Rahmenvereinbarung Friedhofs- und Bestattungsleistungen – Friedhöfe Dinkelsbühl und Weidelbach – 12/2021 bis 11/2025
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dinkelsbühl
NUTS-Code: DE256 Ansbach, Landkreis
Postleitzahl: 91550
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.dinkelsbuehl.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Friedhofs- und Bestattungsleistungen – Friedhöfe Dinkelsbühl und Weidelbach – 12/2021 bis 11/2025
Die Große Kreisstadt Dinkelsbühl vergibt einen Rahmenvertrag über die Durchführung von Friedhofs- und Bestattungsdienstleistungen für den städtischen Friedhof Dinkelsbühl sowie den Friedhof des Ortsteils Weidelbach. Die Vertragslaufzeit beginnt am 01.12.2021. Die Vertragslaufzeit beträgt vier Jahre und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, entweder durch Ablauf der Vertragslaufzeit zum 30.11.2025 oder bereits zuvor durch Erreichen des festgesetzten Höchstwerts.
— Friedhof Dinkelsbühl, Mönchsrother Straße 19, 91550 Dinkelsbühl
— Friedhof Weidelbach, Fl.-Nr. 432, 91550 Dinkelsbühl
Die Große Kreisstadt Dinkelsbühl vergibt eine Rahmenvereinbarung mit einer maximalen Laufzeit von vier Jahren über die Durchführung von Friedhofs- und Bestattungsleistungen für den städtischen Friedhof Dinkelsbühl sowie den Friedhof des Ortsteils Weidelbach.
Die Rahmenvereinbarung wird – unabhängig von einer vorangegangenen Zuschlagserteilung – zum 01.12.2021 geschlossen und hat eine reguläre Laufzeit von vier Jahren bis zum 30.11.2025. Die Rahmenvereinbarung endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, entweder durch Ablauf der Vertragslaufzeit oder bereits zuvor durch Erreichen des festgesetzten Höchstwerts.
Zu Vertragsbeginn gilt eine dreimonatige Probezeit, die auf die Vertragslaufzeit angerechnet wird. Nach einmaliger schriftlicher Abmahnung des Auftragnehmers besteht für die Probezeit eine einseitige Kündigungsmöglichkeit des Auftraggebers mit einer Frist von zwei Wochen.
Die Rahmenvereinbarung wird mit nur einem Unternehmen geschlossen (vgl. § 21 Abs. 3 VgV). Der Leistungsabruf erfolgt jeweils als Einzelbeauftragung auf Basis der Rahmenvereinbarung. Verbindliche Angaben über den Mindestkontraktwert, Anzahl und Umfang der Einzelbeauftragungen, den Beauftragungsturnus sowie konkrete Zeitpunkte der Einzelbeauftragungen sind nicht möglich.
Für die Rahmenvereinbarung wird nach den Erfahrungen der Vorjahre einschließlich des 1. Halbjahrs 2021 ein unverbindlicher Kontraktwert i. H. v. [Betrag gelöscht] EUR netto pro Kalenderjahr erwartet. Verbindliche Angaben über die Anzahl der Einzelbeauftragungen, den Beauftragungsturnus sowie konkrete Zeitpunkte der Einzelbeauftragungen innerhalb der Vertragslaufzeit sind jedoch nicht möglich (§ 21 Abs. 1 S. 2 VgV). Somit kann seitens des Auftragnehmers kein Rechtsanspruch auf einen zu erwartenden Mindestkontraktwert abgeleitet werden.
Mit Blick auf das gesamtpandemische Geschehen und den Vormarsch von SARS-CoV-2-Varianten mit möglichen Auswirkungen auf das Bestattungsaufkommen wird der Höchstwert der Rahmenvereinbarung (Wert der erfolgten Leistungsabrufe) auf [Betrag gelöscht] EUR netto festgelegt. Der Höchstwert der Rahmenvereinbarung bewegt sich damit 10 Prozent über dem Schätzwert für die Gesamtlaufzeit.
Einzelbeauftragungen aus der Rahmenvereinbarung erfolgen auf Basis der dort geregelten Leistungsinhalte und Vergütungsparameter.
Der Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert vorrangig über die vorgegebene Vergabeplattform. Angebote sind ausschließlich unter Verwendung der zur Verfüung gestellten Formulare über die Vergabeplattform möglich. Bei Bietergemeinschaften sind die Eignungsnachweise von jedem Mitglied zu erbringen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.) Erklärung zur Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen
2.) Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit anderen Unternehmen.
