz netto des Bewerbers in den letzten 3 Jahren von 2018 bis 2020 (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV) – Wichtung 5 %.
Die zu vergebenden Punkte werden wie folgt aufgeteilt:
— ≥ [Betrag gelöscht] EUR/a (im Durchschnitt über die letzten 3 Geschäftsjahre) (5 Punkte);
— < [Betrag gelöscht] EUR/a und ≥ [Betrag gelöscht] EUR/a (im Durchschnitt über die letzten 3 Geschäftsjahre) (2,5 Punkte);
— < [Betrag gelöscht] EUR/a (im Durchschnitt über die letzten 3 Geschäftsjahre) (0 Punkte).
2. Angabe der durchschnittlich Beschäftigten der letzten 3 Jahre von 2018 bis 2020 für das gesamte Büro des Bewerbers und der im Themenbereich der ausgeschriebenen Planungsleistung arbeitenden Beschäftigten, aufgeteilt in Berufsgruppen (Führungskräfte, Ingenieure, sonstige Mitarbeiter) (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV) – Wichtung 5 %.
Die zu vergebenden Punkte werden wie folgt aufgeteilt:
— durchschnittlich ≥ 3 Gesamtmitarbeiter (5 Punkte);
— durchschnittlich < 3 Gesamtmitarbeiter und ≥ 2 Gesamtmitarbeiter (2,5 Punkte);
— durchschnittlich < 2 Gesamtmitarbeiter (0 Punkte).
3. Darstellung von maximal 3 Referenzprojekten aus den letzten 3 Jahren bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.2.2) dieser Bekanntmachung, aus der die Erfahrung des Bewerbers bei Projekten mit vergleichbaren Anforderungen hervorgeht. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ausnahmsweise auch länger zurückreichende Referenzen (ab 01.01.2016 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.2.2) dieser Bekanntmachung) berücksichtigt werden – Wichtung 90 %.
Referenzprojekte die vor 2016 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
Für die Maximalpunktzahl sollten folgende Anforderungen durch die Referenzprojekte erfüllt sein:
— Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um ein öffentlich gefördertes Projekt, das unter Berücksichtigung öffentlicher Vergabevorschriften abgewickelt werden musste (max. 5 Punkte);
— Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Umbau- bzw. Sanierungsmaßnahme (max. 5 Punkte);
— Das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung (Kosten (Kgr. 440+450) ≥ 0,3 Mio. € brutto) (max. 5 Punkte);
— Durch den Bewerber wurden mindestens die Anlagengruppen 4 und 5 (gem. § 53 HOAI) erbracht (max. 5 Punkte);
— Durch den Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 2-8 (gem. § 55 HOAI) erbracht (max. 5 Punkte);
— Derzeitiger Projektstand des Referenzprojektes ist mindestens die Leistungsphase 8 oder das Projekt ist abgeschlossen (max. 5 Punkte).
Es können 30 Punkte je Referenzprojekt erreicht werden.
Die maximal zu erreichende Punktzahl im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind 100 Punkte (max. 5 Punkte für Gesamtumsatz + max. 5 Punkte für Gesamtmitarbeiterzahl + 3 x max. 30 Punkte für Referenzprojekte).
Die teilweise Erfüllung der vorgenannten Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung.
Eine Übersicht ist der „Vergabeunterlagen C – Kriterienkatalog“ zu entnehmen.
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Zunächst werden in der Beauftragungsstufe 1 die Leistungsphasen 1 und 2 (Grundlagenermittlung und Vorplanung) für den 1. Bauabschnitt (= Dachsanierung) gemäß § 34 HOAI beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen des 1. Bauabschnitts sowie die Bauabschnitte 2 bis 4 werden in den weiteren Beauftragungsstufen abgerufen. Hierbei handelt es sich um eine Beauftragungsoption. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung mit weiteren Leistungsphasen, Bauabschnitten bzw. Gesamtbeauftragung besteht nicht.
— Besondere Leistungen gem. Anlage 15 HOAI, hier insbesondere:
1. Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist (Lph. 9).
Der Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert vorzugsweise über die Vergabeplattform. Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung der Formblätter für den Teilnahmewettbewerb (Vergabeunterlage B) möglich. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglied auszufüllen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Basisinformation zum Unternehmen des Bewerbers (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. zu den an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil) (soweit zuftreffend).
2. Eigenerklärung (soweit zutreffend) der Bewerbergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bewerbergemeinschaft vertritt einschließlich Nachweis der Vertretungsmacht.
3. Nachweis über die Berechtigung des vorgesehenen Entwurfsverfassers, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu tragen oder in Deutschland entsprechend tätig zu werden (§ 75 Abs. 2 VgV).
4. Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit anderen Unternehmen.
5a) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB,
5b) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
5c) Erklärung über das kumulative Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz, § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz, § 98c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz und § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz.