3.) Erklärung
— über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB
— über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB
— über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 MiLoG, § 21 AEntG, § 98c AufenthG, und § 21 SchwarzArbG
— über die Kenntnis und Einhaltung von Mindestlohngesetz, Lohntarifvertrag und Mindestlohntarifvertrag
— zu Mindestarbeitsbedingungen und Mindestentgelte nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz
— Entlohnung von Leiharbeiterinnen und Leiharbeitern im Vergleich zu regulär Beschäftigten
4.) Erklärung zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung / Handelsregistereintrag
5.) Erklärung über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen (zugleich Teil der Eignungsprüfung nach § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV als auch Angebotsbestandteil nach § 36 Abs. 1 S. 1 VgV und deshalb im Leistungsverzeichnis abgefragt). Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrags der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er diese zu benennen. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist auf Anforderung nachzureichen. Auf § 36 Abs. 5 VgV im Fall der Zuschlagserteilung wird verwiesen.
1.) Erklärung über den Gesamtumsatz (netto) des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft, bezogen auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags, jeweils für mindestens zwei der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre 2018 bis 2020 (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV). Gefordert ist ein durchschnittlicher Mindestjahresumsatz von ≥ [Betrag gelöscht] EUR netto, bezogen auf mindestens zwei der drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre.
2.) Eigenerklärung zu einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für Sach- und sonstige Schäden (Nachweis nach Aufforderung vor Zuschlagserteilung)
Wesentliche in den letzten fünf Jahren (ab 1. Januar 2016 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote) erbrachte Leistungen des Bieters, die mit den zu vergebenden Friedhofs- und Bestattungsleistungen vergleichbar sind, sind darzustellen. Zumindest die Hälfte der Leistungszeit muss in diesen Fünfjahreszeitraum gefallen sein. Dies gilt sowohl für Konstellationen, bei denen der Beginn des Leistungszeitraums vor 2016 lag, als auch für Konstellationen, in denen das Ende des Leistungszeitraums nach dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote liegt. Mehrere Einzelbeauftragungen durch denselben Auftraggeber können als zusammenhängender Leistungszeitraum angegeben werden. Nach Möglichkeit sollten in den geforderten mindestens drei Referenzprojekten keine Projekte des Auftraggebers benannt werden.
Je Referenzprojekt sind Angaben zur Leistung, zum Auftraggeber und dessen Ansprechpartner (Referenzgeber), zum Leistungszeitraum sowie zum Auftragsvolumen (netto), bezogen auf den Leistungszeitraum, zu machen.
Als prinzipiell geeignet werden Bewerber gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV eingestuft, wenn sie anhand der drei geforderten Referenzprojekte nachweisen können, dass relevante Erfahrungswerte bei der Erbringung vergleichbarer Maßnahmen vorliegen. Hierbei bezieht sich die Vergleichbarkeit auf fachlich-technische Aspekte. Die Angabe des Auftragsvolumens erfolgt rein nachrichtlich.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Submission erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform.
Bieter sind nach § 55 Abs. 2 Satz 2 VgV nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Je Bieter ist nur ein Angebot zulässig. Mehrfachangebote führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachangebote gelten auch mehrere Angebote von Unternehmen innerhalb verschiedener Bietergemeinschaften.
Bieter übermitteln ihre Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 10 VgV über die unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannte Vergabeplattform. Der Bieter trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung seines Angebots. Bieter sind aufgefordert, sich rechtzeitig mit Funktionsweise der Vergabeplattform insbesondere mit Blick auf die elektronische Angebotsabgabe vertraut zu machen.
Zusätzliche bzw. ergänzende Angebotsunterlagen werden nicht berücksichtigt.
Die Vergabeunterlagen stehen auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform online zum Download zur Verfügung.
Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind über die Kommunikationsebene der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform online bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist veröffentlicht. Nach Fristablauf eingegangene Fragen bzw. Anmerkungen werden nur noch beantwortet, wenn sie Defizite oder Unklarheiten der Vergabeunterlagen aufdecken und insoweit eine sachliche Klarstellung bzw. Korrektur herbeizuführen ist. Potenzielle Bieter sind verpflichtet, sich bis drei Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Angebotsfrist auch noch innerhalb dieser 6 Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform informiert.
Es besteht die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform. Diejenigen potenziellen Bieter, die sich freiwillig registrieren, werden über die verbindlichen Stellungnahmen auf die eingereichten Fragen und Anmerkungen per E-Mail informiert.
Bei Bietergemeinschaften sind neben der Eigenerklärung gemäß Ziffer III.1.1) auch die weiteren gem. Ziffer III.1.1) bis III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern.
Es wird auf die Rügeobliegenheit des Bieters / der Bietergemeinschaft gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB hingewiesen.
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Weitere Angaben zum Vergabeverfahren entnehmen Sie bitte der Aufforderung zur Angebotsabgabe, die Teil der Vergabeunterlagen ist.
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Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).