6. Erklärung über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV). Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er die Weitergabe von Auftragsteilen verpflichtend anzugeben. Eine Benennenung der Nachunternehmer erfolgt im Rahmen des Teilnahmettbewerbs unter Verweis auf § 36 Abs 1. S. 1 VgV freiwillig. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.
7. Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe), so hat er diese zu benennen und für sie mit der Bewerbung einen eigenen Bewerbungsbogen abzugeben. Der Bewerber muss mit der Bewerbung nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Nimmt der Bewerber im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese Unternehmen in dem Umfang, in dem ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden, gemeinsam für die Auftragsdurchführung haften. Eine entsprechende Haftungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.
Nachweis der Versicherung über eine Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden bzw. eine schriftliche Erklärung des Versicherers zur Erhöhung der Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall muss den Bewerbungsunterlagen beiliegen.
Eignungsprüfung gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 VgV:
Anhand einer Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren (2018-2020) erbrachten Leistungen wird die prinzipielle Eignung des Bewerbers geprüft. Bei dieser Liste ist je erbrachter Leistung die Angabe des Rechnungswertes (brutto, Kgr. 400, DIN 276), der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber der Dienstleistungen zu machen. Als prinzipiell geeignet werden Bewerber eingestuft, wenn Sie anhand der zu erstellenden Liste nachweisen können, dass aktuelle Erfahrungswerte bei der Erbringung vergleichbar komplexer Maßnahmen vorliegen.
Die Leistungen sind folgendem Berufsstand im Bereich des europäischen Wirtschaftsraumes vorbehalten:
Natürlichen Personen, die nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ zu tragen. Ebenso natürlichen Personen, deren Listeneintrag in Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG gewährleistet ist. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, der Planungsaufgabe entspricht und sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die vorstehenden Anforderungen erfüllt.
Einschläge Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 75 Abs. 2 VgV in Verbindung mit § 75 Abs. 3 VgV.
Abschnitt IV: Verfahren
Rechtliche Grundlage für die Durchführung eines beschleunigten Verfahrens sind § 17 Abs. 3 VgV in Verbindung mit den Beschlüssen des Bundeskabinetts vom 8. Juli 2020 im Rahmen des Konjunkturpakets zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie. Das Schreiben des Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat unter der Überschrift Vergaberechtliche Erleichterungen zur Beschleunigung investiver Maßnahmen vom 10. Juli 2020, Az. BW I 7-70406/21#1 enthält hierzu unter Punkt V die Feststellung der Dringlichkeit in EU-Verfahren. Die Regelungen sind seit 14. Juli 2020 in Kraft und gelten bis 31. Dezember 2021.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die unter II.2.7. benannten Termine für die Laufzeit des Vertrags beziehen sich auf den geplanten Beauftragungszeitpunkt (Beginn) und die geplante Nutzungsaufnahme der Hauptmaßnahme (Ende). Die Leistungszeit der Mängelbeseitigung, Restabwicklung und Abrechnung der Maßnahme, Erstellung/Übergabe einer vollständigen Dokumentation der erbrachten Planungsleistungen (inkl. Abnahme der Planungsleistungen) sowie die Leistungszeit der kompletten Lph. 9 können zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht exakt angegeben werden, sind daher im genannten Zeitraum nicht enthalten und müssen hinsichtlich der tatsächlichen Laufzeit des Vertrages noch dazugerechnet werden.
Je Bewerber ist nur ein Teilnahmeantrag, je Bieter nur ein Angebot zulässig. Mehrfachbewerbungen bzw. -angebote führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbungen/-angebote gelten auch mehrere Bewerbungen/Angebote von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bietergemeinschaften.
Bewerber bzw. Bieter übermitteln ihre Teilnahmeanträge bzw. Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 10 VgV über die genannte Vergabeplattform.
Der Bewerber/Bieter trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung seines Teilnahmeantrags/Angebots.
Zusätzliche bzw. ergänzende Angebotsunterlagen werden nicht berücksichtigt.
Die Vergabeunterlagen stehen auf der unter Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform zum Download zur Verfügung. Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind über die Kommunikationsebene der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist veröffentlicht. Die Bewerber sind verpflichtet, sich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfristauf der unter Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform/Homepage zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Angebotsfrist auch noch innerhalb dieser 6 Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der unter Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform informiert.
Es besteht die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der unter Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform. Die Bewerber/Bieter, die sich freiwillig registrieren, werden über die verbindlichen Stellungnahmen auf die eingereichten Fragen und Anmerkungen per E-Mail informiert.
Bei Bietergemeinschaften sind neben der Eigenerklärung gemäß Ziffer III.1.1. auch die weiteren gem. Ziffer III.1.1. bis III.1.3. geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß § 75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80358
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung-oberbayern.de
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 81669
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.abz-bayern.de